Patrick Freudiger · SVP

de
Grosser Rat (BE)11.09.2025
Patrick Freudiger, Langenthal (SVP), Einzelsprecher. Ich bin ans Mikrofon gekommen, weil ich mir den Versuch erlaube, ein Missverständnis zu diesem Thema auszuräumen. Es geht ja hier nicht irgendwie darum, Angst zu haben vor dem Volk oder nicht, sondern es geht auch ein bisschen um Treu und Glauben. Wir haben jetzt gerade die Artikel im Gegenvorschlag auf Wolf und Bär begrenzt. Dort sind wir also eigentlich einer Forderung der Umweltverbände nachgekommen, und ich glaube, es wäre jetzt ein bisschen treuwidrig, wenn man jetzt, nachdem wir das verabschiedet haben, gesagt hätte, dem Anliegen des Komitees würde man dann aber überhaupt nicht entsprechen. Also, ich finde, wenn man A sagt zum Kompromiss, sollte man dann auch B sagen und auf beide Seiten Lei halten. Und das impliziert eben die längere Sunset-Klausel-Frist.

Ich glaube, nicht ganz richtig ist es, wenn man anfängt, die Sunset-Klausel eins zu eins zu vergleichen mit derjenigen des NG oder auch des Gegenvorschlags zur Solar-Initiative. Warum? Es ist richtig, dass das NG und der Gegenvorschlag zur Solar-Initiative eine Klausel enthalten, aber das ist eine Überprüfungspflicht, und das heisst: Nach so und so vielen Jahren muss man die Wirkungen dieses Gesetzes überprüfen.

Hier haben wir etwas anderes. Hier haben wir ein automatisches Ausserkrafttreten nach einer gewissen Frist. Man fängt also nicht nach zwölf Jahren an, zu überprüfen, ob es rentiert hat, und nachher kommt man dann vielleicht mit einer Aufhebungsvorlage. Nein, im Gegensatz zur Änderung im NG wäre hier nach zwölf Jahren Schluss, automatisches Ausserkrafttreten. Wenn man es weiterführen will, muss man aktiv werden, und das bedeutet natürlich, dass man, bevor diese zwölf Jahre vergangen sind, den politischen Prozess für eine allfällige Verlängerung starten muss. Und darum ist es hier richtig, dass man nicht auf acht Jahre zurückgeht, denn die ganze politische Debatte und Auseinandersetzung, ob man es weiterführen will, muss vor Ablauf von zwölf Jahren erledigt sein, damit man nachher einen politisch bereinigten und mehrheitsfähigen Entscheid dazu hat, ob man es weiterführen will. Darum ist es richtig, dass man es auf zwölf Jahre ansetzt und nicht bei acht Jahren belässt. Danke fürs Zuhören.

Wortprotokoll
tagblatt.gr.be.ch
Institution
Grosser Rat

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0