Rede
Grosser Rat (BE)07.06.2023
Christoph Neuhaus, BVD-Direktor. Diesem Antrag kann man mit einem guten Gewissen zustimmen. Wenn der Kanton auf der Kantonsstrasse mit einem verhältnismässigen Aufwand kein Veloangebot schaffen kann, dann kann es ausnahmsweise sinnvoll sein, dass man einen Ersatzveloweg auf einer Gemeinde- oder einer Privatstrasse schafft. Mit diesem Antrag schaffen Sie eine Rechtsgrundlage, und mit dieser Rechtsgrundlage kann der Kanton dann die Kosten eines solchen Ersatzvelowegs übernehmen. Die Aufgabe selber bleibt bei den Gemeinden.
Wenn Sie ein bisschen zurückschauen zum neuen Art. 45 Abs. 4, dann ist im SG explizit festgehalten, dass die Aufnahme eines kommunalen Velowegs in den Sachplan «entweder eine Grundlage in einer kommunalen oder regionalen Planung» voraussetzt oder «der Zustimmung aller betroffenen Gemeinden» bedarf. Eine Ersatzroute auf einer Gemeinde- und Privatstrasse kann man in diesem Sinn und Geist nur mit dem Einverständnis der Gemeinde machen. Und deshalb: Drücken Sie voller Freude und mit gutem Gewissen Ja.