Rede
Wir haben uns in der Regierung zuerst einmal intensiv mit der Gültigkeit dieser Initiative auseinandergesetzt und haben ja im Vortrag sehr ausführliche Überlegungen gemacht, ob die Initiative in einer Form umsetzbar ist, die mit dem Bundesrecht, mit dem übergeordneten Recht, zu vereinbaren ist. Es muss nicht jede Art der Umsetzung bundesrechtskonform sein. Bei der Gültigkeit ist wichtig, dass es Möglichkeiten zur Umsetzung der Initiative gibt, die mit dem Bundesrecht, mit dem übergeordneten Recht, vereinbar ist. Und diese Frage haben wir am Schluss mit Ja beantwortet.
Das Gutachten, das die GSoK in Auftrag gegeben hat, kommt in der Tat nicht zu einem eindeutigen Schluss, ist aber auf der Linie der Regierung, die im Zweifelsfall auch sagen würde: «Wir plädieren im Zweifelsfall für eine mögliche Volksabstimmung, für eine Initiative, die gültig ist.» Die Regierung selber hat sich in ihren Ausführungen natürlich nicht auf eine ganz konkrete Umsetzung fokussiert, ist aber überzeugt, dass die Initiative in einer gültigen Form umsetzbar ist. Deshalb ist die Frage mit Ja zu beantworten, und ich bin froh, dass auch die GSoK sich dafür entschieden hat, diese Initiative als gültig zu erklären.
Die Elternzeit als Thema ist in jedem Kanton gleichgestellt. Die Frage stellt sich überall, nicht nur im Kanton Bern, und es wurde vorher richtig gesagt: Grosse Reformprojekte kommen oft von unten, aus den Kantonen, und werden so auf die Bundesebene getragen. Die Regierung hat sich die Überlegung gemacht, ob es Sinn macht, bei diesem Thema kantonal unterschiedliche Regelungen zu haben. Dabei sind wir auch zu einem sehr eindeutigen Schluss gekommen: Nein, es macht keinen Sinn. Es ist eine Frage, die wirklich national geklärt werden muss, und es ist nicht so, dass dies einfach ein Abschieben dieses Themas auf die Bundesebene ist. Es laufen ja auf Bundesebene bereits Bestrebungen zum Thema Elternzeit. Es ist ein Bericht des Bundesrates zu einem Postulat in Erarbeitung (P 21.3961, Curia Vista). Dieser Bericht sollte demnächst herauskommen, und der Regierungsrat war klar der Auffassung, dass wir diesen Bericht abwarten möchten, um anschliessend allenfalls auf nationaler Ebene, zusammen mit den anderen Kantonen, weitere Schritte zur Elternzeit machen zu können.
Die Elternzeit als solche beurteilt der Regierungsrat als positiv. Dies konnten Sie im Vortrag nachlesen. Der Regierungsrat attestiert einer Elternzeit positive Auswirkungen in mehrfacher Hinsicht: positive Auswirkungen auf die Familien, nicht nur auf die Mütter und auf die Väter, sondern auch auf die Kinder in verschiedenen Dimensionen, auf die psychische Gesundheit und auch sonst auf die Gesundheit der Familienmitglieder. Es hat aber auch positive Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es hat auch volkswirtschaftlich positive Auswirkungen.
Wir haben dann überlegt, in welchem Ausmass die Beschäftigungsquote durch die Einführung einer Elternzeit erhöht werden könnte. Es hängt etwas von den Modalitäten ab, welchen Effekt eine Elternzeit haben würde. Die Regierung kommt aber zum Schluss, dass eine Elternzeit potenziell auch eine höhere Beschäftigungsquote bedeutet, d. h. auch höhere Steuereinnahmen, d. h. höhere Beiträge an die AHV und in die Pensionskassen und tiefere Sozialleistungen. Dies sind positive volkswirtschaftliche Effekte, die aber unter dem Strich – wenn man die Parameter, welche die Initiantinnen und Initianten der Elternzeitinitiative festlegen, anschaut – nur teilweise die Ausgaben würden kompensieren können, die auf den Kanton Bern zukommen würden, wenn wir eine kantonale Elternzeit in der Form, in der sie von den Initiantinnen und Initianten vorgeschlagen wurde, umsetzen würden.
Wir haben auch versucht, eine zutreffende Zahl zu finden, wie viel denn eine Umsetzung kosten würde. Das hängt natürlich davon ab, wie konkret man dies machen würde. Man kann heute keine exakte Zahl nennen. Dies müsste man in der Erarbeitung eines konkreten Gesetzesentwurfs sicher vertieft anschauen. Wir sind von einer minimalen Umsetzung ausgegangen, wobei es darauf ankommt, wie die Elternzeit dann aufgeteilt wird zwischen den Müttern und Vätern. Je nachdem ist sogar nicht einmal die Umsetzungsvariante entscheidend für die Kosten, die auf uns zukommen, sondern die Art und Weise, wie die Eltern ihre Zeit aufteilen würden – und da gibt es ja verschiedene Varianten. Dies haben wir vorhin in der Diskussion auch schon gesehen, und je nachdem, wovon man ausgeht, kommen Kosten von ungefähr 185 Mio. Franken bis zu über 200 Mio. Franken auf den Kanton Bern zu. Teilweise würde dies – das habe ich vorher schon erwähnt – ja kompensiert durch eine höhere Beschäftigungsquote und durch die positiven volkswirtschaftlichen Effekte, aber nur teilweise.
Der Regierungsrat hat für den Kanton die Mehrkosten berechnet und kommt aus finanziellen Überlegungen zum Schluss, dass die Initiative mit den finanziellen Möglichkeiten des Kantons nicht zu vereinbaren wäre. Gleichzeitig sagt der Regierungsrat, dass es eine einheitliche nationale Lösung zur Elternzeit geben soll. Wir wären auch sehr interessiert daran, national mitzuarbeiten, wenn es nach dem Postulatsbericht, der demnächst erscheint, weitere Arbeiten auf Bundesebene gäbe. Eine nationale Lösung würde der Problematik sicher besser Rechnung tragen. Der Regierungsrat findet auch, dass es bei diesem wichtigen Thema Elternzeit keinen Flickenteppich auf kantonaler Ebene geben soll und kommt am Schluss in einer Gesamtbeurteilung zur Haltung, dass die Initiative abzulehnen sei.