Tobias Vögeli · GLP
Zu Art. 7 Abs. 1 Bst. e (neu) muss man sagen, dass es am falschen Ort ist. Es geht dort um die Kriterien, und dass man dort die Klimaneutralität als Innovationskriterium definiert, ist am falschen Ort. Das lehnen wir ab.
Art. 7 Abs. 3 (neu) ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir sind gespalten, werden aber grossmehrheitlich zustimmen, weil wir sagen: Ja, natürlich können auch Vorhaben gefördert werden, wenn sie zusätzlich der Erreichung der Klimaneutralität dienen.
Art. 9a (neu) Abs. 1 Bst. g (neu) ist das Gleiche wie Art. 7 Abs. 1 Bst. e, aber für wiederkehrende Finanzierungen. Entsprechend ist auch das Stimmverhalten genau gleich: Wir lehnen es ab.
Art. 9a (neu) Abs. 3 (neu) ist wiederum genau das Gleiche wie Art. 7 Abs. 3 (neu). Deshalb sind wir erneut gespalten, weil es einfach eine Selbstverständlichkeit darstellt. – Kein so spritziges Votum, aber sehr sachlich.