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Schweiz

Die Lärmschutzverordnung legt die Belastungsgrenzwerte und damit die Anforderungen an den Lärmschutz anhand von Empfindlichkeitsstufen (ES) fest.

Die ES I wird Zonen mit dem höchsten Lärmschutzbedürfnis zugewiesen, namentlich den Gebieten, die für die Entspannung und Erholung bestimmt sind, wie Pärken und Grünflächen.

Die Machbarkeit der Umsetzung von physischen Lärmschutzmassnahmen - beispielsweise Lärmschutzwände - wird anhand von recht strengen wirtschaftlichen Kriterien berechnet, wobei zweistufig vorgegangen wird: In Schritt A werden zunächst die wirtschaftliche Tragbarkeit und die Verhältnismässigkeit (WTV) ermittelt, in Schritt B wird dann der Index der wirtschaftlichen Tragbarkeit (WTI) berechnet.

In vielen Fällen verunmöglicht der resultierende WTI, dass angemessene Schutzeinrichtungen installiert werden, dies insbesondere in den Erholungszonen (ES I), und zwar auch dann, wenn diese Zonen im Stadtgebiet liegen und somit von der Bevölkerung stark beansprucht werden. Es handelt sich dabei um wichtige Erholungsgebiete für die Bewohnerinnen und Bewohner der städtischen Agglomerationen in 0 km Entfernung.

Doch diese Zonen sind heute häufig einer Lärmbelastung ausgesetzt, die über die für die ES I festgelegten Grenzwerte hinausgeht.

Die Kriterien für die Beurteilung der Verhältnismässigkeit der Kosten und für die Interessenabwägung wurden 1998 in der Broschüre Nr. 301 des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft festgelegt und 2006 im Dokument "Wirtschaftliche Tragbarkeit und Verhältnismässigkeit von Lärmschutzmassnahmen. Optimierung der Interessenabwägung. Ergänzung zur BUWAL-Schriftenreihe Umwelt Nr. 301" aktualisiert.

Ergibt sich kein monetarisierbarer Nutzen - und dieser wird üblicherweise anhand von vor dem Lärm zu schützenden Wohngebäuden berechnet, von denen es in den Erholungsgebieten aber kaum welche gibt -, so wird leider darauf verzichtet, Lärmschutzsysteme zu installieren.

Fragen:

1. Wie viele Fälle sind erfasst von ES I (Erholungszonen) mit einem Lärmpegel, der die Grenzwerte übersteigt, insbesondere entlang von Autobahnen und Nationalstrassen?

2. In wie vielen der Fälle gemäss Frage 1 wurde eine Sanierung durchgeführt oder steht eine solche unmittelbar bevor?

3. In wie vielen der Fälle gemäss Frage 1 wurde keine Sanierung durchgeführt, weil der Wert des WTI ungenügend war, das heisst, weil die Sanierung gemäss den Parametern der oben erwähnten Publikationen wirtschaftlich nicht tragbar war?

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0