Tabea Bossard-Jenni · EVP
Diese Mobilitätswende hat es aber noch nicht ganz bis in das Baubewilligungsverfahren geschafft. Die EVP-Fraktion teilt deshalb die Meinung der Motionäre oder jetzt Postulanten, dass die Parkplatzerstellungspflicht bei Wohnbauten in Abhängigkeit zur ÖV-Güteklasse überdacht werden sollte. Diese Forderung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Kanton eben nicht überall gleich gut ÖV-angeschlossen ist.
Anzumerken und zu bedenken ist von unserer Seite, dass man, wenn man die Parkplatzzahl reduziert, dort, wo Behinderten-Parkplätze vorgesehen sind, dieses eben nicht proportional reduzieren kann. Denn das ist eine Zielgruppe, die am wenigsten gut vom motorisierten Verkehr auf den ÖV umsteigen kann.
Ebenfalls begrüssen wir die Forderung, dass man mehr als zwei Veloabstellplätze pro Wohnung machen sollte. Wer kein Velo hat, braucht keinen Velo-Abstellplatz, habe ich vorhin gehört. Das ist schlicht nicht wahr. Wer nämlich einen Roller hat, ein Töffli oder sonst irgendetwas, stellt das mit grosser Selbstverständlichkeit ebenfalls in den Velounterstand. Dasselbe gilt auch für Kinderwagen, irgendwelche sonstigen Fahrzeuge oder Spielgeräte.
Also, wenn man mehr Veloabstellplatz baut und zur Verfügung hat, dann profitieren nicht nur die Velofahrenden davon, dann profitiert eine sehr grosse Anspruchsgruppe davon. (Der Präsident bittet die Rednerin, zum Schluss zu kommen. / Le président demande à l’oratrice de conclure.) Das kann ich einhalten. Merci.