Dominik Blunschy · Die Mitte
Lassen Sie mich aufgrund der gestellten Fragen und der Diskussionen nochmals kurz auf den Zeitplan eingehen. Als Bestätigung: Die jährliche IOC-Session findet vom 29. April bis 1. Mai 2027 statt. Dort könnte die Schweiz den Zuschlag für die Spiele erhalten, wenn sie das Dossier zuvor einreicht. Natürlich wäre es auch möglich, dass die Schweiz ihr Dossier zu einem späteren Zeitpunkt einreichen würde. Allerdings, und das hat auch der Herr Bundesrat gesagt, würden wir damit riskieren, dass es nicht mehr innerhalb des Zeitfensters des von unseren Sportverbänden beantragten privilegierten Dialogs geprüft würde. Dann stünde die Schweiz im Wettbewerb mit Ländern, die über staatliche Garantien und ambitionierte bzw. grösser angelegte Projekte verfügen; Länder wie die Türkei, Kasachstan, China, Japan oder die Vereinigten Staaten, die ihr allfälliges Interesse bereits angekündigt haben. Das ist die Sachlage.
Den Entscheid, ob wir den Bundesbeschluss dem fakultativen Referendum unterstellen wollen, kann man aber auch ganz unabhängig vom Zeitplan fällen. Sowohl die Kommissionsmehrheit als auch die Finanzkommission und der Bundesrat argumentieren so. Wir beurteilen den Planungsbeschluss als nicht von grosser Tragweite im Sinne des Parlamentsgesetzes.
Die Mehrheit der WBK-N empfiehlt Ihnen deshalb, den Bundesbeschluss in der von ihr beantragten Fassung anzunehmen.