Antwort BR / Büro
Gestützt auf die Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung (LDV; SR 916.51) müssen landwirtschaftliche Erzeugnisse, die mit in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden produziert wurden, bei der Abgabe an den Endverbraucher obligatorisch gekennzeichnet werden. Mit Inkrafttreten des neuen Lebensmittelrechts am 1. Mai 2017 wird zudem gemäss Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel die Deklaration von Leistungsförderern im selben Sichtfeld wie die Sachbezeichnung erfolgen müssen.
1./4. Die kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden vollziehen die LDV nach der Lebensmittelgesetzgebung. Werden die Deklarationsbestimmungen der LDV nicht eingehalten, sprechen sie eine kostenpflichtige Beanstandung nach Artikel 27 des Lebensmittelgesetzes (LMG; SR 817.0) aus und ordnen die Behebung der Mängel an. Zudem erstatten sie Strafanzeige. Wiederholungsfälle können zu höheren Strafen führen.
2. Bei Verstössen nach der LDV handelt es sich um Übertretungen im Sinne von Artikel 48 LMG. Die Bussenhöhe variiert je nach Art und Umfang des Verstosses, maximal kann die Busse 40 000 Franken betragen. Bei Verstössen wie beschrieben liegen sie in der Grössenordnung von einigen Hundert Franken.
3. Die kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden führen Stichprobenkontrollen durch. Supermärkte werden mindestens alle zwei Jahre kontrolliert, die Spanne zwischen zwei Kontrollen wird jedoch verkürzt, wenn z. B. ein spezifisches Risiko vermutet wird oder die letzte Inspektion eine grössere Anzahl von Mängeln zutage gebracht hat. Die zuständigen kantonalen Vollzugsbehörden führen zudem mit den beiden genannten Grossverteilern jährliche Inspektionsgespräche durch.
5. Im Rahmen der Stichprobenkontrollen der kantonalen Lebensmittelkontrollbehörden werden regelmässig Feststellungen zur Nichteinhaltung der Deklarationsbestimmungen der LDV gemacht und Korrekturen angeordnet. Dem Bund liegen jedoch keine Informationen über weitere Verstösse im Zusammenhang mit der Deklaration von Lammfleisch aus Neuseeland vor.
Antwort des Bundesrates.