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Margrit Junker Burkhard · SP

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Grosser Rat (BE)10.09.2024
Margrit Junker Burkhard, Lyss (SP), Antragstellerin, Fraktionssprecherin. Ich spreche zuerst zu unseren Anträgen. Zu Art. 51 Abs. 2: Hier wollen wir, dass eine Entschädigung ausgerichtet wird. Wenn es so wichtig ist, dass die jungen Leute an diese Veranstaltung gehen, sodass sie, wenn sie nicht anwesend sind, mit bis zu 600 Franken gebüsst werden können – bei einer dreistündigen Veranstaltung wären das 200 Franken pro Stunde –, dann haben wir den Eindruck, dass es wichtig genug sein muss, dass es auch eine Entschädigung gibt, wenn sie diese Infoveranstaltung besuchen. Das ist selbstverständlich ein Eventualantrag. Wenn diese Veranstaltung gecancelt wird, wäre das hinfällig.

Und bei Art. 54 Abs. 4 – das muss ich zugeben, das habe ich im Gesetz des Kantons Aargau abgeschaut. Ich fand, das sei eine geschickte Idee. Wenn es wirklich nicht zum Fliegen kommt, muss man es canceln können und es nicht noch mitschleppen. Und dann müssen auch die gesetzlichen Grundlagen vorhanden sein.

Und jetzt fange ich vorne an. Die Sprechenden der Minderheit und der Mehrheit haben dieses Gesetz ja schon bestens erläutert. Das ist wunderbar. Wir haben unsere Meinung geändert. «Wir» heisst: die SP-JUSO. In der Vernehmlassung haben wir uns nämlich noch positiv über diese Infoveranstaltungen geäussert. Hingegen mussten wir jetzt im Verlauf der Diskussionen, der Verhandlungen zu den Anträgen sagen, dass die Spielregeln wirklich völlig anders sind, als sie es in der Vernehmlassung waren. Wir haben nämlich festgestellt, dass eigentlich ein Ziel ist, Leute zu rekrutieren für den Zivilschutz, die Feuerwehr, was an und für sich nicht schlecht ist – aber das wird im Gesetz ausgeschlossen. Diese Plattform darf nicht dafür gebraucht werden.

Weiter sind wir der Meinung – das habe ich vorhin schon gesagt –, dass diese Busse viel zu hoch ist. Es kann ja nicht sein, dass es 600 Franken kostet. Wir haben den Eindruck, dass der Kanton Aargau jetzt diese Erfahrungen doch machen soll, und wir sollten uns das anschauen. Wenn das in fünf Jahren ein riesiger Erfolg ist und die Bevölkerung wunderbar informiert ist, was bei einem riesigen Unglück gemacht werden kann, dann können wir immer noch nachziehen. Das ist dann wahrscheinlich nicht so ein Riesenproblem. Das heisst, die Fraktion der SP-JUSO unterstützt diese Streichung und empfiehlt, diese Veranstaltungen im Kanton Aargau abzuwarten, damit beurteilt werden kann, ob sie erfolgreich sind oder ob sie schon wieder abgeschafft wurden.

Es ist dann meines Erachtens auch zu überlegen, ob die 23-Jährigen wirklich das richtige Zielpublikum für diese Veranstaltungen sind, oder ob es nicht vielleicht die 35-Jährigen wären, die im Kanton Bern wohnen, die vielleicht eine Familie haben und interessiert sind an der Frage: «Was kann ich machen, wenn ...?» Ich wage jetzt fast zu behaupten: Dort wäre das Interesse wahrscheinlich grösser.

Der Eventualantrag zu Art. 51 Abs. 2, dass eine Entschädigung ausgerichtet wird, wird selbstverständlich auch unterstützt. Wir sehen nicht ein, warum das bei der Aushebung der Fall sein sollte und hier nicht. Und Art. 54 Abs. 4 wird von der SP-JUSO ebenfalls unterstützt. Danke vielmals für Ihre Aufmerksamkeit.

Wortprotokoll
tagblatt.gr.be.ch
Institution
Grosser Rat

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0