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Rede

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Grosser Rat (BE)25.11.2024
Christoph Auer, Staatsschreiber. Ich probiere, mich kurzzufassen. Diese Gesetzesrevision hat verschiedene Teile, verschiedene Elemente, und mehrere dieser Elemente wurden in der 1. Lesung und in der vorberatenden Kommission intensiv diskutiert, beispielsweise: Was geschieht mit dem Nachrückrecht, wenn eine französischsprachige Person, die auf einer deutschsprachigen Liste war, ausscheidet? Was passiert, wenn dann eine deutschsprachige Person nachrückt? Das wurde lange diskutiert; ebenso die Deklarationspflicht: Wie soll man diese umsetzen?

Aber ein Element, das gar nie diskutiert wurde, weder in der Vernehmlassung noch in den Vorgesprächen vor der Vernehmlassung, als Bernhard Pulver mit allen Parteien aus dem Wahlkreis Biel-Seeland Gespräche führte, und auch nicht in der 1. Lesung, war der Artikel, der jetzt von der SVP zur Diskussion gestellt wird, nämlich: Was ist die Bezugsgrösse? In der Verfassung des Kantons Bern (KV) steht: «eine angemessene Vertretung der französischsprachigen Minderheit» (Art. 73 Abs. 3). Worauf bezieht sich denn die angemessene Vertretung? Bezieht sich das auf alle, die im Wahlkreis sind, oder nur auf die Deutschsprachigen und die Französischsprachigen, zusammengezählt?

Diese Frage, zu der man schon in der Vernehmlassung eine Änderung vorgeschlagen hatte, wurde eigentlich nie zur Diskussion gestellt. Man kann diese Frage berechtigterweise stellen, aber wir sind jetzt wirklich in der 2. Lesung. Aus Sicht des Regierungsrates ist es ein ausgewogenes Paket, bei dem – es wurde gesagt – andere auch ihre Kröten schlucken mussten. Die französischsprachige Minderheit hat keine Freude an der Nachfolgeregelung; die Deputation musste dies für ein ausgewogenes Paket quasi in Kauf nehmen. Daher sollte man aus Sicht des Regierungsrates jetzt nicht mehr davon abweichen, sondern am Ergebnis der 1. Lesung festhalten.

Wortprotokoll
tagblatt.gr.be.ch
Institution
Grosser Rat

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0