Hans Dörig
Bauherr Hans Dörig, Ich danke Grossrat Albert Neff bestens für sein Votum. Selbstverständlich nehme ich die Ausführungen sehr ernst. Grossrat Albert Neff hat in seinem Votum schon erläutert, dass die Änderung des Titels vom Artikel 24c aus dem Raumplanungsgesetz erst seit dem 1. Januar dieses Jahres greift.
Letzten Freitag war ich eine Woche vor an der EPUK-Versammlung in Bern und habe gehört, dass auch andere Kantone sich noch am Finden sind, wie es mit dem Raumplanungsgesetz tatsächlich geht, wie in den allermeisten Kantonen. Da muss man sich auf die neuen Vorgaben noch einschiessen und wie auch bei uns nicht in Bezug auf die Artikel 24c an der kantonalen Baugesetzgebung noch Änderungen vornehmen. Ich hatte Kenntnis in Form von einem kurzen E-Mail, den ich Anfang Woche bekommen habe, nicht von Grossrat Albert Neff, dass es da Äusserungen gegeben hat, wie man an dem Bundesgerichtsentscheid Laupersdorf weiterhin festhalten will.
Aber ich darf versichern, dass man zum einen nichts weiss, wie alle anderen Kantone die Praxis handhaben. Aber auch wir Innerrhoden sind in der Pflicht, Bundesrecht korrekt umzusetzen. Ich nehme die Anfrage von Grossrat Albert Neff, es ist ja nicht ein Auftrag, sondern ein Antrag. Ich beantrage diese Anfrage sehr gerne entgegen und muss selbstverständlich klären, wie man mit dieser Frage inskünftig genau umgehen kann. Es kann nicht sein, dass wir absichtlich Bundesrecht nicht korrekt umsetzen.