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Martin Bäumle · glp

deRedetext
Schweiz16.09.2026

Wir sind bei den Differenzen beim "Netz-Express". Das Netz ist ein wichtiges Puzzleteil in der ganzen Energie- und Strom-Politik. Was nützen neu gebaute Anlagen, wenn am Schluss die Netzanschlüsse fehlen oder über Jahre nicht erstellt werden können?

Ein paar wichtige Punkte: In der Frage des Freileitungsgrundsatzes haben wir von der Grünliberalen Fraktion uns bereits in der ersten Lesung klar dafür ausgesprochen. Die Technologie bei den Höchstspannungsnetzen ist heute einfach noch nicht so weit, dass unterirdische Leitungen Vorteile bringen, weder preislich noch von der Resilienz her. Im Gegenteil, die Umspannung von Hochspannungsleitungen als Freileitungen auf Kabel und zurück schwächt die Resilienz und die Versorgungssicherheit und ist zum heutigen Zeitpunkt fast nie der richtige Weg. Trotzdem: Wenn sich die Technologie weiterentwickelt und das beseitigt werden kann und sich die Preise annähern, lässt der Gesetzesparagraf zu, dass zum Beispiel im Siedlungsgebiet eine Verkabelung umgesetzt werden kann. Aber heute würden wir mit dem Antrag der Minderheit Pult lediglich weitere Verzögerungen und Beschwerdemöglichkeiten zulassen, was dazu führen würde, dass wir drei bis sieben Jahre verlieren könnten.

Es stellt sich vor allem aber auch die Frage, ob es für den Schutz der Moore zum Beispiel überhaupt sinnvoll ist. Ist es wirklich sinnvoller, für eine 220- oder 380-Kilovolt-Leitung einen Tunnel durch ein Moor zu bauen als eine Freileitung, die zwar die Landschaft etwas beeinträchtigt, aber insgesamt wahrscheinlich der deutlich geringere Eingriff in die Natur und Umwelt ist?

Darum bitte ich Sie hier, bei der Mehrheit zu bleiben und dem Ständerat zu folgen.

Bei Artikel 15bbis Absatz 3 bitten wir Sie ebenfalls, der Mehrheit zu folgen und eine Differenz zum Ständerat zu schaffen. Es geht um die Wald- und Gewässerabstandslinien. Hier ist es unnötig, eine zusätzliche Verschärfung oder Regulierung einzuführen, die eigentlich nur zu Unsicherheit führt und uns keinen Schritt weiterbringt, allenfalls aber auf der Umweltseite neue Widerstände auslösen könnte, die wir nicht brauchen. Auch die Branche braucht diese Bestimmung nicht.

Dasselbe gilt für Artikel 15bbis Absatz 4 zu den Mooren. Es soll möglich sein, eine bestehende Leitung eins zu eins zu ersetzen, eine Verschiebung soll aber nicht möglich sein. Aus zwei Gründen wollen wir hier eine Differenz zum Ständerat schaffen. Erstens würde es neue Tatbestände schaffen, wenn man eine Leitung verschiebt, was die Verfahren sogar verkompliziert. Zweitens braucht die Branche diese Verschiebungsmöglichkeit nicht. In diesem Sinne bitten wir Sie hier, den Moorschutz höher zu gewichten und damit auch hier der Umweltseite etwas entgegenzukommen, vor allem, weil es der Branche gar nichts bringt.

Ich komme zur Standortgebundenheit der Transformationsstationen, einer wichtigen Sache in dieser Vorlage. Da haben wir gewisse Probleme in gewissen Orten. Wir haben mit dem Ständerat nun eine Einigung gefunden, dass man das nicht mehr standortgebunden nennt, damit es eben bewilligungsfähig bleibt. Wichtig ist festzuhalten, dass das eigentlich ein semantischer Unterschied ist. Es geht darum, dass die Fakten geprüft werden und dann entsprechend eine Bewilligung erteilt werden kann und dass nicht nachher durch die Hintertür über die Verordnung wieder ausgehebelt wird, was der Gesetzgeber eigentlich will. Der Gesetzgeber will nämlich, dass diese Möglichkeit grundsätzlich besteht, wenn eine Enteignung schwierig oder nicht möglich ist.

Nun komme ich zum Minderheitsantrag Candan Hasan. Dort ist es schon etwas schwierig. Denn der Ständerat hat eigentlich unseren Beschluss verbessert, indem er von Netzebene 7, die auch von nationalem Interesse ist, auf Netzebene 5 zurückgegangen ist. Wäre er uns beim ersten Schritt gefolgt, hätten wir gar keine Differenz mehr. Wenn wir jetzt aber noch weiter zurückzugehen auf Netzebene 3, wie es beantragt wird, um gewisse Anlagen, z. B. der Windenergie, zu berücksichtigen, dann könnte dagegen am Schluss noch eine Beschwerde geführt werden. Ich weiss nicht, ob die Umweltseite da nicht ein Eigentor schiesst, wenn sie einen allfälligen Verbündeten hat, der etwas ganz anderes will als sie. Es geht nicht um Biotope. Dort geht es allenfalls um die Verhinderung von Windkraftanlagen.

Wir bitten Sie also, hier der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.

Zum Schluss komme ich zu den Artikeln 8v und 33d, der Übernahme der Verträge durch Swissgrid. Dazu habe ich meinen Minderheitsantrag begründet. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen, diese Artikel zu streichen und die Angelegenheit in einem separaten Gesetz zu behandeln.

Bei Artikel 22 Absatz 2ter bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Der Markteingriff ist sehr markant - ich lege als Verwaltungsrat der Axpo meine Interessenbindung offen. Die Axpo wäre neben anderen Unternehmen davon betroffen. Es ist ein markanter Markteingriff, der hier über die Hintertür eingefügt würde. Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen und diesen Passus ebenfalls zu streichen.

Wortprotokoll
parlament.ch
Institution
Schweiz

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