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Rede

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Grosser Rat (BE)03.03.2026
Christine Häsler, BKD-Direktorin. Die Regierung teilt die Haltung der Motionärin. Ja, es herrscht ein Fachkräftemangel insgesamt im Gesundheitsbereich und namentlich auch bei der Physiotherapie. Das ist der Regierung bewusst, und auch die Regierung ist selbstverständlich daran interessiert und arbeitet daran, die Versorgungssicherheit zu stärken, und dies auch nachhaltig und langfristig.

Gleichzeitig sind wir aber auch verpflichtet, die Ausbildungsqualität im Rahmen der real verfügbaren Ressourcen sicherzustellen. Sie haben es vorhin mehrmals erwähnt, verschiedene von Ihnen: Es sind letztlich die Praktikumsplätze, die es braucht, damit wir überhaupt diese Ausbildung gewährleisten können. Die Ausbildungstätigkeit der BFH im Gesundheitsbereich beschränkt sie zudem nicht auf den Kanton Bern. Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Physiotherapie sind in der ganzen Schweiz tätig.

Die BFH würde sehr gerne alle Personen ausbilden, die sich für diesen Studiengang interessieren und die Voraussetzungen für dieses Studium erfüllen. Aber der Numerus clausus legt die maximale Kapazität halt eben anhand dieser Ausbildungsplätze fest, die im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, der Infrastrukturen und der Praktikumsplätze überhaupt gewährleistet werden können. Etwas anderes ist gar nicht denkbar.

Für eine allfällige Erweiterung der Ausbildungskapazitäten an der BFH sind die verfügbaren Praktikumsplätze der limitierende Faktor. In diesem Bereich hat der Kanton Bern schon sehr viel gemacht und das vorhandene Potenzial auf dem eigenen Kantonsgebiet weitgehend ausgereizt. Die BFH ist heute bereits auf die Mithilfe anderer Kantone angewiesen, um tatsächlich zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen zu können. Aber eine rechtliche Handhabe hat die BFH dabei nicht. Es gibt keine Verpflichtung für die anderen Kantone, sich hier zu engagieren.

Der Numerus clausus ist also kein Instrument, das man aufgrund des Bedarfs einfach beliebig flexibilisieren kann. Er wird vielmehr jedes Jahr so hoch angesetzt, dass die gesamte vorhandene Kapazität an der BFH ausgeschöpft werden kann, und jährlich wird zusätzlich vor dem Beschluss dieser Kapazitätsgrenze wiederum sorgfältig geschaut, ob es die Möglichkeit weiterer Optimierungen gibt, um das noch anzuheben. Die BFH leistet hier also bereits ihren besten Dienst.

Wir sehen trotzdem den Bedarf. Die Regierung ist ebenfalls daran interessiert und will das stärken, und darum nimmt sie den Punkt 1 auch als Postulat an. Bezüglich der Punkte 3 und 4 beantragt Ihnen die Regierung Annahme und Abschreibung. Die anderen beiden Punkte sind ja zurückgezogen. Danke für die Aufmerksamkeit.

Wortprotokoll
tagblatt.gr.be.ch
Institution
Grosser Rat

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0