Christine Egerszegi-Obrist · FDP-Liberale
Eine stattliche Minderheit der Kommission empfiehlt Ihnen, diesen beiden Parlamentarischen Initiativen keine Folge zu geben.
Sie haben gehört, dass die Initiativen eidgenössische Ergänzungsleistungen für Familien verlangen und vorgeben, das Tessiner Modell der Familienunterstützung auf eidgenössischer Ebene zu übernehmen. Also lohnt es sich, dieses Modell einmal genau anzuschauen.
Der Kanton Tessin hat die Freiheit der Kantone für einen dreijährigen Versuch genutzt, die Familienzulagen bedarfsgerechter einzusetzen. Die Basiszulage pro Kind wird bis zum 15. Lebensjahr wie in den anderen Kantonen an die Arbeitnehmer ausbezahlt, wobei für Kinder in Ausbildung das Bezugsrecht bis zum Alter von 20 Jahren gilt. Neu führte der Kanton Tessin eine zusätzliche Ergänzungszulage ein, wenn das Haushalteinkommen unter dem Existenzminimum liegt. Finanziert aber wird diese Einkommensspritze, indem man die Kinder- und Jugendlichenzulage nicht mehr automatisch jedes Jahr an die Teuerung anpasst. So werden rund 5 Millionen Franken eingespart. Dieses Geld, das man den anderen, die das vermögen, wegnimmt, lässt man dann den weniger Begüterten zugute kommen. Zusätzlich gibt es eine Kleinkinderzulage, die es vor allem allein erziehenden Müttern ermöglicht, zugunsten der Kinder in der ersten Zeit zuhause zu bleiben. Sie ist eine ganz bewusst angewandte Überbrückungshilfe, die das Existenzminimum deckt, bis die Kinder mit drei Jahren dann in den Kindergarten gehen, wo sie über Mittag bleiben, essen und schlafen. Dann kann die Mutter ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen, weil die Kinder tagsüber betreut sind. Die Aufwendungen für diese Zulagen werden bei der Sozialhilfe eingespart.
Der Kanton Tessin hat damit ein gutes kantonales Modell geschaffen. Es kommt eigentlich den sozialpolitischen Überzeugungen der bürgerlichen Politik sehr entgegen: Denjenigen soll man helfen in diesem Land, die Hilfe nötig haben. Das kann man viel besser, wenn man bei der Giesskanne die Brause wegnimmt und gezielt mit Bedarfsleistungen unterstützt - Bedarfsleistungen, die eigentlich von den Initiantinnen und ihren Anhängerinnen und Anhängern immer wieder verteufelt werden.
Es ist auch absolut eindrücklich, wie viel Geld zusammenkommt, wenn man nicht automatisch alle Leistungen der Teuerung anpasst. Solche innovativen Lösungen wären in träger Bundeskompetenz nie entstanden, und da liegt eben der Hase im Pfeffer: Dieses Modell ist auf kantonaler Ebene goldrichtig. Deshalb wehrt sich die Kommissionsminderheit gegen eine Bundeslösung. Auf kantonaler Ebene kann die Hilfe mit der Sozialhilfe, mit den Betreuungsstrukturen, mit den entsprechenden Schulsystemen gezielt koordiniert werden. Pikanterweise hat der Kanton Tessin diesen Weg über die genaueren Bedarfsleistungen gewählt, um in den harten Rezessionsjahren Sozialhilfegelder einzusparen, was ihm auch laut Aussage von Regierungsrätin Pesenti - einer Vertreterin der SP - gelungen ist. Sie werden staunen: Die Ansätze des Existenzminimums bei diesem Modell, das Sie wollen, liegen 10 Prozent unter denjenigen des Existenzminimums bei den Ergänzungsleistungen der AHV und IV. Ja, wollen Sie das wirklich, rufe ich Ihnen auf der linken Seite des Saales zu.
Ein solches Modell gesamtschweizerisch einzuführen würde vorerst einheitliche Familienzulagen bedingen. Diese variieren heute zwischen 140 bis 250 Franken pro Kind und Monat, je nach Kanton. Glauben Sie ja nicht, man könne diese Zulagen in einem Kanton kürzen. Also müsste der Ansatz überall auf das Maximum erhöht werden. Wir haben die Mehrkosten für diese Angleichung bei der Beratung der Parlamentarischen Initiative Fankhauser mit 4 Milliarden Franken zusätzlich pro Jahr beziffert, nicht mit 350 Millionen Franken. Das kann den Arbeitgebern sicher nicht zugemutet werden; es wäre auch klar, dass das Bundesmittel beanspruchen würde. Aber wenn wir berücksichtigen, dass wir [PAGE 319] trotz Ende der Rezession für die Ausrichtung der heutigen Leistungen in ein paar Jahren Milliarden von Franken brauchen werden, dann wird klar, dass wir nicht ausgerechnet den Familien immer eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zumuten können, weil gerade die Familien darunter leiden würden.
Das Modell des Kantons Tessin ist interessant. Wir haben aber in unseren Kantonen zu verschiedene familienpolitische Möglichkeiten - Elternschaftsbeihilfen, Familien- und Haushaltszulagen, Ausbildungszulagen, Steuererleichterungen, Betreuungs- und Schulstrukturen. Stülpt man einfach eine Bundeslösung über die kantonalen Systeme, dann gerät die Situation mit den heutigen Netzen aus dem Gleichgewicht. Ausserdem sind in unserem föderalistischen System die Bedarfsleistungen klar kantonal zu regeln. Die Kantone haben sich schon verschiedentlich gegen eine Bundeslösung gewehrt. Es ist aber möglich, dass der neue Finanzausgleich neue Wege aufzeigt. Es ist sinnvoll, dass die kantonalen Regeln verbessert werden, angespornt durch das Tessiner Modell.
Zum Schluss noch eines: Mit einer Senkung des Armutsrisikos hat das gar nichts zu tun; denn sowohl Sozialhilfe als auch Ergänzungsleistungen sind Bedarfsleistungen. Einkommen und Vermögen müssen ausgewiesen werden, damit etwas erreicht werden kann. Es ist nur ein anderer, der bezahlt. Ergänzungsleistungen sind nicht rückerstattungspflichtig. Das ist wahrscheinlich der Grund, warum verschiedene Gemeinderätinnen und Gemeinderäte hier denken: Wir sind dann entlastet, weil ein anderer zahlt. Aber schlussendlich hat der Staat kein Geld. Es sind immer wir alle, die ihm Gelder zur Verfügung stellen.
Die beiden Initiativen gehen weit über das Tessiner Modell hinaus. Es ist praktisch ein neuer Versicherungszweig, der neu finanziert werden müsste. Das haben wir schon vor wenigen Monaten abgelehnt. Das wurde dem Bundesrat auch im Rahmen des Entwurfes zur Mutterschaftsversicherung verwehrt.
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, auch heute Nein zu sagen und auf kantonaler Ebene bessere Möglichkeiten nach dem Beispiel des Kantons Tessin zu suchen.