Zum Hauptinhalt springen
OI

Oswald Inglin

Ehemaliges Mitglied
Die MitteDie Mitte / Evangelische Volkspartei
Grosser RatGrossbasel Ost
Mandat
Partei
Die Mitte
Fraktion
Die Mitte / Evangelische Volkspartei
Wahlkreis
Grossbasel Ost
Parlamentsseite
Offizielles Profil
Persönliches
Geschlecht
Männlich
Sprache
Deutsch
Referenzen & Quelle
Quell-Körperschaft
BS
Datensatz aktualisiert
27.09.2026
Erstmals importiert
14.08.2025
Abstimmungsverhalten

Keine erfassten Abstimmungen.

Interessenbindungen(1)
Zutrittsausweise

Keine Zutrittsausweise vergeben.

Reden(369)
  1. Rede
    Rede
    Grosser Rat

    Wir haben uns mit dieser Interpellation auseinandergesetzt und wir haben natürlich aufgrund des Hearings, das wir in der Petitionskommission gehabt haben, auch andere Aspekte des Vorfalls zur Kenntnis genommen und entsprechend sind diese Fragen auch ein bisschen modifiziert worden. Wir haben noch zusätzliche Fragen aufgrund des Hearings und deshalb die Stellungnahme an die Regierung.

  2. Rede
    Rede
    Grosser Rat

    Ich möchte etwas klarstellen. Ich stelle immer wieder fest, dass die Funktion der Petitionskommission ein bisschen falsch eingeschätzt wird. Wenn die Petitionskommission vom Regierungsrat einen Bericht verlangt, heisst das nicht, dass die Petitionskommission mit der Petition einverstanden ist. Das heisst es nicht. Wir verlangen nicht im Bericht, dass der Regierungsrat sich entschuldigt, dass Strafen zurückgenommen werden, sondern wir verlangen, dass in gewissen Fragen, die vielleicht unklar sind, eine Klärung kommt. Und diese Klärung ist nötig, weil die Petitionskommission immer wieder mit ähnlichen Petitionen konfrontiert wird und damit wir hier Klarheit haben, nach was für Grundsätzen die Polizei handelt. Es ist eine ganz einfache absolut objektive Frage, dann soll doch bitte die Regierung das beantworten, das gibt der Petitionskommission Klarheit auch in Zukunft auf ähnliche Petitionen einzugehen. Bitte, missverstehen Sie nicht den Entscheid einer Petitionskommission an die Regierung eine Stellungnahme zu verlangen, es ist nicht ein Einverständnis, dass eine Petition seine Richtigkeit hat. In diesem Sinne möchte ich Sie bitten im Namen der EVP/CVP-Fraktion, diese Petition der Regierung zur Stellungnahme zu überweisen.

  3. Rede
    Rede
    Grosser Rat

    In diesem Gesuch bewirbt sich bereits die vierte Religionsgemeinschaft um kantonale Anerkennung gemäss § 133 der Verfassung des Kantons Basel-Stadt. Bis jetzt hat der Grosse Rat eine Anerkennung für die Christengemeinschaft im September 2010, die Aleviten im Oktober 2012 und die Neuapostolische Kirche im Januar 2012 ausgesprochen. Mit der kantonalen Anerkennung nach § 133 der Kantonsverfassung werden die entsprechenden Glaubensgemeinschaften keine öffentlich-rechtlichen Institutionen, wie die heute Evangelisch-reformierte, die Römisch-Katholische, die Christkatholische Kirche und die Israelitische Gemeinschaft in unserem Kanton sind. Die Anerkennung nach § 133 hat eher symbolischen Charakter und soll integrativ wirken. Sie unterstehen damit nicht der Aufsicht des Regierungsrates und sie haben im Gegensatz zu den öffentlich-rechtlichen Institutionen keine Steuerhoheit. Kriterien für die Anerkennung sind gesellschaftliche Bedeutung, Respekt vor Religionsfrieden, Transparenz bei den Finanzen und dass die Mitglieder aus der Religionsgemeinschaft austreten können, wenn sie denn wollen. Die Regierung beurteilt bei den Lutheranern diese Kriterien als gegeben und beantragt entsprechend deren Anerkennung. Im Gegensatz zu den drei anderen Religionsgemeinschaften bittet die Evangelische-Lutherische Kirche um das Recht auf die Übermittlung der Daten von zu-, um- und wegziehenden Einwohnerinnen und Einwohner unseres Kantons, die sich zu dieser Religionsgemeinschaft bekennen. Der Grund dafür ist, dass Neuzugezogene von der Religionsgemeinschaft kontaktiert werden und über die Aktivitäten der Kirche Basel informiert werden können. Dies ist insofern wichtig für die Gemeinschaft, weil die Lutheraner in Deutschland und Skandinavien eigentliche Landeskirchen sind und Zuwandernde aus diesen Regionen somit besser Kontakt zu ihrer Glaubensgemeinschaft finden können. Die BKK beriet das Gesuch anlässlich einer Sitzung, an der als Premiere in der BKK Regierungsrätin Tanja Soland als Kirchenministerin und die für die Religionsgemeinschaft im Finanzdepartement zuständige juristische Mitarbeiterin teilgenommen haben. Wir haben dann noch interessanterweise herausgefunden in der BKK, weshalb die Kirchen bei Tanja Soland sind, aber das ist dann Kommissionsgeheimnis. Die BKK beschliesst schliesslich mit 11 Stimmen bei zwei Enthaltungen dem Grossen Rat zu beantragen, dem Anerkennungsgesuch zu entsprechen und bittet Sie, das auch zu tun.

