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Andrea Caroni · FDP-Liberale

deRedetext
Schweiz24.09.2026

Demokratie bedeutet Macht auf Zeit, und die aktuelle Kantonsverfassung von 1995 nimmt diesen Grundsatz sehr ernst. Als einzige Kantonsverfassung hält sie fest, dass man alle zwanzig Jahre überprüfen soll, ob sie nach einer Generation noch genüge oder ob sie einer Totalrevision bedürfe.

Im Jahr 2015 war es dann soweit. Pünktlich setzte der Ausserrhoder Regierungsrat nach einem Grundsatzentscheid für eine Totalrevision, dem auch Kantonsrat und Stimmbevölkerung zustimmten, eine Verfassungskommission ein. Diese überreichte im Jahr 2021 dem Regierungsrat ihren Entwurf. 2023 unterbreitete der Regierungsrat dann sein Projekt dem Kantonsrat, der 2024 bis 2025 darüber beriet. Im August 2025 nahm der Kantonsrat die Totalrevision mit 64 zu 1 Stimmen an. Dabei beschloss er, das besonders umstrittene Thema des Ausländerstimmrechts als Eventualfrage zu unterbreiten.

Wissen muss man noch, dass die Stimmberechtigten den Grundsatzentscheid mit 72,5 Prozent gefällt hatten. Am 30. November 2025 nahmen sie die neue Kantonsverfassung, die Version ohne das Ausländerstimmrecht, mit 74,4 Prozent an - also mit mehr Prozentpunkten, als 2018 beim Grundsatzentscheid. Das scheint mir doch selten zu sein in der Politik: dass man dem Konkreten noch stärker zustimmt als dem Grundsätzlichen; und das scheint mir Zeugnis hervorragender Arbeit zu sein.

Zum Inhalt: Ausserrhoden bleibt Ausserrhoden, nämlich ein freiheitlicher, demokratischer, rechtsstaatlicher, sozialer, vielfältiger, moderner und weltoffener Kanton. Aber dennoch hat sich viel geändert seit 1995. Nur zwei Beispiele: Zum einen war Digitalisierung damals noch ein Fremdwort, und statt des Kantonsrates schwang die Landsgemeinde das legislative Zepter.

Ich nenne Ihnen kurz einige Besonderheiten der neuen Kantonsverfassung:

1. Die Justiz wird gestärkt dank längeren Amtsdauern, einer unabhängigen Wahlvorbereitungskommission und der Wahl durchs Parlament.

2. Transparenz und Bürgereinbezug werden verbessert dank Öffentlichkeitsprinzip und Ombudsstelle.

3. Die demokratische Mitwirkung wird justiert mit zusätzlichem fakultativen Finanzreferendum und klaren Regeln zu den Kantonsratswahlen. Richter und Landammann werden neu nicht mehr vom Volk gewählt.

4. Die Regierungsleitung wird gestrafft. Der Präsident heisst zwar weiterhin Landammann, wird aber neu vom Gremium selbst für ein Jahr bestimmt.

5. Fragen des Klimas und der Energie werden ebenso angesprochen wie die erwähnte Digitalisierung.

6. Es gibt auch für das Mitglied des Ständerates - weiterhin leider nur eines - eine neue Regel. Zwar gibt es, anders als für die Regierung, weiterhin keine Amtszeitbeschränkung. Aber neu gibt es ein Abberufungsrecht bei offensichtlicher dauernder Amtsunfähigkeit; das wünscht sich natürlich niemand. Diese Regel gilt auch für die anderen Behördenmitglieder.

Mehrere Punkte fanden nach langer Diskussion keinen Eingang in die neue Kantonsverfassung, so zum Beispiel eine religionsfreie Präambel, Herisau als verbriefter Hauptort, das Stimmrechtsalter 16 oder das flächendeckende Ausländerstimmrecht. Letzteres schaffte es immerhin in die Eventualvorlage, wurde von den Stimmberechtigten aber klar abgelehnt. Die Gemeinden behalten aber das Recht, es für ihre Gemeinde einzuführen, neu sogar ohne lokale Mindestaufenthalte, was ja Thema in der vorherigen Debatte zum Bürgerrecht war.

Der Bundesrat hat unsere neue Kantonsverfassung auf ihre Bundesrechtskonformität geprüft, und für ihn sind alle Punkte klar konform. In der Botschaft hat er sich nur zu einem Element etwas vertieft ausgelassen, nämlich zum Modus der Kantonsratswahlen. Heute kann jede unserer zwanzig Gemeinden wählen, ob sie die total 65 Mitglieder des Kantonsrates im Majorz oder Proporz wählt. Herisau wählt seine 18 Mitglieder im Proporz, alle anderen im Majorz. Diese Regel wurde nicht nur 1995 von uns, von der Bundesversammlung, gewährleistet, sondern seither auch zweimal vom Bundesgericht bekräftigt.

Das neue System schreibt nun allen Gemeinden ihr Wahlsystem klar vor. Gemeinden bis und mit 8 Kantonsräten wählen im Majorz, solche mit 9 oder mehr im Proporz. Im Resultat bleibt damit alles wie bisher, nur Herisau überschreitet die Proporzschwelle. Die Regel ist wohl austariert. Sie ermöglicht relativ kleinen Gemeinden im Einklang mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu Ausserrhoden oder auch zu Graubünden weiterhin eine personenbezogene Majorzwahl. Sie gewährleistet grossen Gemeinden, wie aktuell Herisau, eine stärker parteibezogene Proporzwahl und sie stellt sicher, dass jede Proporzwahl genügend Sitze umfasst, ohne dass gemeindeübergreifende Wahlkreise nötig würden. Für den Bundesrat ist also auch dieses Element klar bundesrechtskonform.

Ihre Kommission schloss sich der bundesrätlichen Einschätzung vollumfänglich an und empfiehlt Ihnen einhellig, die totalrevidierte Kantonsverfassung zu gewährleisten.

Wortprotokoll
parlament.ch
Institution
Schweiz

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0