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Leo Müller · M-E

deRedetext
Schweiz02.06.2026

Wir behandeln jetzt die Motion 25.3940 hier zum zweiten Mal in diesem Rat. Was will diese Motion? Sie hat drei Anliegen: Die Verjährungsfristen im Verrechnungssteuergesetz und im Bundesgesetz über die Stempelabgaben sollen an die Verjährungsfristen im Mehrwertsteuergesetz angepasst werden, sodass absolute Verjährungsfristen von zehn Jahren gelten. Das zweite Anliegen ist, dass die Praxis der Behörden laufend veröffentlicht werden muss. Das dritte Anliegen ist, dass in Analogie zum Mehrwertsteuergesetz der Schutz vor Bestrafung auch in das Verrechnungssteuergesetz und das Stempelabgabengesetz übernommen werden soll.

Der Nationalrat hat diese Motion an der Sitzung vom 8. September 2025 beraten und hat der Ziffer 1, also den Verjährungsfristen, mit 127 zu 65 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Auch den Ziffern 2 und 3, also den beiden übrigen Anliegen, hat der Nationalrat damals mit 128 zu 65 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.

Nun hat der Ständerat diese Motion auch behandelt und auf Antrag des Bundesrates eine Änderung vorgenommen - und zwar in dem Sinne, dass die Verjährungsfristen im Verrechnungssteuergesetz und im Stempelabgabengesetz nicht auf zehn Jahre, sondern auf 15 Jahre festgesetzt werden sollen; dies deshalb, weil die absoluten Verjährungsfristen von zehn Jahren etwas kurz seien und deshalb die Gefahr von Verjährungen bestehen würde. Sie haben den Text vor Ihnen, wie dieser vom Ständerat angenommen wurde. Der Ständerat hat der Änderung in einer ersten Abstimmung mit 23 zu 17 Stimmen zugestimmt und dann in der Gesamtabstimmung über die Annahme der abgeänderten Motion mit 32 zu 8 Stimmen die Motion angenommen.

Die vorberatende Kommission unseres Rates, die WAK-N, hat die abgeänderte Motion behandelt. Sie kam - und zwar mit 17 zu 7 Stimmen ohne Enthaltung - zum Schluss, dass man der geänderten Version des Ständerates zustimmen soll. Das ist die Haltung der Mehrheit.

Eine Minderheit - Sie werden die Begründung des Minderheitsanführers jetzt gleich hören - will, dass man diese Motion ablehnt.

Lassen Sie mich nochmals kurz zusammenfassen: Was würden wir beschliessen, wenn wir diese Motion annehmen würden? Wir hätten dann im Mehrwertsteuergesetz eine absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren; im Verrechnungssteuergesetz und im Bundesgesetz über die Stempelabgaben hätten wir Verjährungsfristen neu von 15 Jahren, absolute Verjährungsfristen. Es würde sich daran nichts ändern, dies nur zur Information, dass im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer weiterhin auch Verjährungsfristen von 15 Jahren gelten würden.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der WAK-N zu folgen und diese Motion in der geänderten Version, wie sie der Ständerat verabschiedet hat, anzunehmen.

Wortprotokoll
parlament.ch
Institution
Schweiz

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0