Christoph Bärlocher · Die Mitte
Bärlocher-Eggersriet (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Präsident des städtischen Hauseigentümerverbands und auch sonst in baulichen Belangen unterwegs.
Das wichtigste Anliegen ist, dass mit dem IV. Nachtrag ein drohender Planungsstillstand für das Erlassen von Sondernutzungsplänen bei Gemeinden mit laufenden Ortsplanungsrevisionen verhindert wird. Der vorgelegte Entwurf mit dem mehrgleisigen Lösungsansatz bringt unserer Ansicht nach eine rechtssichere Lösung. Es gibt bei der Möglichkeit, einen Sondernutzungsplan zu genehmigen, einen möglichst kleinen Unterbruch. Es handelt sich um einen Instrumentenmix, der die Ausdehnung der altrechtlichen Regelung gewährleistet – die Gewährleistung vom parallelen Vorgehen im alten und neuen Recht –, und die frühere Inkraftsetzung der neurechtlichen Regelung. Das sollte helfen, einen Planungsstillstand möglichst zu verhindern. Das neue Abstellen des Wechsels auf den neuen Zeitpunkt, zwar zur jeweiligen Genehmigung des neuen Rahmennutzungsplans, ist nach Aussage des Amtes die rechtssicherste und am besten planbare Variante.
Wie die anderen Fraktionen unterstützen wir die Anpassung der Fristen für die Einführung des neuen Rahmennutzungsplans auf zwei Jahre und nicht, wie von der Regierung beabsichtigt, auf drei Jahre. Wir anerkennen, dass die notwendigen Ressourcen überall am Anschlag sowie die Planungen langwierig und kompliziert sind. Darüber hinaus kann den Gemeinden auch nicht vorgeworfen werden, sie würden nichts unternehmen. 72 Gemeinden haben die Vorprüfung erreicht, sind aber noch nicht so weit, dass die Auflage erfolgen kann. Dennoch muss es möglich sein, dass alle Gemeinden möglichst schnell in der neuen gesetzlichen Welt ankommen und es kantonal bei den Zonen- und Baureglementen zu keinem Flickenteppich kommt. Daher begrüssen wir die Verlängerung auf zwei Jahre mit einer möglichen Verlängerung um ein Jahr.