Anna de Quervain · GRÜNE
Die Motionärinnen schreiben in ihrer Begründung von fehlender Rechtsgleichheit. Das ist ein Argument, das mich im Normalfall hellhörig macht, aber in diesem Fall nicht. Für uns ist irgendwie klar, dass es keine absolute Rechtsgleichheit zwischen Konkubinat und Ehe gibt, denn es sind ja eben verschiedene Formen, und darum gibt es sie auch. Es gibt bei beiden Formen Vor- und Nachteile, und deshalb ist das hier ein Argument, das für uns nicht das gleiche Gewicht hat wie an anderen Orten.
Aber was v. a. für uns der Schwerpunkt ist, ist die Frage, ob die Erbschaftssteuer eher reduziert werden soll oder nicht, und hier haben wir eine ganz klare Haltung. Wir Grünen setzen uns seit Langem dafür ein, dass die Erbschaftssteuer eher aus- und nicht abgebaut wird, denn die Erbschaftssteuer – hier sehe ich sie ein bisschen anders als mein Vorredner – ist für uns die fairste von allen Steuern.
Das Vermögen in der Schweiz vermehrt sich immer mehr durch Erbschaften. So wird die bereits bestehende Ungleichheit laufend, automatisch weiter verstärkt. Dieser Tendenz beugt die Erbschaftssteuer vor. Sie kommt dort ins Spiel, wo das Geld fliesst, ohne dass man selbst dafür etwas gemacht hat. Sie trägt einen wesentlichen Teil dazu bei, dass es zu einer gerechteren Vermögensverteilung kommt und dass die soziale Ungleichheit nicht noch weiter zunimmt.
Weitere Ausnahmen von der Erbschaftssteuer zu schaffen, geht also komplett in die falsche Richtung. Aus diesen Überlegungen heraus wird unsere Fraktion den vorliegenden Vorstoss grossmehrheitlich ablehnen. Bei einem Postulat gibt es allerdings gegenüber einer Motion noch ein paar zusätzliche abweichende Ja-Stimmen. Punktweise haben wir es nicht diskutiert, aber ich gehe davon aus, dass wir den Punkt 2 annehmen werden, weil eine Reduktion der Zeitdauer beim Konkubinat unabhängig davon, was bei Punkt 1 beschlossen wird, grundsätzlich sinnvoll ist.