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Hans Wicki · FDP-Liberale

deRedetext
Schweiz17.09.2026

Ich unterstütze den Antrag der Kommissionsmehrheit, und dies aus Überzeugung. Hier geht es nämlich um einen wichtigen Beitrag, um eine Abwägung zwischen dem Erhalt bzw. der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit einer Bank und der Erhöhung der Sicherheit für die Schweiz, aber auch für ihre Steuerzahler. Ich bin überzeugt, dass die WAK-S in dieser Frage einen gangbaren und guten Kompromiss gefunden hat. Sowohl der Entwurf des Bundesrates als auch der Antrag der Minderheit I (Hegglin Peter) auf eine Kernkapitalunterlegung von 90 Prozent gehen schlicht zu weit, sind nicht marktauglich und nicht international aligniert. Sie haben es von Kollege Burkart gehört. Eine Unterlegung von 90 Prozent, das muss ich leider sagen, ist auch kein Kompromiss, sondern ein teurer Vorschlag, der dann im Ereignisfall nichts bringt und für den wir am Ende alle bezahlen werden.

Für mich ist entscheidend - das ist sehr wichtig -, dass wir aus dem Fall Credit Suisse die richtigen Lehren ziehen. Eine dieser Lehren lautet: Verantwortung muss dort wahrgenommen werden, wo die Risiken eingegangen werden. Die Bevölkerung hat nämlich wenig Verständnis dafür, wenn im Krisenfall der Staat, die Wirtschaft und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Folgen tragen müssen, während die Verantwortlichen ihre Vergütungen behalten können. Dieses Unverständnis habe auch ich wiederholt zum Ausdruck gebracht, und ich teile es nach wie vor ausdrücklich. Wer Risiken eingeht, muss auch die Folgen dieser Risiken tragen können. Nur so entstehen die richtigen Anreize.

Genau deshalb begrüsse ich den Antrag der Kommissionsmehrheit, die nicht nur strengere, aber wettbewerbsverträgliche Kapitalanforderungen vorsieht, sondern auch die Vergütungsfrage adressiert. Mit dem Antrag zur Einschränkung der Vergütung wird das Management deutlich stärker in die Verantwortung genommen. Wer eine Bank in Schwierigkeiten führt, soll nicht nur einen Teil seiner variablen Vergütung verlieren. Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit soll die variable Vergütung sogar vollständig entfallen. Das ist eine wichtige Massnahme, und sie wird auch schmerzen. Sie stellt sicher, dass das Risiko und die Verantwortung wieder enger zusammengeführt werden. Das ist ja eigentlich genau das Ziel von Kollegin Herzog, welche die Anträge der Minderheiten I(Hegglin Peter), II (Maillard Pierre-Yves) und III (Bischof Primin) unterstützt.

Das Risiko muss wieder mit der Verantwortung zusammengeführt werden, und das macht die Kommissionsmehrheit eigentlich perfekt. Gleichzeitig bekommt das Management aber auch einen starken Anreiz zu reagieren, bevor es überhaupt so weit kommt. Der Antrag entfaltet damit eine starke präventive Wirkung. Genau darin liegt aus meiner Sicht die Stärke des Mehrheitsantrags gegenüber dem Entwurf des Bundesrates, aber auch gegenüber dem Antrag der Minderheit I (Hegglin Peter) auf eine 90-prozentige Kernkapitalunterlegung.

Der Bundesrat und die Minderheiten wollen zwar das Eigenkapital erhöhen, sorgen aber weder für ein frühzeitiges Eingreifen durch die Finma noch für eine Verantwortungsübertragung an das Management. Bei der Mehrheitsvariante muss das Management Verantwortung für die eingegangenen Risiken tragen und Massnahmen frühzeitig ergreifen, nicht erst um fünf vor zwölf, so wie es in der CS-Krise der Fall war.

Gleichzeitig dürfen wir aber die wirtschaftlichen Folgen zusätzlicher Regulierungen nicht ausblenden. Die Schweizer Wirtschaft ist auf einen starken Finanzplatz angewiesen. Auch wenn unsere Banken nicht immer grosse Sympathieträger sind, so sind sie dennoch eine tragende Säule unserer Wirtschaft. Wir müssen daher die Finanzstabilität stärken, ohne ihnen die Wettbewerbsfähigkeit zu entziehen, und gleichzeitig diejenigen in die Verantwortung nehmen, die die Entscheidung treffen und die Risiken eingehen.

Genau diesen ausgewogenen Ansatz verfolgt die Kommissionsmehrheit. Sie gibt den Banken mehr Mittel in die Hand, sich selbst zu stabilisieren, und stärkt die Fähigkeit der Banken, Verluste frühzeitig selbst zu tragen.

Eigentlich könnten Sie sich jetzt zurücklehnen, Frau Bundesrätin, denn die WAK-S hat die 100-Prozent-Unterlegung der Auslandtöchter aus dem Entwurf des Bundesrates aufgenommen. Die Variante der Kommissionsmehrheit verlangt ja genau eine vollständige, aber eben wettbewerbsverträgliche Unterlegung der Auslandtöchter, sie verbessert auch die Instrumente zur Krisenbewältigung und verschärft die Verantwortlichkeit des Managements. Sie sehen also, Frau Bundesrätin, Sie erhalten mit unserer Variante nicht nur den Fünfer und das Weggli, sondern eben auch noch die Bäckerstochter.

Für mich vereint der Antrag der Kommissionsmehrheit genau all diese Elemente, die nach dem Fall Credit Suisse notwendig sind: Wir erhalten mehr Stabilität für das System durch ein frühzeitiges Eingreifen, aber auch durch 100 Prozent Unterlegung. Wir erhalten mehr Verantwortung für die Entscheidungsträger und wirksamere Anreize für das Management durch eine Einschränkung von Bonuszahlungen und Dividendenzahlungen.

Deshalb unterstütze ich den Antrag der Kommissionsmehrheit und bitte Sie, diesem ebenfalls zuzustimmen.

Wortprotokoll
parlament.ch
Institution
Schweiz

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0