  4. Rede
    Rede
    Grosser Rat

    Dies ist der dritte IT-Ratschlag, mit dem diesmal die Informatikinfrastruktur der Berufsfachschulen für die Zukunft fit gemacht werden soll. Den entsprechenden Ratschlag für die Gymnasien haben wir im März 2019 und den für die Volkschulen im November 2019 verabschiedet. Nach den rund Fr. 4'000'000 für die Gymnasien, den Fr. 31'000'000 für die Volksschulen geht es hier um einen Betrag von Fr. 5'800'000. Die BKK beriet das Geschäft an drei Sitzungen. Nach einem ersten Hearing mit dem Leiter Mittelschulen und Berufsbildung und der Projektverantwortlichen IT Berufsfachschulen ergaben sich für die BKK weniger Fragen in Bezug auf die Notwendigkeit die Berufsschulen IT-mässig weiterzuentwickeln, sondern in Bezug auf die Ausbildung der Lehrpersonen. Während der Kommission klar war, dass es hier um einen Infrastrukturvorschlag oder Ratschlag geht und nicht um eine pädagogische Vorlage, kamen trotzdem Fragen auf, wie denn diese Infrastruktur durch die Lehrpersonen genutzt werden soll. Diese Frage wurde nach Ansicht der BKK im Ratschlag zu wenig nachgegangen, ein Mangel, den die Kommission schon in den beiden ersten Ratschlägen feststellte. Um die Ausbildungssituation der Lehrpersonen etwas genauer zu beurteilen, lud sie die für die entsprechende Vernehmlassung verantwortliche Kantonale Schulkonferenz zu einem Hearing ein. Aufgrund dieses Hearings stellte die BKK allgemeine Fragen zur IT-Weiterbildung der Lehrpersonen, die sich nicht nur auf die entsprechenden Lehrerinnen und Lehrer der Berufsschulen, sondern auf alle Schulstufen bezog. Auf diese Frage konnte das ED an einer dritten Sitzung Stellung nehmen. Diese Fragen bezogen sich auf vorhandene pädagogische Konzepte, Vorgaben des Departements für die Weiterbildung, zum Beispiel Zielsetzungen, Erfahrungen, die bis jetzt mit der Weiterbildung gemacht wurden, wie die Schulen bei der Umsetzung der Weiterbildung unterstützt werden und wie kontrolliert werden kann, ob die Lehrpersonen die entsprechenden Kompetenzen auch tatsächlich erworben haben. Die Antworten des ED vermochten die Mehrheit der BKK zu überzeugen, eine Minderheit fand es schwierig aufgrund solch grosser Investitionen in die Infrastruktur, da die Fragen der Nutzung und die entsprechenden Weiterbildungen nicht vollumfänglich durch das ED geklärt werden konnten. Für die Minderheit wird die Weiterbildung zu stark an die einzelnen Standorte delegiert und zu stark auf das Prinzip "learning by doing" gebaut. Es besteht für sie die Befürchtung, dass entsprechend das Potenzial der Hard- und Software nicht zur Gänze ausgeschöpft werden kann. Dennoch zeigte sich die BKK abschliessend optimistisch, dass das ED, die Schule und die Lehrerschaft die Herausforderung meistern wird, dies nicht zuletzt, weil Corona in dieser Hinsicht zu einem Entwicklungsschub an den Schulen geführt hat. An der Schlussabstimmung beschloss die BKK einstimmig mit 13 Stimmen dem Grossen Rat zu beantragen, der regierungsrätlichen Beschlussvorlage zuzustimmen und wir bitten, es ihr gleich zu tun.

  5. Rede
    Rede
    Grosser Rat

    Auch die CVP/EVP-Fraktion möchte diesem Ratschlag natürlich zustimmen. Es ist schon fast alles gesagt worden, aber wir haben im Hearing noch eine lustige Bemerkung vom Zolli-Direktor gehört, und zwar ging es darum, weshalb während gewissen Lockdown-Zeiten Museen offen waren und der Zolli zu und er hat dann gesagt, weshalb kann man denn tote Tiere ansehen gehen und die Lebenden nicht. Man müsste sich in Zukunft überlegen, ob das tatsächlich ein Argument ist, also wenn die Museen offen sind, dass eben auch der lebende Zolli offen ist. Das im Hinblick auf eine bessere Zeit. Wie gesagt, ich bitte Sie, dem Ratschlag zuzustimmen.

Beiträge(58)
Mitgliedschaften(9)

Bilder

Keine Bilder vorhanden.

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0