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Tamara Jost-Morandi · GLP

de
Grosser Rat (BE)29.11.2023
Tamara Jost-Morandi, Herzogenbuchsee (GLP), Fraktionssprecherin. Familienzulagen haben den Zweck, die Unterhaltskosten, die für die Kinder entstehen, teilweise auszugleichen. Gemäss Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) ist das Minimum auf 200 Franken bei den Kinderzulagen und 250 Franken bei den Ausbildungszulagen festgelegt. Der Kanton Bern zahlt aktuell 230 Franken für Kinderzulagen und 290 Franken für die Ausbildungszulagen.

Die GLP erkennt an, dass vor allem Familien mit den steigenden Kosten zu kämpfen haben. Für eine gerechte Armutsbekämpfung sind Familienzulagen aber aus unserer Sicht nicht das richtige Instrument. Bei einer Erhöhung der Zulagen profitieren alle Familien, somit auch jene Familien, die eine Erhöhung nicht nötig haben. Wir wollen Familien gezielt und bedarfsorientiert unterstützen, nicht aber per Giesskannenprinzip Unterstützung leisten, die es nicht braucht. Zudem zahlen die Unternehmen im Kanton Bern einen gewichtigen Beitrag. Die Arbeitgeber finanzieren die Familienzulagen in Form von Beiträgen auf die AHV-pflichtigen Löhnen im gesamten Unternehmen. Die Forderung einer Erhöhung um 30 Prozent bei den Kinderzulagen respektive 21 Prozent bei den Ausbildungszulagen würde die Berner Arbeitgeber sowie den Kanton finanziell nicht unwesentlich tangieren. Die GLP kann somit diese Motion in dieser Form nicht unterstützen.

Wortprotokoll
tagblatt.gr.be.ch
Institution
Grosser Rat

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0