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Nicola von Greyerz · SP

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Grosser Rat (BE)30.11.2023
Nicola von Greyerz, Bern (SP), Fraktionssprecherin. Alkohol ist die älteste Droge. Es gibt sogar eine Theorie, dass sich der Mensch wegen des Alkohols dem Ackerbau zugewendet hat und sesshaft geworden ist. Ob dies historisch wirklich stimmt, kann vielleicht Sämi Krähenbühl als Historiker sagen. Alkohol ist aber vor allem ein Zellgift. Es ist ein Zellgift, welches sich auf alle Organe im Körper auswirkt. Es reagieren nicht alle Organe gleich. Eines reagiert besonders, es ist das Gehirn.

Das Problem liegt aber in meinen Augen an einem anderen Ort, und zwar liegt das Problem dort, dass Alkoholkonsum etwas Trügerisches hat. Es ist hat nämlich das Trügerische, dass die Person, die es trinkt, die körperliche Veränderung erst später merkt, also erst, wenn sie eigentlich schon da sind. Man hat eine verzerrte Selbstwahrnehmung. Dies führt dazu, dass viele Betrunkene das Gefühl haben, dass sie fitter sind und aufmerksamer sind, als sie es eigentlich effektiv sind.

Ab 0,2 Promille hat man schon eine verminderte Koordination der Bewegung, bei 0,3 Promille hat man schon Probleme bei der Einschätzung von Entfernungen – dies ist beim Schiessen, beim Jagen vielleicht ein bisschen ein Problem – und bei 0,5 Promille hat man schon einen deutlichen Nachlass der Reaktionsfähigkeit. Auch dies beim Jagen vielleicht ein bisschen ein Problem. Dies sind alles Dinge, welche wir, glaube ich, beim Jagen effektiv nicht brauchen können.

Deshalb unterstützt die SP-JUSO-Fraktion die Motion, dass es beim Jagen eine Promillegrenze geben soll, ganz klar. Der prophylaktische Aufschrei, der jetzt wahrscheinlich kommt, wenn ich die Rednerliste anschaue, ist nicht begründet. Es geht hier nicht um 0,0 Promille, sondern es geht wie beim Strassenverkehr um 0,5. Das eine oder andere Gläschen darf man trotzdem noch trinken.

Die Aussage des Regierungsrates, dass die Motion schlecht umsetzbar sei, ist in unseren Augen auch nicht begründet, denn es geht nicht darum, dass man die Jagdbewilligung entzieht. Man könnte die Jagdbewilligung ja heute schon entziehen. Es geht vielmehr um eine prophylaktische und abschreckende Wirkung, dass man, wenn man betrunken ist – wie dies soeben mein Vorredner beschrieben hat – und nachher betrunken erwischt wird, wenn man ein Tier nicht getroffen hat, dass man dann bestraft werden kann. Darum geht es.

Sobald Schusswaffen im Spiel sind, ist nämlich die absolute Zuverlässigkeit gefragt. Dies haben wir in anderen Lebensbereichen auch. Wenn man auf dem Bau arbeitet, ist es nicht erlaubt, dass man betrunken ist. Weshalb man betrunken soll jagen dürfen, ist mir nicht ganz klar. Und Sie mögen sich vielleicht auch noch an gewisse Werbungen erinnern, die früher geschaltet wurden, bei denen es hiess: «Nein danke, ich fahre.» Man könnte einfach auch sagen: «Nein danke, ich jage.»

Wie meine Vorredner schon gesagt haben, der Kanton Zürich und der Kanton Neuenburg haben die Alkoholgrenze beim Jagdgesetz schon eingeführt. Es wurde diskussionslos eingeführt. Ich verstehe nicht, weshalb man dies im Kanton Bern nicht auch kann. Und deshalb möchte wir Ihnen als SP-JUSO-Fraktion wärmstens ans Herz legen, dieser Motion zuzustimmen. Danke vielmals.

Wortprotokoll
tagblatt.gr.be.ch
Institution
Grosser Rat

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0