Jakob Schwarz
- Partei
- Eidgenössisch-Demokratische Union
- Fraktion
- EDU
- Parlament
- Grosser Rat (BE)
- Wahlkreis
- Oberland
- Parlamentsseite
- Offizielles Profil
- Geschlecht
- Männlich
- Geboren
- 1966
- Beruf
- Kaufmann
- Adresse
- Adelboden
- Quell-Körperschaft
- BE
- Quelle aktualisiert
- 05.09.2026
- Datensatz aktualisiert
- 06.09.2026
- Erstmals importiert
- 14.08.2025
- JaAbstimmung ohne TitelGrosser Rat
- NeinAbstimmung ohne TitelGrosser Rat
- NeinAbstimmung ohne TitelGrosser Rat
- JaAbstimmung ohne TitelGrosser Rat
- JaAbstimmung ohne TitelGrosser Rat
- Bezahlt
- Bezahlt
- Ehrenamtlich
- Ehrenamtlich
- Bezahlt
Keine Zutrittsausweise vergeben.
- RedeGrosser RatJakob Schwarz, Adelboden (EDU), Fraktionssprecher. Ich kann es auch relativ kurz machen. Das Geschäft ist von Kollegin Eigenmann sehr gut vorgestellt worden; dem gibt es eigentlich nichts hinzuzufügen. Die grundsätzliche Haltung zur Prämienverbilligung ist in unserer Fraktion auch eher kritisch, im Sinne des Votums von Kollege Zimmerli. Prämienverbilligungen sind immer nur Symptombekämpfung und keine Lösung des grundsätzlichen Problems der Gesundheitskosten.
Wir bedanken uns beim Regierungsrat für den Bericht und sind mit den Leitsätzen der Regierung einverstanden. Konsequenterweise werden wir die Planungserklärung der GSoK-Minderheit ablehnen. Es ist schon jetzt vorgesehen – wir haben es gehört –, dass erheblich mehr finanzielle Mittel in dieses System gespiesen werden. Eine weitergehende Aufstockung werden wir ablehnen.
- RedeKantonales Datenschutzgesetz (KDSG) (Änderung)Nr. 2019.JGK.647Grosser RatJakob Schwarz, Adelboden (EDU), Fraktionssprecher. Ich war gedanklich vielleicht noch beim letzten Traktandum. Ich mache es hier kurz. Die EDU-Fraktion anerkennt die Notwendigkeit für eine Änderung des Datenschutzgesetzes, möchte aber eigentlich nur das Nötigste geregelt haben. In diesem Sinn werden wir auch die Anträge, also die Rückweisungsanträge in die Kommission, alle unterstützen. Wir sind aber für Eintreten auf das Geschäft. Merci vielmals.
- RedeEinführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, zur Strafprozessordnung und zur Jugendstrafprozessordnung (EG ZSJ) (Änderung)Nr. 2022.DIJ.6508Grosser RatJakob Schwarz, Adelboden (EDU), Einzelsprecher. Die Voten von Kollege Grupp und jetzt auch von Kollegin Gasser haben man jetzt gleichwohl noch nach vorne gebracht, und zwar trage ich jetzt ein wenig den Hut des Vizepräsidenten der JuKo. Ich möchte einfach den Vorwurf zurückweisen, dass wir unsauber gearbeitet hätten. Wir haben diese Frage intensiv diskutiert. Wir hatten zwei Sitzungen – wir haben sogar noch eine zusätzliche Sitzung anberaumt –, in denen wir genau dies diskutierten. Und wenn man hier beim Rückweisungsantrag dann schon auf der Kommissionsmehrheit herumreitet: Es war 8 zu 8 mit Stichentscheid der Präsidentin. Also, das war fifty-fifty – nur, damit das auch klargestellt ist.
Und es gibt eine Verzögerung; darauf muss man vielleicht auch hinweisen. Es ist gesagt worden, zurück in die Kommission sei ein normaler Vorgang. Nein, das ist es nicht. Es heisst, «das Geschäft sei an den Regierungsrat zurückzuweisen», und das ist eine Rückweisung an den Regierungsrat. Das geht nicht an die Kommission, meine lieben Leute. Das geht an den Regierungsrat, und danach kommt es via Regierungsrat wieder an die JuKo. Deshalb bin ich der Meinung: Lehnen Sie das ab. Es kommt mir einfach vor, als ob man noch am letzten Strohhalm für eine Verzögerungstaktik ziehen will. Etwas anderes sehe ich nicht. Wir können die Frage, ob Dreier- oder Einerbesetzung, nachher in der Fahne entscheiden, aber eine Rückweisung bringt nichts.
- RedeEinführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, zur Strafprozessordnung und zur Jugendstrafprozessordnung (EG ZSJ) (Änderung)Nr. 2022.DIJ.6508Grosser RatJakob Schwarz, Adelboden (EDU), Fraktionssprecher. Auslöser der vorgeschlagenen Änderung in Art. 45b ist das Bundesgericht. Die bernische Lösung sah so aus, dass ein hauptamtlicher Richter zusammen mit zwei Fachrichterinnen oder Fachrichtern die Beschwerde beurteilt hat. Nun hat aber das Bundesgericht in einem Urteil die bernische Lösung als ungenügend beurteilt, weil die Fachrichterinnen und Fachrichter nicht unabhängig vom Gericht seien. Deshalb muss zwingend noch ein Gutachten einer sachverständigen Person eingeholt werden, die auch vom Gericht unabhängig sein muss. Das Gericht kann nur aus triftigen Gründen von diesem Gutachten abweichen. Damit wurde das Gewicht dieser Fachrichterinnen und Fachrichter vom Bundesgericht stark eingeschränkt, und sie wurden damit eigentlich aus unserer Sicht auch überflüssig gemacht.
