Meret Schneider · GRÜNE
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat am 2. Juli 2026 die Motion Moser, "Verstärkung an der Front der Strafverfolgung gegen Geldwäsche, Cybercrime und organisierte sowie grenzüberschreitende Kriminalität", beraten. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, "die Bundeskriminalpolizei (BKP) und die Bundesanwaltschaft (BA) so zu stärken, dass sie Fälle von organisierter Kriminalität, Cybercrime und Wirtschaftskriminalität wirksam und zeitgerecht verfolgen können. Dazu soll er ein mehrjähriges Investitionsprogramm zur digitalen Ermittlung und Beweissicherung, insbesondere in den Bereichen digitale Forensik, Auswertung verschlüsselter Kommunikation und Krypto-Assets, vorlegen. Zudem ist die Koordination zwischen BA und BKP verbindlich zu regeln, etwa in Form einer Ergänzung der bestehenden Zusammenarbeitsvereinbarung von 2014."
In der Kommission herrschte weitgehend Einigkeit bezüglich der Situationsanalyse. Organisierte Kriminalität, Cybercrime und schwere Wirtschaftskriminalität haben sich in den letzten Jahren stark gewandelt und sind heute komplexer, professioneller und internationaler geworden. Die Entwicklung der organisierten Kriminalität ist eine Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz, in Europa, aber auch weltweit, für die Gesellschaft insgesamt. Bei Fedpol und auch in den Kantonen gibt es kaum noch Fälle ohne digitale Beweismittel, ohne auszuwertende Mobiltelefone oder Chats. Auch spielen Finanzkriminalität und Cyberaspekte in fast allen Verfahren eine Rolle. Hinzu kommen technologische und organisatorische Fortschritte, welche die internationale Zusammenarbeit der Kriminellen so einfach gestalten wie die Zusammenarbeit zwischen Kriminellen von benachbarten Quartieren einer Stadt. Die Globalisierung der Kriminalität stellt die innere Sicherheit und die Gesellschaft als Ganzes auf die Probe. Auch der erhöhte Ermittlungsaufwand, unter anderem aufgrund von steigenden Meldungseingängen wegen Verdachts auf Geldwäscherei oder auf organisierte Kriminalität, sowie die in der IT-Forensik zu verarbeitenden Datenmengen erfordern spezialisierte Fachkompetenzen.
Vor diesem Hintergrund lieferten in der Kommission besonders zwei Aspekte Anlass zur Diskussion: Das war einerseits die Frage, ob die Motion angesichts der angekündigten Massnahmen des Bundesrates im Rahmen der Sicherheitspolitischen Strategie 2026 überhaupt noch nötig sei, und andererseits die Frage nach den Kompetenzen des Bundesrates in Bezug auf Vorgaben gegenüber der Bundesanwaltschaft.
In Bezug auf das Investitionsprogramm zur digitalen Ermittlung und Beweissicherung gelangte eine Mehrheit zur Einschätzung, dass dies zusätzlich zu den Massnahmen des Bundesrates Sinn macht. Bezüglich der Kompetenzen des Bundesrates gab es unterschiedliche Haltungen. Von einer Minderheit wurde kritisiert, dass das Parlament den Bundesrat aufgrund der Gewaltenteilung gar nicht beauftragen könne, der Bundesanwaltschaft Vorgaben zu machen.
Tatsächlich ist die Bundesanwaltschaft eine unabhängige Behörde. Die Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Fedpol und der Bundesanwaltschaft ist schon etwas älter, und aufgrund der Unabhängigkeit kann diese Zusammenarbeit nicht verbindlich geregelt werden. Das Fedpol und die Bundesanwaltschaft sind jedoch täglich aufeinander angewiesen, und die Koordination und Kooperation ist im Interesse beider.
Eine Mehrheit Ihrer Kommission sprach sich denn auch für die Motion aus, in der Erwägung, dass es an diesem Thema zu arbeiten gilt und die Richtung damit vorgegeben wird, ohne dass die Zusammenarbeit verbindlich geregelt wird. Der Bundesrat könnte anschliessend einen Text vorschlagen, der die übergeordneten Verfassungsgrundsätze nicht beeinträchtigt.
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat der Motion folglich mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt und beantragt Ihnen, ebenfalls zuzustimmen.