Sibyl Eigenmann · Die Mitte
Die Eltern können deshalb dem Kind die Entscheidung nicht abnehmen. Sie können einem Eingriff nicht gültig zustimmen. Das wäre sonst eine Körperverletzung und würde gemäss Strafrecht behandelt. Vorbehalte bleiben Fälle, in denen Massnahmen zur Rettung des Lebens ergriffen werden müssen – zur Abwendung von schweren Schäden an Körper und Psyche, also der Gesundheit. Dann ist es keine Körperverletzung, wenn die Eltern für die Kinder entscheiden, und dann ahndet dies das Strafrecht auch nicht. Das ist ein Grund, weshalb die Mitte Punkt 1 ablehnt.
Barbara Stucki hat es sehr schön gesagt: Punkt 1 hat eigentlich nur eine Signalwirkung. Wir würden mit Annahme vom Punkt 1 die Signale aussenden, dass wir verbieten wollen, und dass keine irreversiblen Eingriffe mehr möglich sind. Wir wollen verbieten, obwohl ein Kind oder eine jugendliche Person unter grossen psychischen Schäden leidet. Wir als Politiker wollen dem Kind und dem Jugendlichen sagen können: «Nein, da musst du jetzt durch, du musst das jetzt durchstehen, bis du 18-jährig bist.» Wir von der Mitte-Fraktion wollen uns diese Entscheidung nicht anmassen.
Ein strafrechtliches Verbot jeglicher chirurgischen und hormonellen Behandlung, so wie das in Punkt 1 eigentlich gefordert wird, würde eine adäquate individualmedizinische Versorgung eines Kindes verunmöglichen. Es ist nicht in unserer Kompetenz. (Der Präsident bittet die Rednerin, zum Schluss zu kommen. / Le président demande à l’oratrice de conclure.) Das soll national geregelt werden, und es wird auch national geregelt. Der Ständerat behandelt das in dieser Wintersession, am 18. Dezember. Es wird national geregelt, und deshalb ist es nicht an uns, das hier auch noch zu regeln. Besten Dank, dass wir den Punkt 1 ablehnen. Den Punkt 2 nehmen wir an, das ist selbstverständlich.