Patrick Freudiger · SVP
Ich glaube, nicht ganz richtig ist es, wenn man anfängt, die Sunset-Klausel eins zu eins zu vergleichen mit derjenigen des NG oder auch des Gegenvorschlags zur Solar-Initiative. Warum? Es ist richtig, dass das NG und der Gegenvorschlag zur Solar-Initiative eine Klausel enthalten, aber das ist eine Überprüfungspflicht, und das heisst: Nach so und so vielen Jahren muss man die Wirkungen dieses Gesetzes überprüfen.
Hier haben wir etwas anderes. Hier haben wir ein automatisches Ausserkrafttreten nach einer gewissen Frist. Man fängt also nicht nach zwölf Jahren an, zu überprüfen, ob es rentiert hat, und nachher kommt man dann vielleicht mit einer Aufhebungsvorlage. Nein, im Gegensatz zur Änderung im NG wäre hier nach zwölf Jahren Schluss, automatisches Ausserkrafttreten. Wenn man es weiterführen will, muss man aktiv werden, und das bedeutet natürlich, dass man, bevor diese zwölf Jahre vergangen sind, den politischen Prozess für eine allfällige Verlängerung starten muss. Und darum ist es hier richtig, dass man nicht auf acht Jahre zurückgeht, denn die ganze politische Debatte und Auseinandersetzung, ob man es weiterführen will, muss vor Ablauf von zwölf Jahren erledigt sein, damit man nachher einen politisch bereinigten und mehrheitsfähigen Entscheid dazu hat, ob man es weiterführen will. Darum ist es richtig, dass man es auf zwölf Jahre ansetzt und nicht bei acht Jahren belässt. Danke fürs Zuhören.