Carlo Sommaruga · SP
Vor zwei Monaten berichteten die Medien über die abscheulichen geschlechtsspezifischen Übergriffe sowie die Vergewaltigungen unter GHB-Einfluss, die ein Aargauer Kantonsrat an seiner Partnerin und deren minderjähriger Tochter polnischer Herkunft begangen hatte. Obwohl das Verfahren gegen den Sexualstraftäter noch nicht begonnen hatte, drohte den beiden Frauen trotz ihrer Aufenthaltsbewilligung eine verwaltungsrechtliche Ausweisung. Erst nachdem sie die erlittenen Übergriffe sowie das ihnen drohende Schicksal öffentlich und unverschleiert angeprangert hatten, wurde das Ausweisungsverfahren eingestellt.
Sie werden mir entgegenhalten, dass die rechtliche Aufenthaltssituation dieser Frau und ihres Kindes nichts mit dem Gegenstand der Motion Jaccoud zu tun habe. Diese Motion zielt darauf ab, Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt wurden und keinen legalen Aufenthaltsstatus in der Schweiz besitzen, vorübergehend strafrechtliche Immunität zu gewähren.
Ich habe das erwähnte Beispiel angeführt, um Ihnen angesichts der Macht des Rechtsverfahrens die Prekarität der rechtlichen Lage ausländischer Frauen aufzuzeigen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt sind. Wenn diese Prekarität bereits für Frauen mit Aufenthaltsbewilligung besteht, ist es offensichtlich, dass die Situation von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt ohne Papiere noch schwieriger ist, da gegen sie zusätzlich ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthaltes eingeleitet werden kann.
Die Motion zielt darauf ab, Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt ohne legalen Status in der Schweiz vor jeglichen strafrechtlichen Vergeltungsmassnahmen zu schützen, sobald sie den Übergriff anzeigen; dies soll während des gesamten Strafverfahrens gegen den Täter gelten. Diese Immunität ist unerlässlich, um Opfern ohne Aufenthaltsstatus die Entscheidung zwischen Schweigen und Aussage zu erleichtern, damit sie ihrem Leid oder dem Leid ihrer Kinder ein Ende setzen sowie die Verhaftung und Verurteilung ihres Peinigers erreichen können.
Der Wortlaut der Motion ist zwar nicht perfekt, doch das angestrebte Ziel sowie die vom Bundesrat geforderten Massnahmen sind glasklar. Der Bundesrat hat dies verstanden und beantragt daher, die Motion anzunehmen. Die Motion bezieht sich natürlich ausschliesslich auf Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt sind. Dies lässt sich leicht erklären: In unserem Land wird die überwiegende Mehrheit der sexuellen Übergriffe auf Frauen und Mädchen von Männern verübt. Trotzdem wollte die Mehrheit der Kommission den Text der Motion überraschenderweise nicht ändern, um ihn mit dem Gleichstellungsgrundsatz in Einklang zu bringen. Die Verwaltung hat jedoch klargestellt, dass der Bundesrat dies im Rahmen der Vorlage berücksichtigen werde.
Die Mehrheit der Kommission wirft dieser Motion vor, weder die administrativen Probleme im Zusammenhang mit der Ausweisung bzw. der vorübergehenden oder endgültigen Regelung des Aufenthaltsstatus zu berücksichtigen, noch die Immunität auf andere Personen auszudehnen, wie beispielsweise Zeugen von Mordfällen. Alle diese Fragen können vom Bundesrat im Rahmen der Umsetzung der Motion geklärt werden, wie die Vertretung der Verwaltung in der Kommission dargelegt hat. Sie an dieser Stelle in der Debatte zur Motion zu erwähnen, ist richtig, um den Rahmen für die Ausarbeitung des Gesetzentwurfes zu setzen. Sie jedoch als Argument für die Ablehnung der Motion zu nutzen, bedeutet, sich hinter juristischen Spitzfindigkeiten zu verstecken, um sich einer positiven Lösung des Dilemmas zu entziehen, in dem sich geschlechtsspezifische Gewaltopfer ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz befinden.
Ich lade Sie ein, die Motion anzunehmen und damit den Bundesrat aufzufordern, auch die vorgebrachten rechtlichen Anmerkungen zu berücksichtigen.