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Claude Janiak · SP

deRedetext
Schweiz16.03.2010

Die GPK stehen selten im politischen Rampenlicht. Nur wenn wirkliche oder vermeintliche Skandale die öffentliche Diskussion bestimmen, wird der Ruf nach ihnen laut - nur um wieder zu verhallen, wenn die Ereignisse einmal bei ihnen platziert sind. In jüngster Zeit war deutlich mehr von den GPK die Rede. Ich komme darauf zurück.

Lieber wäre uns allerdings, wenn zur Kenntnis genommen würde, was für Inspektionen und Untersuchungen wir durchgeführt und was die Kommissionen in Berichten zuhanden der Räte verabschiedet haben. Es gibt eine ganze Reihe davon, Sie können es im Jahresbericht nachlesen. Ich erwähne nur folgende Beispiele: die Inspektion zur Bestimmung und Überprüfung ärztlicher Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung - ein sehr aktuelles Thema -, zur Neufestsetzung der Labortarife im KVG - auch sehr aktuell -, zur Zusammenarbeit der Bundesverwaltung mit NGO oder die Inspektion zum Bundespersonalgesetz, zur Steuerung der Personalpolitik und Zielerreichung. Weiter gab es den Bericht über die Einsatzgruppe Tigris; da herrschte in der ganzen Presse helle Aufregung. Wir haben den Bericht dann abgeliefert und nicht mehr viel gehört, als er einmal abgeliefert war. Schliesslich hatten wir den Fall Tinner. Darauf muss ich nicht mehr näher eingehen, darüber haben wir im Rat auch schon diskutiert.

Ein zentrales Problem waren im Vorjahr die Informationsrechte der GPK aufgrund konkreter Informationsbegehren. Im Rahmen zweier laufender Inspektionen - einerseits der Inspektion des Behördenverhaltens bei der Bekämpfung der Finanzkrise, andererseits jener zur Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat - stellten der Bundesrat wie auch einzelne Departemente die Informationsrechte infrage und verweigerten zu einem grossen Teil die Herausgabe der verlangten Unterlagen. Es geht hauptsächlich darum, dass der Bundesrat bei der Auslegung der Informationsrechte der GPK zu einer neuen, restriktiven Praxis übergegangen ist, welche früher nicht so gegolten hat und die Untersuchungen der GPK erheblich erschwert. Dies hat sich besonders deutlich bei der laufenden Untersuchung der Finanzkrise und der UBS/Finma-Krise gezeigt. Der Bundesrat sprach der GPK das Recht ab, in die Anträge, Grundlagenpapiere und Aussprachepapiere der federführenden Departemente an den Bundesrat Einsicht zu nehmen.

Die GPK haben inzwischen entschieden, dass die Informationsrechte der GPK mittels einer parlamentarischen Initiative präzisiert werden sollen. Das Problem ist nur mit einer gesetzlichen Klärung lösbar. Insbesondere muss präzisiert werden, was unter "Unterlagen, die der unmittelbaren Entscheidfindung des Bundesratskollegiums dienen", wie es in Artikel 153 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes heisst, zu verstehen ist.

Im Rahmen der erwähnten Inspektion verlangte die Arbeitsgruppe vom EFD das eigentliche Führungsdossier zu den Geschehnissen, welche letztlich im Februar 2009 zur Übermittlung von Kundendaten der UBS an die USA führten. In der Folge erhielt sie den grössten Teil des Führungsdossiers zugestellt. Die Aushändigung wichtiger Dokumente für die Beurteilung der Geschäftsführung des EFD und des Bundesrates in diesem Dossier - vier Aussprachepapiere und eine Informationsnotiz - wurde jedoch verweigert, und zwar mit der Begründung, dass Anträge des federführenden Departementes einschliesslich der dazugehörigen Beilagen unter die Kategorie von Dokumenten fielen, die der unmittelbaren Entscheidfindung des Bundesratskollegiums dienten und deshalb gemäss dem erwähnten Artikel der Oberaufsicht vorenthalten bleiben. Zu den Unterlagen, welche der unmittelbaren Entscheidfindung des Bundesrates dienten, gehörten aus Sicht des Bundesrates alle Mitberichtsakten, im Einzelnen also die Anträge an den Bundesrat inklusive Beilagen, die Aussprachepapiere inklusive Beilagen, die Mitberichte, Stellungnahmen und allfällige weitere Schriftenwechsel sowie Informationsnotizen.

Die Geschäftsprüfungskommissionen sehen das anders, und wie ich bereits erwähnt habe, wollen sie das geklärt haben. Ich lege Wert auf die Feststellung, dass sich die GPK der Sensibilität der einverlangten Dokumente bewusst sind und stets konkrete Massnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit treffen. Die GPK sind darauf angewiesen, dass ihre Informationsrechte sowie ihre gesetzlich verankerte Kompetenz, abschliessend über deren Tragweite und Ausübung zu beschliessen, vom Bundesrat und von den beaufsichtigten Stellen respektiert werden. Wenn jedes Informationsbegehren der GPK bezüglich heikler Dokumente oder Untersuchungsgegenstände zu einer aufwendigen und grundlegenden Infragestellung ihrer Rechte führt, bindet dies seitens der Kommission wie auch ihres Sekretariates substanzielle Ressourcen, was letztlich auf Kosten der Überprüfung der Geschäftsführung des Bundesrates und der Bundesverwaltung geht. Im Fall der erwähnten Inspektion zur Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat mussten die Untersuchungshandlungen ab Mitte August 2009 sistiert werden und konnten im Berichtsjahr nicht wieder aufgenommen werden.

