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Anna de Quervain · GRÜNE

de
Grosser Rat (BE)12.03.2026
Anna de Quervain, Bern (GRÜNE), Fraktionssprecherin. Ich fange gerade so an: Die grüne Fraktion wird die Rückweisungsanträge 1 bis 3 ablehnen. Und ich führe jetzt im Rahmen meiner Möglichkeiten noch schnell aus, warum:

Die Kirchensteuergelder fliessen heute in unzählige Angebote mit wichtigem gesellschaftlichen Nutzen. Die Landeskirchen bieten unter anderem Angebote für Jugendliche, Migranten und Migrantinnen, Senioren und Seniorinnen und Armuts- und Suchtbetroffene. Sie wirken lokal, flexibel, gemeinsam mit zahlreichen Freiwilligen, nahe bei den Menschen und oft auch in dezentralen Regionen.

Dieser Wert wird von niemandem infrage gestellt. Aber wir stellen jetzt hier einen wesentlichen Pfeiler der Finanzierung infrage. Was passieren würde, wenn man die Kirchensteuer für juristische Personen abschafft respektive freiwillig macht, zeigt uns, wie schon gesagt, ein Blick in den Kanton Neuchâtel: Rund 95 Prozent der Firmen zahlen die Freiwilligensteuer oder eben eher Spende überraschenderweise nicht.

Dabei ist es nichts als richtig, dass die Unternehmen auch soziale Verantwortung übernehmen. Und wenn wir überlegen, über welche Beträge wir hier eigentlich reden, relativiert sich das Ganze schon sehr: Alle Unternehmen mit einem kleinen Gewinn bis 35’000 Franken – und dazu gehören drei Viertel der Unternehmungen – zahlen im Schnitt rund 16 Franken Kirchensteuer. Deshalb sehen wir keine Notwendigkeit, hier etwas zu verändern. Wenn schon, sehen wir eine mögliche Veränderung bei der Ausgabeseite, aber da kann ich je nach Verlauf der Debatte dann vielleicht später noch etwas dazu sagen.

Wir werden deshalb die Rückweisungsanträge 1 bis 3 ablehnen. Den Rückweisungsantrag 4 werden wir je nachdem mindestens teilweise annehmen, abhängig davon, ob die ersten drei Rückweisungsanträge schon angenommen wurden, damit es einfach noch ein bisschen eine breitere Debatte gibt. Merci.

Wortprotokoll
tagblatt.gr.be.ch
Institution
Grosser Rat

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0