Dominique Bühler · GRÜNE

de
Grosser Rat (BE)04.09.2024
Detailberatung / Délibération par article

I.

Präsidentin. Wir beginnen mit der Detailberatung des Gegenvorschlags. Wie ich vorhin erwähnt habe, gibt es eine artikelweise Beratung. Der BaK-Sprecher zum Gegenvorschlag wird zu jedem Artikel eine Einführung geben. Dann folgen die Voten in der normalen Reihenfolge: Sprecher der BaK zum Gegenvorschlag, Minderheitssprecher der BaK, Antragstellende, Fraktionen, Einzelsprechende und Regierungsrat. Bei der Nummerierung der einzelnen Absätze halte ich mich an den Antrag der Kommissionsmehrheit.

Wir beginnen mit Art. 39a (neu). Das ist ein umfangreicher Artikel. Wir haben es so vorbereitet, dass es – wie gesagt – eine artikelweise Beratung gibt; daher noch ein paar Informationen: Bei Art. 39a Abs. 5 und 6 gemäss Antrag der BaK-Mehrheit gibt es keine inhaltlichen Differenzen zwischen dem Ergebnis der 1. Lesung, dem Antrag der BaK-Mehrheit und dem Antrag der BaK-Minderheit und des Regierungsrates. Nur die Nummerierung hat geändert: Art. 39a (neu) Abs. 5 gemäss Spalte «Ergebnis der ersten Lesung» entspricht eins zu eins Art. 39c (neu) Abs. 1. Wir stimmen dann dort über den Inhalt ab, darum können wir ihn hier streichen. «Geltendes Recht» ist hier gleichbedeutend mit «Streichen».

Als Erstes übergebe ich dem BaK-Sprecher zum Gegenvorschlag das Wort: Grossrat Casimir von Arx.

Wortprotokoll
tagblatt.gr.be.ch
Institution
Grosser Rat

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