Antwort BR / Büro

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Schweiz

1. Der Schutz der Bevölkerung vor Strassenlärm ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Bei den Lärmsanierungen von Nationalstrassen hält sich das Bundesamt für Strassen (ASTRA) an die rechtlichen Vorgaben. Damit wird sichergestellt, dass alle Gemeinden in der Schweiz gleichbehandelt werden.

Im vorliegenden Fall wird auf der Autobahn A3 Rheinfelden - Frick im Rahmen der Sanierungsarbeiten zwischen 2025 und 2027 ein lärmarmer Belag eingebaut. Er wird zu einer deutlich wahrnehmbaren Lärmminderung führen.

2. Im Rahmen des Erhaltungsprojekt Rheinfelden - Frick wurden im Juli 2019 im gesamten Projektperimeter Messungen durchgeführt. Dabei wurden die Verkehrszunahme und die Lärmbelastung für den Prognosezustand 2040 ermittelt. Zudem wurden die zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte notwendigen Massnahmen dimensioniert und deren Verhältnismässigkeit überprüft. Nach Realisierung der im Projekt vorgesehenen Massnahmen ist die Lärmbelastung nicht grösser als ursprünglich prognostiziert.

3. Autobahnen sind als Hochleistungs-Verkehrsinfrastruktur konzipiert und gebaut. Eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit mindert die Lärmbelastung und ist kostengünstig umzusetzen. Sie muss mit einem Gutachten begründet werden. In diesem Gutachten muss dargelegt werden, dass diese Massnahme notwendig, zweckmässig und verhältnismässig ist, und ob dieser Massnahme nicht andere Massnahmen vorzuziehen wären (vgl. Art. 32 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 [SVG; SR 741.01] i.V.m. Art. 108 Abs. 4 der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 [SSV; SR 741.21]).

Da im vorliegenden Projekt nach der Instandsetzung der Nationalstrasse mit der prognostizierten Verkehrszunahme bis im Jahr 2040 nur wenige Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte zu erwarten sind und mit dem geplanten Einbau eines lärmarmen Belags sowie den bereits bestehenden Lärmschutzwänden andere Massnahmen realisiert werden bzw. wurden, wäre eine zusätzliche Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit nicht verhältnismässig.

4./5. Im Rahmen der Umsetzung des Klimapakets Bundesverwaltung will das ASTRA die Eigenproduktion von erneuerbarer Energie erhöhen und bis 2030 35 GWh pro Jahr selber produzieren. Die Flächen, die das ASTRA nicht für eigene Photovoltaikanlagen nutzen wird, werden Dritten zur Verfügung gestellt. Dazu bereitet das ASTRA derzeit eine gesamtschweizerische Projektausschreibung vor.

Dabei handelt es sich insbesondere um Lärmschutzwände.

Für die Entwicklung des Projekts und die benötigten Baubewilligungen werden Dritte verantwortlich sein. Diese neuen Photovoltaikinstallationen werden folglich nicht primär weitere Lärmschutzmassnahmen mit sich bringen, sondern der Energiegewinnung dienen.

Antwort des Bundesrates.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0