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Patrick Hässig · glp

deRedetext
Schweiz23.09.2026

Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit beantragt Ihnen, der parlamentarischen Initiative 26.400, "BVG-Altersgutschriften. Nur noch zwei statt vier Gutschriftensätze", Folge zu geben. Heute kennt das BVG-Obligatorium vier nach Alter gestaffelte Gutschriftensätze: 7 Prozent des koordinierten Lohnes ab 25 Jahren, 10 Prozent ab 35 Jahren, 15 Prozent ab 45 Jahren und 18 Prozent ab 55 Jahren. Die Altersgutschriften steigern also gegen das Ende des Erwerbslebens deutlich an. Die Reduktion auf zwei Sätze war bereits Teil der Reform der beruflichen Vorsorge, der BVG-Reform 21. Diese Gesamtvorlage hat das Volk am 22. September 2024 abgelehnt. Das Anliegen der flacheren Gutschriften stand in jener Abstimmung allerdings kaum im Zentrum der Kritik. Deshalb nimmt die Kommission diese Massnahme nun wieder auf.

Das Hauptziel der Initiative ist es, die Arbeitsmarktchancen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern. Ältere Versicherte sind für Arbeitgeber in Bezug auf die Lohnnebenkosten in der zweiten Säule teurer als Jüngere. Bei einem Jobverlust kann dieser Umstand die Stellensuche für ältere Arbeitssuchende erschweren. Dem soll mit der Reduktion auf zwei Gutschriftensätze entgegengewirkt werden. Die Initiative legt lediglich fest, dass es künftig zwei statt vier Gutschriftensätze geben soll. Die konkrete Höhe der beiden Sätze ist bewusst offengelassen.

Direkt gilt die Änderung nur für Versicherte, die ausschliesslich im BVG-Obligatorium versichert sind. Vorsorgeeinrichtungen, die ihre Versicherten überobligatorisch versichern, könnten bereits heute flachere oder einheitliche Sparbeiträge vorsehen. In der Praxis sind aber auch viele überobligatorische Vorsorgepläne stark altersabhängig ausgestaltet, und die gesetzlichen Mindestsätze wirken als Referenz für die Plangestaltung. Die Kommission geht deshalb davon aus, dass eine Anpassung im Obligatorium auch auf den überobligatorischen Bereich eine gewisse Wirkung haben dürfte, wenn auch nur indirekt.

Zur Umsetzung: Die Kommission ist sich bewusst, dass diese anspruchsvoll ist. Grundsätzlich sind zwei Wege denkbar. Der erste Weg wäre ein Übergang zu den zwei Gutschriftensätzen für alle Versicherten gleichzeitig. Dies hätte zur Folge, dass ältere Versicherte, die in ihrer Sparphase mit dem vierstufigen System gerechnet haben, tiefere Altersgutschriften erhalten würden, als sie erwarten durften. Es bräuchte in diesem Fall wohl Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration.

Der zweite Weg wäre, für eine bestimmte Zeit zwei Systeme parallel zu führen. Beispielsweise könnten dann die Sätze von Versicherten ab 45 Jahren nach dem bisherigen System auslaufen, während für den übrigen Bestand die neuen Sätze gelten würden. In dieser Variante müssten keine zusätzlichen Mittel für Kompensationsmassnahmen beschlossen werden, was diese grundsätzlich attraktiv macht. Sie ist jedoch mit anderen Herausforderungen verbunden, etwa der Komplexität eines sehr langen Übergangszeitraums.

Die Kommission hat für die Umsetzung noch keine Entscheidung getroffen und auch keine Empfehlung abgegeben. Die genaue Umsetzung ist im Rahmen der Ausarbeitung der Vorlage zu klären. Ihre Kommission hat die vorliegende Kommissionsinitiative mit 17 zu 8 Stimmen beschlossen. Die Schwesterkommission des Ständerates hat es mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung verweigert, ihr Folge zu geben. Sie hat das Anliegen stattdessen zusammen mit weiteren Vorschlägen zur Modernisierung des BVG in ihr Postulat 26.3521, "Verbesserungspotenzial in der beruflichen Vorsorge", aufgenommen, das der Ständerat in der Sommersession an den Bundesrat überwiesen hat. Die Ständeratskommission ist der Auffassung, dass isolierte Anpassungen in einem komplexen und aufeinander abgestimmten System, wie der beruflichen Vorsorge, nicht zielführend seien. Sie möchte die Anliegen der beiden Kommissionsinitiativen und die Forderungen mehrerer hängigen Motionen bündeln und zuerst eine Gesamtschau durch den Bundesrat abwarten.

Die Mehrheit Ihrer Kommission teilt diese Einschätzung nicht. Der Handlungsbedarf ist weitgehend unbestritten. Zudem ist die Kommission der Auffassung, dass bereits im Rahmen der parlamentarischen Beratung der BVG-Reform sehr viel geprüft wurde und viele Berichte verfasst wurden. Eigentlich sind somit weitgehend alle Informationen auf dem Tisch und ein weiterer Bericht zur gleichen Thematik bringt aus Sicht der Mehrheit keinen grossen Mehrwert, kostet aber Zeit. Und ja, es handelt sich nur um eine Einzelmassnahme, aber es ist eine sinnvolle Einzelmassnahme.

Die Mehrheit Ihrer Kommission bittet Sie, aus diesem Grund der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Wortprotokoll
parlament.ch
Institution
Schweiz

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0