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Thomas Rechsteiner · M-E

deRedetext
Schweiz14.09.2026

Ich spreche zu drei Minderheiten, zuerst zum vertrauensärztlichen Dienst, dann zum Anschluss an die Primärsysteme und zuletzt noch zur Definition von behandlungsrelevanten Daten.

Zuerst komme ich zum vertrauensärztlichen Dienst. Mit dieser Minderheit will ich einen konkreten und heute bereits bestehenden Prozess sinnvoll in das elektronische Gesundheitsdossier integrieren. Die vertrauensärztlichen Dienste der Krankenversicherer prüfen nach Artikel 57 KVG, ob die Voraussetzungen für eine Leistungspflicht in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erfüllt sind. Dazu benötigen sie logischerweise medizinische Unterlagen der Leistungserbringer. Die für die Übermittlung nötigen Prozesse bestehen heute bereits, teilweise jedoch über E-Mail, Post oder andere voneinander getrennte Wege.

Genau hier kann das E-GD einen echten Mehrwert schaffen. Es kann Kostengutsprachen schneller, sicherer, kundenfreundlicher und effizienter machen. Das ist Digitalisierung, wie wir sie brauchen: nicht zusätzliche Administration, sondern weniger Medienbrüche und einfachere Abläufe. Wichtig ist, es geht nicht um einen allgemeinen Zugriff der Krankenversicherer auf Gesundheitsdaten. Die vertrauensärztlichen Dienste sind von den übrigen Aufgaben der Versicherer operativ und auch datenschutzrechtlich getrennt. Der Zugriff wäre zudem nur für die Aufgaben nach Artikel 57 KVG möglich. Es ist meines Erachtens entscheidend, dass die Patientin oder der Patient die Berechtigung erteilt. Es handelt sich um ein Opt-in: Wer keinen Zugriff will, kann ihn verweigern.

Damit erhalten die Versicherer keine zusätzlichen Daten für allgemeine Analysen oder für andere Abklärungen. Wir schaffen vielmehr einen klar begrenzten Anwendungsfall, bei dem bereits heute benötigte medizinische Informationen sicherer und direkter übermittelt werden können. Bei der grossen Zahl von Kostengutsprachen ist auch das Einsparungspotenzial relevant: weniger Porto, weniger manuelle Verarbeitung, weniger Rückfragen und schnellere Entscheide. Davon profitieren die Patientinnen und Patienten, die Leistungserbringer und letztlich auch die Prämienzahler.

Ich bitte Sie deshalb, diese Minderheit zu unterstützen.

Ich komme zum zweiten Minderheitsantrag bei Artikel 7 Absatz 2 zu einem direkten Anschluss der Primärsysteme. Dieser Antrag betrifft eine Grundvoraussetzung für eine funktionierende Digitalisierung: den direkten Anschluss der Primärsysteme über standardisierte Schnittstellen. Hausarztpraxen, Spitäler, Labore und andere Leistungserbringer mit einem regelmässigen Datenaustausch sollen ihre Systeme direkt mit dem E-GD verbinden können. Daten sollen dort erfasst werden, wo sie entstehen, und anschliessend strukturiert und möglichst automatisiert weitergegeben werden.

Ein digitales Gesundheitsdossier darf nicht neben den bestehenden Arbeitsprozessen stehen, es muss Teil dieser Prozesse sein. Wenn Daten zuerst im Primärsystem erfasst und danach über ein separates Portal übertragen werden müssen, schaffen wir neue Arbeit und neue Fehlerquellen. Genau das wollen wir vermeiden. Der direkte Anschluss schafft klare Standards, verbessert die Datenqualität und erleichtert später auch die B2B-Kommunikation. Gleichzeitig ist die Regelung nicht starr: Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen, wenn eine Tiefenintegration für bestimmte Berufsgruppen nicht sinnvoll oder unverhältnismässig ist.

Wir sollten deshalb jetzt den Grundsatz festlegen: Wo regelmässig relevante Gesundheitsdaten entstehen und ausgetauscht werden, soll die direkte technische Anbindung der Standard sein.

Ich bitte Sie, auch bei Artikel 7 Absatz 2 den Antrag der Minderheit Rechsteiner Thomas zu unterstützen.

Artikel 14 Absatz 5, Minderheit Roduit, übernommen von mir: Es geht um behandlungsrelevante Daten.

Die Minderheit will im Gesetz beispielhaft festhalten, welche Daten als behandlungsrelevant gelten: insbesondere Medikationsinformationen, Austritts-, Überweisungs- und Operationsberichte, für die Weiterbehandlung wesentliche Diagnosen wie Allergien und Intoleranzen sowie Untersuchungsbefunde. Das schafft Klarheit und Verlässlichkeit. Patientinnen und Patienten wie auch Gesundheitsfachpersonen sehen, welchen konkreten Nutzen das E-GD im Behandlungsalltag hat. Gleichzeitig bleibt die Aufzählung offen und die Datenhoheit der Patientinnen und Patienten gewahrt.

Ich bitte Sie, auch die Minderheit Roduit zu unterstützen.

Wortprotokoll
parlament.ch
Institution
Schweiz

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0