Christoph Bärlocher · Die Mitte
Bärlocher-Eggersriet (im Namen der Mitte-EVP-Fraktion): Auf das Standesbegehren ist einzutreten.
Es scheint, dass die Steuerbeamten des Bundes auf der Suche nach möglichen neuen Finanzierungsquellen sind. Die Abzugsmöglichkeit von Säule-3a-Beiträgen bei Grenzgängern zu sistieren, ist dabei aber der falsche Ansatz. Zu Schulthess-Grabs: Das ist keine neue Möglichkeit von Steuerentlastungen. Das ist eine 40-jährige, gängige Praxis, die jetzt auf einmal geändert werden soll ohne rechtliche Veränderungen. Zudem ist es eine freiwillige mögliche Altersvorsorge, die nicht bestraft werden soll.
In der beruflichen Vorsorge besteht mit dem Fürstentum Liechtenstein praktisch volle Freizügigkeit. Die AHV-Systeme und auch die Vorsorgeeinrichtungen sind ähnlich. Ein Austausch der Gelder an die jeweiligen Sozialsysteme oder Vorsorgeeinrichtungen ist problemlos möglich. Zudem wird aus steuerlicher Hinsicht der Lohn von Personen mit einer privatrechtlichen Anstellung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in der Schweiz besteuert. Folglich sollten auch Abzüge in der Schweiz getätigt werden können, wie es inländische Fachkräfte auch machen können. Zudem sollte man die freiwillige Altersvorsorge nicht bestrafen, denn das rächt sich in der Zukunft.