Daniel Studer · SP
Auch wir sind – wie Beat Kohler – erfreut, dass sich der Regierungsrat der Zweitwohnungsproblematik in den Tourismusgemeinden bewusst ist. Ich möchte vielleicht noch ergänzen: Es geht nicht nur um die bekannten Tourismus-Hotspots in den Alpen, sondern allgemein um Gemeinde und Städte mit Zweitwohnungen und einer touristischen Nachfrage – und damit sind auch Ferienwohnungen gemeint.
Beat Kohler hat die wichtigsten Argumente für eine Annahme des Vorstosses als Motion oder zumindest als Postulat bereits erläutert. Deshalb gehe ich nicht nochmals auf alles ein. Ich möchte den Fokus auf zwei für uns wesentliche Punkte legen. Der erste Punkt ist, dass der Vorschlag zumindest eine Chance verdient hat. Es könnte ja auch sein, dass man nur einen Teil der Einnahmen einem breiteren Verwendungszweck zuführt; den anderen Teil könnte man wie heute als Lenkungsabgabe verwenden.
Gemäss unserer Interpretation der Antwort der Regierung sollte eine solche Anpassung des Gesetzes aus rechtlicher Sicht möglich sein respektive zumindest nicht ausgeschlossen sein – aber das ist eine Interpretation. Das Thema könnte gut im Rahmen der laufenden StG-Revision vertiefter behandelt werden. Vielleicht könnte man das dort noch einbringen.
Zum zweiten Punkt: Schon mit einer kleinen Öffnung des Verwendungszwecks würde die freiwillige Einführung einer Zweitwohnungssteuer für Gemeinden mit touristischer Nachfrage interessanter. Und was bedeutet das? Sie erhöht den Handlungsspielraum für eine Gemeinde. Mit der Einführung hätten die Tourismusgemeinden mehr Mittel für die Bereitstellung von öffentlichen Infrastrukturen und Dienstleistungen zur Verfügung – Stichwort Service public.
Das würde auch zu einer faireren Verteilung des Aufwands zwischen Einheimischen, Zweitheimischen und Gästen führen und es wäre ein Beitrag zur Stärkung der Attraktivität sowie auch ein Beitrag zur stärkeren Autonomie von Gemeinden in unserem Kanton.