Ja, es geht um verletzliche Personen. Aber wir sind der Auffassung, dass keine Ärztin, kein Arzt bei einer Person leichtfertig eine fürsorgerische Massnahme verfügt. Es geht aber um akute Eigen- oder Fremdgefährdung, weshalb zum eigenen Schutz dieser Personen oftmals eingegriffen werden muss. Selbstverständlich kann auch mal jemand von der Ärzteschaft falsch liegen, aber mit einer Absicherung durch ein externes Gutachten wird eine Fehlbeurteilung praktisch ausgeschlossen. Deshalb ist es für uns vertretbar, dass das Urteil nachher nur durch eine Richterin oder einen Richter gesprochen wird.
Zudem wissen wir von Fachpersonen aus der Praxis, dass es diesen Leuten leichter fällt, sich in einem kleinen Gremium mit zwei Personen – also einem Richter und einem Gutachter – zu äussern, als vor einem Vierergremium mit drei Richtern und einem Gutachter, von denen sich die Person eingeschüchtert fühlen kann. Diese Änderung wird auch vom Obergericht ausdrücklich begrüsst, weil die Gerichte entlastet werden können, und diese Massnahme hilft, dass das Beschleunigungsgebot eingehalten werden kann. Es gibt absolut keine Hinweise darauf, dass heute Leute unnötigerweise weggesperrt würden. Die EDU-Fraktion unterstützt deshalb den Antrag des Regierungsrates und der JuKo-Mehrheit einstimmig.
Den Rückweisungsantrag Hiltpold/Messerli/Studer lehnt unsere Fraktion ab. Bereits heute kann jede Person einen Rechtsbeistand beiziehen und unentgeltliche Rechtspflege beantragen, wenn sie das will, und muss nicht allein vor dem Gericht erscheinen. Ein zwingender amtlicher Verteidiger oder Beistand wird vor allem die Rechtsanwälte freuen. Damit werden die Abläufe weder schlanker noch schneller, aber ganz sicher teurer. Da würden wir noch lieber beim Beizug von Fachrichterinnen und Fachrichtern bleiben. Für uns ist das die schlechteste aller Varianten, die vorliegen. Deshalb werden wir das ablehnen.
Und jetzt noch etwas als Reaktion auf das Votum von Kollege Hiltpold. Es wird von verletzlichen Personen gesprochen. Ja, das sind verletzliche Personen – aber schauen wir denn die andere Seite auch an? Es geht um den Schutz von Menschenleben.
Zwei Beispiele: Ein Sozialarbeiter in Bern hat gesagt, zu Beginn seiner Tätigkeit sei er dafür gewesen, nie jemanden wegzusperren. Es gebe für ihn keinen Grund, dass man jemanden wegsperrt. Er hatte nachher einen Klienten, bei dem er akute Eigengefährdung vermutet oder festgestellt hat. Er hat einen Antrag gestellt. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Es wurde keine fürsorgerische Unterbringung (FU) verfügt. Der Klient war nach 2 Wochen tot. Einschneidend.
Auf der anderen Seite ein Fall aus meiner Gemeinde, aus meiner Gemeinderatstätigkeit: ein Ehemann und Vater, der mit dem Beil seine Frau und seine Kinder erschlagen will. Es wurde eine FU-Massnahme verfügt – ohne Einsicht. Es wurde halt dann ein zweites Mal verfügt. Es betrifft also nicht nur bemitleidenswerte Menschen. Und diesen Leuten wollen wir jetzt noch einen obligatorischen Beistand stellen? Das sehen wir in diesem Sinn nicht ein. Man muss einfach auch die andere Seite sehen. Es geht wirklich um den Schutz von Leib und Leben.
- RedeEinführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, zur Strafprozessordnung und zur Jugendstrafprozessordnung (EG ZSJ) (Änderung)Nr. 2022.DIJ.6508Grosser RatJakob Schwarz, Adelboden (EDU), Fraktionssprecher. Ich halte mich jetzt ans Drehbuch und gebe bei der Eintretensdebatte nur bekannt, dass die EDU-Fraktion für Eintreten ist. Sie wird allen vom Regierungsrat und von der JuKo-Mehrheit beantragten Änderungen in diesem Gesetz zustimmen. Auslöser, wir haben es gehört, sind das Bundesrecht und überwiesene Vorstösse. Zum einzigen umstrittenen Artikel, Art. 45b GSOG, werde ich später noch einmal sprechen.
- MotionMitvorstösserin/Mitvorstösser
- MotionMitvorstösserin/Mitvorstösser
- InterpellationMitvorstösserin/Mitvorstösser
- MotionUrheber/in
- MotionMitvorstösserin/MitvorstösserKein Verdrängen der Menschen aus der NaturNr. 2024.RRGR.174
- committee
- council_officeGrosser RatQuelle
- Mitglied01.06.2022 – 17.08.2025
- Mitglied01.06.2018 – 31.05.2022
- Mitglied01.07.2015 – 31.05.2018
- committeeGrosser RatQuelle
- Mitglied01.06.2018 – 31.05.2022
- Mitglied09.09.2015 – 31.05.2018
- Ersatzmitglied01.06.2014 – 08.09.2015
- council_legislativeGrosser Rat(GR)Grosser RatQuelle
- Fraktionspräsident/in01.06.2018 – 17.08.2025
- Fraktionspräsident/in01.07.2015 – 31.05.2018
- Mitglied02.05.2012 – 30.06.2015
- parliamentary_groupGrosser RatQuelle
- Fraktionspräsident/in01.06.2018 – 17.08.2025
- Fraktionspräsident/in01.07.2015 – 31.05.2018
- Mitglied02.05.2012 – 30.06.2015
Bilder
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