Elias Tobler
Grossrat Elias Tobler,
Ich äussere mich zur vorliegenden Revision der Gerichtsorganisation gestützt auf die Synopsen zur Kantonsverfassung, zum Gerichtsorganisationsgesetz sowie zu den entsprechenden Verordnungen. Ich nehme es vorweg: Ich lehne die vorgeschlagene Zentralisierung der Vermittlerfunktion ab und setze mich für die Beibehaltung der Vermittlerämter in den Bezirken ein. Der Vorschlag der Standeskommission zur Neuorganisation der Vermittlerämter bedeutet einen grundlegenden Systemwechsel. Auf Ebene der Kantonsverfassung wird schrittweise die Basis des bisherigen Systems zurückgebaut: Die Bezirksgemeinden können ihre Vermittler nicht mehr selbst wählen, das Vermittleramt in den Bezirken entfällt, und mit einem einheitlichen Gerichtskreis wird die Grundlage für eine Zentralisierung geschaffen. Diese Entwicklung wird im Gerichtsorganisationsgesetz konkretisiert. Im Zentrum steht die neue Ausgestaltung der Vermittlerfunktion, wonach künftig eine einzige Vermittlungsperson für den ganzen Kanton zuständig sein soll. Ergänzt wird dies durch weitere Anpassungen bei den Gerichtskreisen, den Schlichtungsstellen und den Stellvertretungsregelungen. Insgesamt verabschieden wir uns damit von einem dezentralen, milizgeprägten System und ersetzen es durch eine zentrale, kantonale Lösung. Es handelt sich dabei nicht um eine blosse Optimierung, sondern um eine neue Systematik. Brauchen wir diesen Systemwechsel überhaupt? Meine Antwort ist klar: nein. Das heutige System funktioniert. Die Vermittler sind vor Ort, kennen die Menschen und die lokalen Verhältnisse. Gerade diese Nähe ist entscheidend für ihre Arbeit bei der Lösung von Konflikten. Sie schafft Vertrauen und ermöglicht eine sachgerechte, oft auch vermittelnde Herangehensweise. Im Vernehmlassungsverfahren wurde dies mehrfach bestätigt. Gleichzeitig wurden auch Bedenken geäussert: ein möglicher Verlust an Bürgernähe, steigende Zugangshürden und die Gefahr zunehmender Bürokratisierung. Diese Rückmeldungen sollten wir ernst nehmen.