Mustafa Atici · SP
RR Mustafa Atici, Vorsteher ED: Gerne beantworten wir diese Interpellation wie folgt.
Zu Fragen 1 und 2: Der Regierungsrat hat Kenntnis davon, dass eine Studierendengruppe der FHNW einen offenen Brief verfasst hat. Dieser wurde der Vorsteherin und dem Vorsteher der Bildungsdirektion der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wie auch den Mitgliedern des Landrats und dem Grossen Rat zugestellt. In diesem Brief werden insbesondere technische Probleme bei der Belegung von Studienmodulen sowie das fehlende Gehör seitens der FHNW für studentische Anliegen moniert. Der Regierungsrat bedauert, dass es an der PH FHNW zu Belegungsproblemen gekommen ist. Er bedauert zudem, dass ein Teil der Studierende der PH FHNW offenbar nicht mit ihrer Ausbildung zufrieden ist. Der Regierungsrat erachtet es deshalb als gut, dass die Studierendengruppe auf Empfehlung der Bildungsdirektionen mit dem Direktor der Pädagogischen Hochschule das direkte Gespräch suchte. Der Regierungsrat hat Kenntnis davon, dass dieses Gespräch für beide Seiten konstruktiv verlief. Zur Umfrage und zu den Ergebnissen selber kann der Regierungsrat keine Auskunft geben. Die Ergebnisse kennt er selber aus den Medien. Der vier-kantonale Regierungsausschuss, der für die politische Lenkung der FHNW-Geschäfte zuständig ist, wird sich zeitnah von der Pädagogischen Hochschule und der FHNW-Leitung über die aktuellen Fragestellungen und Probleme orientieren lassen.
Zu Frage 3: Die Trägerkantone steuern die FHNW mittels eines Leistungsauftrags. Der Leistungsauftrag an die FHMW umfasst neben den allgemeinen Zielen, die für die ganze FHNW gelten, auch spezifische Vorgaben an die GA. Diese Vorgaben werden im engen Austausch mit den für die Schulen unter die Hochschulsteuerung zuständigen Gremien im Bildungsraum Nordwestschweiz erstellt. Der neue Leistungsauftrag für die Jahre 2025 bis 2028 steht derzeit in parlamentarischer Beratung. Die PH-Vorgaben umfassen vier inhaltlich ausgerichtete Ziele mit insgesamt elf spezifizierenden Unterzielen. Erste Ziel ist, die Studierenden durch die Verknüpfung von Theorie und Praxis und einer auf die Praxis orientierten Ausbildung optimal auf den Berufseinstieg vorzubereiten. Der Regierungsausschuss steht in einem kontinuierlichen Austausch mit der FHNW vor, um die Zielerreichung zu überprüfen und bei Bedarf einzufordern.
Zu Frage 4a: Der Praxisbezug ist ein wichtiges profilbildendes Kriterium von Fachhochschule und Pädagogischer Hochschule. Im Leistungsauftrag an die FHNW für die Jahre 2025 bis 2028 ist festgehalten, dass mindestens 75 Prozent der Dozierenden über ein Minimum von fünf Jahren praktischer Unterricht- beziehungsweise Berufserfahrung verfügen müssen. Zudem wird die FHNW aufgefordert, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Dozierende parallel zu ihrer Tätigkeit an der FHNW auch in der Berufswelt arbeiten können.
Zu Frage 4b: Die FHNW ist eine im Rahmen des Staatsvertrags und des Leistungsauftrags selbst verwaltete Hochschule. Die organisatorischen Abläufe und ihre stetige Verbesserung obliegen der Verantwortung der Hochschulleitung und der Gesamtleitung der FHNW. Sie bilden die operativen Leistungsorgane der FHNW.
Zu Frage 4c: Im Berichtsjahr 2023 verzeichnete die PH FHNW eine Zunahme von Neueintritten von 14,6 Prozent. Diese Entwicklung ist mit Blick auf die grosse Nachfrage an Lehrpersonen erfreulich. Wie erwähnt stehen der Regierungsausschuss des Bildungsraums Nordwestschweiz und die für die PH FHNW zuständigen Schul- und Hochschulgremien in einem kontinuierlichen und konstruktiven Austausch mit der Leitung der PH FHNW. Allfällige Probleme und Verbesserungsbedarf werden regelmässig und gezielt angesprochen. Mit Blick auf die Notwendigkeit eines zufriedenstellenden Studierendenbestands erachtet der Regierungsrat eine in den Medien ausgetragene Debatte über die Pädagogische Hochschule für kontraproduktiv. Sie wird der Qualität und der Seriosität der Hochschule nicht gerecht und wirkt auf potenzielle Studieninteressierte zu Unrecht abschreckend.
Zu Frage 5: Der vier-kantonale Regierungsausschuss trifft sich mehrmals im Jahr. Zudem finden regelmässig Sitzungen mit einer Delegation des Fachhochschulrats unter Beizug der Fachhochschulleitung und ebenfalls mit der Leitung der PH FHNW statt. Nicht zuletzt steht der Regierungsausschuss in regelmässigem Kontakt mit der interparlamentarischen Kommission FHNW. Diese Austauschgefässe haben sich bewährt, um sich über allfällige Probleme und Fragestellungen auszutauschen und sie kompetenzen- und stufengerecht anzugehen.