Nadja Günthör · SVP

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Grosser Rat (BE)03.09.2024
Nadja Günthör, Erlach (SVP), Motionärin. In dieser Motion geht es um die Balance zwischen Naturschutzmassnahmen und dem Recht der Bevölkerung auf Zugang zum See im Kanton Bern beim Bielersee, Thunersee und Brienzersee. Wir beauftragen den Regierungsrat, bei der Erarbeitung von kantonalen Richt-, Sach- und Nutzungsplänen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr den verfassungsmässigen Grundsätzen zur Besitzstandwahrung wieder eine Bedeutung zu geben. Diese beinhalten die Aufrechterhaltung der bestehenden Nutzung wie die öffentliche und private Schifffahrt und den Zugang zu den Seen für andere Freizeit- und Erholungszwecke.

Nicht alle Aussagen des Regierungsrates entsprechen den tatsächlichen Gegebenheiten. Dazu möchte ich ein paar Korrekturen und Klarstellungen mitgeben. Unsere Seegemeinden haben die Herausforderung, dass sie sich in ihren Planungen an zahlreichen Vorgaben orientieren müssen. Es ist wichtig zu betonen, dass der Plan nur ein Teil dieser vielen Vorgaben ist, die berücksichtigt werden.

Im Vernehmlassungsverfahren zum Sachplan Seeverkehr im September 2023 sind die betroffenen Gemeinden noch nicht detailliert über die Auswirkungen dieser Vision und die Schutzbeschlüsse informiert worden. Diese Revision ist erst im November 2023 und ausschliesslich den Gemeinden Lüscherz, Hagneck und Täuffelen-Gerolfingen zur Mitwirkung vorgelegt worden. Und diese Gemeinden sind da nicht angemessen miteinbezogen worden, und darum konnten sie nicht reagieren.

Diese Gemeindeplanungen am Seeufer betreffen mehrere Departemente, und offenbar reden die Ämter kaum miteinander. Und doch erwartet jedes Amt von der Gemeindeebene, dass diese Planung allen Ansprüchen gerecht wird. Und das ist halt ein Spiessrutenlauf. Diese Planungen innerhalb nützlicher Frist zu erstellen und zu bearbeiten, ist für die Gemeinden immer eine grosse Aufgabe, und da braucht es vorgängig einen Konsens aller Ämter.

Zudem würden es die Gemeinden auch begrüssen, wenn sie als betroffene Region ähnlich wie andere betroffene Organisationen, wie z. B. die Schutzorganisationen, bereits zum Zeitpunkt der Überarbeitung der Richt-, Sach- und Nutzungspläne miteinbezogen werden und nicht erst, wenn alles beschlossen ist.

Zur Fahrverbotszone, Ziff. 1, 3, 4: Den Gemeinden ist es nicht mitgeteilt worden, dass das Objektblatt «Handlungsbedarf betr. neue Fahrverbotszonen» gestrichen worden ist. Es ist zudem nicht korrekt, dass ein Erlass von Fahrverbotszonen weder raumplanerisch noch in Schutzbeschlüssen geregelt wird. Im Entwurf des Schutzbeschlusses für das Aaredelta Hagneck steht bspw. ein Punkt 11, und dort steht, dass die Abteilung Naturförderung beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) eine Anpassung an die aktuelle Situation beantragen kann. Das SVSA genehmigt solche Anträge in der Regel und erlässt entsprechende Verfügungen. Im Schutzbeschluss sind jedoch keine Einspruchsmöglichkeiten definiert.

Zudem gibt es Fahrverbotszonen und Zonen mit geschützten Wasserpflanzenbeständen. Diese müssen umfahren werden, und das steht bereits in Art. 53 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt (BSG). Dort ist das bereits geregelt.

Zu Ziff. 2: Der Zugang zum See ist nicht nur durch Schutzbeschlüsse geregelt, sondern er ist ein Teil des Gesetzes über See- und Flussufer (See- und Flussufergesetz, SFG). Auf diese Regelungen wird weder in der Revision noch in der Antwort des Regierungsrates zu Ziff. 2 eingegangen, aber in der Antwort auf Ziff. 4 wird es in anderem Zusammenhang aufgegriffen. Der überarbeitete Sachplan Seeverkehr schliesst Änderungen von Schutzbeschlüssen nicht ein, weil dies erst zu einem späteren Zeitpunkt dem Publikum zugänglich gemacht wurde.

Zu Ziff. 5: Es wird auf das Jahr 2034 verwiesen, aber dieses Problem ist sonst schon viel zu spät, denn wir sind im Heute, und so weiter. – Es blinkt. – Zusätzlich zu diesen Änderungen der Abteilung Naturförderung, durch die gezielte Feststellung im Mitwirkungsverfahren zur Überarbeitung der Naturschutzgebiete ... (Die Vizepräsidentin bittet die Rednerin, zum Schluss zu kommen. / La vice-présidente demande à l’oratrice de conclure.)

Wir bitten Sie, zu den Ziff. 1 bis 4 gemäss dem, was wir vorhin beschlossen haben, abzustimmen. Wir bestreiten die Abschreibung. Die Ziff. 3 habe ich in ein Postulat gewandelt, und bei der Ziff. 5 besteht Einigkeit mit der Regierung. Merci für die Unterstützung.

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Institution
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