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Rede

de
Stadtrat (BE)04.07.2024

1 SVP:

Art. 13 Zusammensetzung und Amtsdauer
1 und 2 [unverändert]
3 Die Mitglieder gemäss Buchstaben a–d werden in der ersten Sitzung nach Neujahr für die Dauer des Kalenderjahrs gewählt. Die Wahl der Mitglieder gemäss Buchstaben a-c erfolgt stets offen, die Wahl der Mitglieder gemäss Buchstabe d kann auch geheim erfolgen. Das Präsidium des Stadtrats ist nicht wiederwählbar. Die Mitglieder gemäss Buchstaben e–f haben beratende Stimme. Das Präsidium des Stadtrats ist nicht wiederwählbar. Die Mitglieder gemäss Buchstaben e–f haben beratende Stimme.

Art. 19c Präsidium
1 Der Stadtrat wählt die Präsidien und Vizepräsidien der ständigen Kommissionen für ein Jahr in offener Wahl.
2 [unverändert]

Art. 81 Verfahren
1 Bei der Wahl des Präsidiums des Stadtrats wird durch Aufstehen gestimmt, bei anderen Wahlen durch Handerheben und auf. Soweit reglementarisch nicht ausgeschlossen, können auf Verlangen von elf Ratsmitgliedern eine Wahl mittels geheimer Stimmabgabe verlangen.
2 [unverändert]

Wortprotokoll
bern.recapp.ch
Institution
Stadtrat

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0