Stefan Berger · SP
Nein, Martin, unser Schloss hat nicht einen Wert von ungefähr einer Million Franken, sondern der amtliche Wert des Schlosses beträgt nach der Sanierung 12,5 Mio. Franken. Vor der Sanierung waren es 3,5 Mio. Franken. Wir bezahlen über 12’000 Franken Liegenschaftssteuer.
Und an die GLP: Wir können – oder wir könnten – dies als Gemeinde machen. Aber in Art. 259 Ziff. 4 StG gibt es bereits zwei Ausnahmen, bei denen dies eben nicht gemacht wurde. Wir finden, die Ausnahmen für Schlösser und Burgen gehören eben auch in das kantonale Steuergesetz, damit nicht jede Gemeinde, die unterschiedliche Liegenschaftssteuern verlangen kann, diese unterschiedlich handhabt.
Schliesslich sind die Schlösser und Burgen – Thomas hat es gesagt – ein Kulturgut, für das letztlich der Kanton die Verantwortung trägt; die Verantwortung dafür, dass es ihnen gut geht und dass sie auch für die kommenden Generationen erhalten bleiben, und zwar so erhalten bleiben, dass man sicher hineingehen kann und dass dort etwas Spannendes läuft. Aus diesem Grund sollte man dies auf kantonaler Ebene regeln, nicht auf lokaler. Merci.