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Chandru Somasundaram · Sozialdemokratische Partei

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Stadtrat (BE)08.05.2026Mitglied

Chandru Somasundaram (SP) für die Fraktion: Die vorliegende Motion fordert, dass die Stadt Bern neu das Sainte-Laguë-Verfahren zur Sitzverteilung anwenden soll, sowohl im Stadtrat als auch im Gemeinderat. Ziel ist es, die Repräsentation kleinerer Parteien zu stärken – das ist auch ein Unterschied zwischen gesellschaftlichen Minderheiten und Parteien – und die Stimmenverteilung proportionaler abzubilden. Das Anliegen an sich ist nachvollziehbar. Aber bei genauer Betrachtung zeigt sich: Eine Systemumstellung ist nicht nötig und sogar auch gar nicht sinnvoll.
Beginnen wir mit dem Stadtrat. Die Stadt Bern bildet einen einzigen Wahlkreis mit 80 Sitzen. Das ergibt ein natürliches Quorum von rund 1,23%, ein rekordtiefes Quorum für ein Stadtparlament. In kaum einer anderen Stadt haben kleine Parteien bessere Chancen, ins Parlament einzuziehen. Auch das gehört zu dieser aktuellen Diskussion.

Die politische Vielfalt ist im Parlament hoch, die Parteiendichte ebenso. Das heutige System Hagenbach-Bischoff funktioniert also. Dieses Verfahren nimmt bei der Verteilung der Restmandate gewisse Rundungen vor. Es stimmt: Grosse Listen erhalten in einzelnen Fällen eher ein zusätzliches Mandat als kleine. Aber bei einer Sitzzahl von 80 sind diese Effekte eher klein. In der Praxis zeigt sich: Kleine Parteien sind im Stadtrat gut vertreten, die Stimmenanteile werden gut abgebildet und es gibt keine systematische Benachteiligung.

Der Nutzen einer Umstellung wäre also sehr gering. Gleichzeitig gibt es auch ein gewisses Interesse an einer Rundung im Proporz. Das dürfen wir nicht aus den Augen lassen. Auch das Bundesgericht hat betont, dass es im öffentlichen Interesse liegen kann, die politische Zersplitterung in Grenzen zu halten. Klar, dieses Argument muss und darf man auch diskutieren. Aber auch das gehört zu der aktuellen Diskussion. Gleichzeitig muss selbstverständlich die faire Repräsentanz der Bevölkerung gewährleistet sein. Die Stadt Zürich beispielsweise wechselte von Hagenbach-Bischoff auf den doppelten Pukelsheim, um die Repräsentanz zu stärken. Aber im Vergleich zu Bern gibt es in Zürich einen gewichtigen Unterschied, nämlich die verzerrende Wirkung der Wahlkreise. Die Wahlkreise funktionierten wie eine Prozenthürde. Der Grund: Parteistimmen in einem Wahlkreis hatten keinen Einfluss auf die Sitzzuteilung in einem anderen Wahlkreis. Das erschwerte kleineren Parteien den Einzug ins Stadtparlament. Der Handlungsbedarf in der Stadt Zürich war offensichtlich. Selbst das Bundesgericht erklärte das alte Wahlsystem als für verfassungswidrig.

In der Stadt Bern haben wir hingegen diese Not nicht. Wir kennen nur einen einzigen Wahlkreis. Entsprechend zählen alle Parteistimmen, egal aus welchem Stadtteil sie stammen. Weshalb also ein funktionierendes System ändern?
Die Forderung der Motion geht aber noch weiter. Sie will das Wahlsystem der Berner Exekutive verändern. Hier geht es, im Gegensatz zum Stadtrat, um ein kleines Gremium mit fünf Sitzen, in Zukunft vielleicht sogar sieben. Grundsätzlich sind Änderungen des Wahlsystems bei Exekutiven besonders sensibel. Und genau hier birgt Sainte-Laguë ein demokratiepolitisch problematisches Risiko. Es kann vorkommen, dass eine Liste mit über 50% der Stimmen keine Mehrheiten im Gremium erhält, wenn sie in Konkurrenz vieler kleiner Listen steht. Sainte-Laguë stärkt zwar kleinere Listen, einverstanden, jedoch auf Kosten der Mehrheitsabbildung. Was auf den ersten Blick verführerisch klingt, birgt politische Sprengkraft. Die gleiche Wählerschaft könnte nämlich über die günstige Verteilung auf mehrere Listen mehr Sitze erringen als über eine. Dieser Anreiz lädt zum Taktieren ein und löst keines der von den Motionär*innen vorgebrachten Bedenken am aktuellen System, sondern schafft sogar neue Ungewissheiten, Risiken und öffnet Türen für strategische Spielchen. Ein Wahlsystem muss nicht nur korrekt rechnen, sondern auch nachvollziehbar sein. Wenn eine Mehrheit der Wählenden nicht mit einer Mehrheit im Gemeinderat vertreten ist, entsteht ein Legitimitätsproblem. Das Hagenbach-Bischoff-System sorgt dafür, dass hinter jedem Sitz möglichst viele Stimmen stehen. Das stärkt die Legitimität der Gewählten. Sainte-Laguë rechnet zwar mathematisch sauber. Aber in engen Verteilungen kann es passieren, dass eine Liste mit wenig Stimmen einen Sitz erhält, während eine deutlich grössere im Verhältnis dazu zu wenig repräsentiert wird. Da zeigt sich die Schwäche des Sainte-Laguë-Systems, um Mehrheitsverhältnisse zwischen den Parteien korrekt darzustellen. Dazu kommt: Wenn wir Sainte-Laguë für den Gemeinderat einführen, wäre Bern die erste Gemeinde in der Schweiz, die ihre Exekutive auf diesem Weg wählt. Kein Kanton, keine Stadt oder Gemeinde kennt das bisher. Überall wird entweder im Majorz oder – in wenigen Fällen – mit anderen Proporzverfahren gewählt. Die Gründe dafür sind offensichtlich. Sainte-Laguë wurde für Parlamente entwickelt, nicht für Exekutivgremien. Es erhöht das Risiko von Zufallsergebnissen und könnte im schlimmsten Fall auch das Vertrauen in den politischen Prozess gefährden.

Die SP-JUSO-Fraktion sieht keine Notwendigkeit, das aktuelle Wahlsystem zu ändern. Nein, es würde eher sogar neue Unsicherheiten schaffen, Ungenauigkeiten und Risiken die Tür öffnen. Das heutige System ist bewährt, verständlich, stabil und im Verhältnis auch gerecht.

Die SP-JUSO-Fraktion empfiehlt deshalb die Ablehnung der Motion. Besten Dank.

Wortprotokoll
bern.recapp.ch
Institution
Stadtrat

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0