Andreas Mühlemann · Die Mitte
Die ausgewählten Standorte werden einer strengen Bewilligung unterzogen, wir haben es gehört: 28 normale Bewilligungen, 18 Bodenschutzpunkte müssen sie erfüllen. Wenn es regnet und nass ist, gilt ein striktes Fahrverbot, und das Fahrerlager darf auch nicht aufgebaut werden. Die Teilnehmenden und Besucher sind sehr sensibilisiert auf das Thema Bodenschutz. Bei keiner anderen Veranstaltung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) sind die Vorschriften so vielfältig.
Wir sind überzeugt, dass Traktor-Pulling nicht mehr Einfluss nimmt auf den Boden als andere Veranstaltungen wie Musikfeste oder Hornusserfeste und Festivals. Mit dem Gewicht, den abstimmten Reifen und dem Können der Fahrer ist das Ziel zu erreichen, dass es die beste Traktion ist. Die Mitte-Fraktion ist mit der Antwort des Regierungsrates – wie bereits gesagt – zufrieden, dies den Veranstaltern mit diesen Auflagen auf keinen Fall zu verbieten.
Dann die Fahrer: Es sind bei diesen Pullings oft auch Jüngere. Für sie ist es eine Lehrstunde. Sie lernen den Boden verstehen, das Fahrzeug, die Pneus, die aufeinander abgestimmt sein müssen, damit das überhaupt funktioniert.