Patrick Freudiger · SVP
Zur Frage, an wen die Rückweisung geht, muss ich vielleicht in grundsätzlicher Hinsicht sagen, dass ich der Meinung bin, dass die BaK in der Vorbereitung zu dieser Vorlage gute Arbeit geleistet hat. Man könnte zu einem etwas anderen Schluss kommen, wenn man die Zeitungsartikel über die persönlichen Spiele, die angeblich innerhalb der Kommission stattgefunden haben sollen, liest. Wenn man diese liest, könnte man ein bisschen zum Schluss kommen, dass es dort nicht so gut gegangen sei. Wenn dem aber so gewesen wäre, würde dies einzig und allein dafür sprechen, dass dieser Gegenvorschlag wahrscheinlich noch nicht der Weisheit letzter Schluss ist, aber es spricht nicht gegen die Kommission – im Gegenteil: Die Arbeit der Kommission war sehr wichtig, weil sie erstens die Vernehmlassung nachgeholt hat, die von Gesetzes wegen – Art. 3 Abs. 1 Bst. b der Verordnung über das Vernehmlassungs- und das Mitberichtsverfahren (VMV) – nötig ist. Dies hat die BaK nachgeholt. Das zweite ist, dass man die Parallelität zum Mantelerlass herstellen und damit einen schädlichen Sololauf ein bisschen verhindern konnte, weil man wusste, was auf Stufe Bund angedacht oder sogar verabschiedet wird.
Deshalb, Kolleginnen und Kollegen, wären wir eigentlich der Meinung, dass der Lead weiterhin bei der BaK bleiben sollte. Ein gänzliches Zurückgeben an die Regierung würde ja eigentlich bedeuten, dass man die Vorlage als Ganzes total zur Regierung zurückgeben sollte. Dies könnte zu Verzögerungen führen. Vielleicht gibt es sogar Konfliktpotenzial mit der Vorschrift, bis wann man eine Volksabstimmung ansetzen muss. Das könnte ein Problem sein. Wir wären aber eigentlich der Meinung, dass die Vorlage jetzt im Grossen Rat ist und es auch dem üblichen Prozedere entsprechen würde, wenn die BaK die Anpassungen, sofern sie durchkommen, soll vornehmen können; dass also die BaK dies tun soll und nicht, dass es gerade zwei Stufen zurück an die Regierung geht. Selbstverständlich ist ein Austausch nicht nur möglich, sondern auch erwünscht. Ich verweise z. B. auf die Beratungen zum Notariatsgesetz (NG), als Regierungsrätin Allemann in ihrem Votum sagte, dass ein intensiver Austausch stattgefunden habe zwischen Kommission und Regierung. Man kann auch gut zusammen sprechen, wenn der Lead bei der Kommission bleibt, und so würde ich mir das vorstellen. Ich hoffe, dass ich diese Frage damit beantworten konnte. – Gut.
Also, zu Art. 39a: In den Eintretensvoten war viel die Rede von Kompromissen, von Aufeinander-Zugehen. Nach unserem Dafürhalten ist eigentlich von diesem Kompromiss nicht nur in der Initiative, sondern auch im Gegenvorschlag der Regierung noch nicht so viel enthalten. Die Sprache, die auch der Gegenvorschlag spricht, ist einfach die Sprache der Pflicht: «Hauseigentümer macht, Hauseigentümer macht, Hauseigentümer macht», noch gekoppelt mit allerlei Vorwürfen, was man verschlafen habe. Kolleginnen und Kollegen, ich habe nicht den Eindruck, dass dies die Politik ist, die zu einem mehrheitsfähigen Kompromiss führt, wenn man sie einfach mit Vorwürfen eindeckt. Und, zuhanden der Vorredner, die gesagt haben, Freiwilligkeit gehe nicht: Kolleginnen und Kollegen, ich bin dezidiert der Auffassung, dass unter dem Titel der Freiwilligkeit sehr viel geht und auch schon sehr viel gegangen ist.
Die BKW, Kolleginnen und Kollegen, schliesst täglich 22 Anlagen an ihr Verteilnetz an. Wer genau will hier behaupten, es gehe nichts mit Freiwilligkeit? Das ist die Realität. Es läuft etwas, und es läuft vor allem etwas bei den selbst genutzten Wohneinheiten. Man kann sich darüber unterhalten, ob bei vermieteten ein bisschen mehr gehen könnte, aber die Aussage, Freiwilligkeit bringe uns nicht vorwärts, weil nichts gehe, ist einfach falsch. Es geht viel.
Wir Antragsteller haben uns jetzt überlegt, wie wir – nachdem sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag nur die Sprache der Pflicht kennt – einen echten Kompromiss vorlegen könnten. Die Variante eines echten Kompromisses, bei dem eben beide Seiten – und nicht nur die Hauseigentümer – ein bisschen Federn lassen müssten, scheint uns ein Weg, und dabei würde man sagen: Bei den Neubauten macht man eine Pflicht, man hilft sogar bei den Erweiterungen, geht weiter als der allererste Regierungsratsgegenvorschlag, man hilft mit, sogar mit einer gewissen Verpflichtung.
Auf der anderen Seite möchte man aber, dass Bestandesbauten herauskommen: nicht noch mehr Eingriffe ins Eigentum, nicht noch Eingriffe in die Besitzstandsgarantie. (Der Präsident bittet den Redner, zum Schluss zu kommen. / Le président demande à l’orateur de conclure.) Dies ist der Weg des Kompromisses, wie wir uns ihn vorstellen, natürlich verbunden mit einer Beschränkung auf Eigenverbrauch bei selbstgenutzten Liegenschaften – ... (Der Präsident bittet den Redner erneut, zum Schluss zu kommen. / Le président demande encore une fois à l’orateur de conclure.) – das ist ja dort, wo sowieso schon genug geht –, und mit einer präziseren Definition von Wirtschaftlichkeit und Unverhältnismässigkeit. Danke, wenn Sie dem zustimmen können.