Die Oberaufsicht der Geschäftsprüfungskommissionen verfolgt das Ziel und den Zweck, aufgrund von Feststellungen und Schlussfolgerungen zu Ereignissen in der Vergangenheit Lehren für eine bessere staatliche Tätigkeit in der Zukunft ziehen zu können. Sie verfolgt somit letztlich ein Ziel, das auch vom Bundesrat und von der Bundesverwaltung angestrebt wird. Die GPK tragen mit ihren Untersuchungen ebenfalls zu einer grösseren Transparenz des staatlichen Handelns bei und fördern so das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Bundesbehörden und ihre Verantwortungsträger. Im Interesse eines ausgewogenen Zusammenspiels der Gewalten ist zu hoffen, dass der Bundesrat die von ihm eingeleitete und letztlich auf Konfrontation mit dem Parlament abzielende Praxisänderung bezüglich Umfang, Tragweite und Ausübung der Informationsrechte der GPK überdenkt.

Die GPK haben erkannt, dass sie ihre Arbeit besser bekanntmachen oder, wenn Sie so wollen, verkaufen müssen. Es liegt ihnen daran, nicht nur im Zusammenhang mit wirklichen und vermeintlichen Skandalen, sondern immer auch dann, wenn sie ohne Aufhebens Fragen aufwerfen, die durchaus brisant werden können, in Erscheinung zu treten. So haben sich die GPK etwa mit Konsumentenfragen im Zusammenhang mit dem elektronischen Geschäftsverkehr oder mit den Medikamentenpreisen auseinandergesetzt, lange bevor diese Fragen von unseren geschätzten Kolleginnen und Kollegen - in aller Regel in Unkenntnis der bereits geleisteten Arbeit und der im Raum stehenden Empfehlungen - im Parlament aufgegriffen wurden.

Ich habe hier eine Dokumentation vor mir - es sind vier Seiten -, wo alle die Berichte, Empfehlungen usw., die wir in den letzten Jahren verabschiedet haben, aufgelistet sind. Ich könnte sie jetzt vorlesen, aber Sie können sie auch im Internet nachlesen. Es waren sehr oft Fragen, die von höchster politischer Brisanz sind, bei denen wir einfach die Problemlage objektiv dargestellt haben. Dann besteht natürlich die Möglichkeit, dass Kolleginnen und Kollegen das aufgreifen, aber es wäre schön, wenn sie wüssten oder zur Kenntnis nähmen, was schon gemacht wurde. Dann kann man sich je nachdem in einem parlamentarischen Vorstoss relativ kurz auf eine bestimmte Frage konzentrieren und muss keine Grundsatzdebatte heraufbeschwören, die schon geführt worden ist. [PAGE 257]

Die GPK haben nie zum Ausdruck gebracht, sie seien grundsätzlich gegen eine PUK, wenn es darum geht, das Behördenverhalten bei der Bekämpfung der Finanzkrise und bei der Datenherausgabe an die USA zu untersuchen, sofern sie auf Widerstand stossen und nicht an die erforderlichen Informationen gelangen sollten. Sie haben aber längst mit der Untersuchung angefangen, bevor der Ruf nach einer PUK laut wurde, übrigens ohne dass sich an der Ausgangslage seit dem Beginn des Jahres 2009 irgendetwas geändert hätte - mit Ausnahme der Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes, von denen eines noch nicht rechtskräftig ist. Die GPK unseres Rates vertritt deshalb mit überwältigender Mehrheit die Meinung, die Untersuchung müsse abgeschlossen werden können; wenn sie die Erwartungen nicht erfüllt, kann immer noch eine PUK allfällige nicht genügend geklärte Fragen untersuchen.

Erstaunlich ist, wie wenig auch manche Partei- und Fraktionsvorsitzende über die Arbeitsweise, die Verfahren und die Rechte der GPK beziehungsweise einer PUK wissen. Im Zusammenhang mit der PUK-Diskussion geisterten zuweilen Ideen herum, die abstrus sind und von der Unkenntnis elementarer parlamentsrechtlicher Regeln zeugen. Ich denke etwa an den Vorschlag, der Arbeitsgruppe nachträglich die PUK-Haube überzuziehen in der Meinung, man müsse dann nicht mehr von vorne beginnen, oder an Vorstellungen, wonach bei einer PUK über die Untersuchung des Behördenverhaltens hinaus Kompetenzen bis hin zu einer Strafuntersuchung zustünden.

Ich bin sicher, dass die beiden GPK einen Bericht mit Substanz abliefern werden. Wenn sie bei irgendeinem Punkt auf Granit stossen, so werden sie von sich aus eine PUK verlangen, und wenn das Parlament der Meinung ist, wichtige Fragen seien nicht behandelt worden, ist es frei zu entscheiden, wie zu verfahren ist, dies allerdings mit dem Vorteil, einen allfälligen Untersuchungsgegenstand dann genau definieren zu können.

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