Francesco Marco Rappa
- Partei
- Die Mitte
- Fraktion
- Die Mitte
- Parlament
- Grosser Rat (BE)
- Wahlkreis
- Emmental
- Parlamentsseite
- Offizielles Profil
- Geschlecht
- Männlich
- Geboren
- 1966
- Beruf
- Unternehmer, Gemeinderat
- Adresse
- Burgdorf
- Quell-Körperschaft
- BE
- Quelle aktualisiert
- 10.09.2026
- Datensatz aktualisiert
- 11.09.2026
- Erstmals importiert
- 14.08.2025
- PräsidentAbstimmung ohne TitelGrosser Rat
- JaAbstimmung ohne TitelGrosser Rat
- PräsidentAbstimmung ohne TitelGrosser Rat
- NeinAbstimmung ohne TitelGrosser Rat
- JaAbstimmung ohne TitelGrosser Rat
- Bezahlt
- Ehrenamtlich
- Ehrenamtlich
- Ehrenamtlich
- Bezahlt
Keine Zutrittsausweise vergeben.
- RedeSensibilisierungskampagne zur Bekämpfung des Nichtbezugs von Sozialleistungen (Richtlinienmotion)Nr. 2025.GRPARL.132Grosser RatFrancesco Marco Rappa, Burgdorf (Die Mitte), Fraktionssprecher. Die Mitte-Fraktion dankt den Motionärinnen und Motionären für das Engagement gegen verdeckte Armut. Das Anliegen ist ernst, aber der vorgeschlagene Weg überzeugt uns nicht. Der Vorstoss fordert eine kantonale Kampagne nach dem Vorbild des Kantons Jura, aber die Ausgangslage ist dort eine total andere. Die Nichtbezugsquote bei den EL lag im Jura bei über 23 Prozent, im Kanton Bern dagegen nur bei rund 12 Prozent, also fast halb so tief. Das zeigt klar: Unsere bestehenden Strukturen funktionieren deutlich besser.
Das Zweite: Bezüglich der Sozialhilfe weist der Regierungsrat zu Recht darauf hin, dass die in der Motion erwähnten Zahlen Schätzwerte mit erheblichen Unsicherheiten sind, und gleichzeitig zeigt eine aktuelle Studie, dass der Kanton Bern zu den drei Kantonen mit der mobilisierungsfreundlichsten Gesetzgebung gehört, zusammen mit Glarus und dem Jura. Wir haben also bereits eines der offensten und zugänglichsten Systeme schweizweit.
Drittens: Wir haben heute schon umfassende Informations- und Beratungsangebote. Die Gemeinden tragen eine zentrale Verantwortung und nehmen diese auch entsprechend wahr. Die Sozialdienste, die AHV-Zweigstellen, Pro Senectute und viele weitere Organisationen beraten niederschwellig, kompetent und diskret. Der Kanton Bern bietet zudem eine einfache Online-Information an, und die Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) plant weitere zielgerichtete Massnahmen, z. B. Informationspakete oder Hinweise auf jährliche Leistungsabrechnungen.
Und damit kommen wir zum eigentlichen Kernpunkt. Ein zusätzlicher staatlicher Kampagnenaufwand ist weder verhältnismässig noch zielführend. Der Vorstoss will ein Problem lösen, das im Kanton Bern bereits deutlich weniger ausgeprägt ist als anderswo, und dazu gibt es dafür bereits funktionierende Instrumente. Schliesslich darf man nicht vergessen, dass es Menschen gibt, die bewusst auf Sozialhilfe verzichten, weil ihnen ihre finanzielle Selbstständigkeit wichtig ist. Auch diese Haltung ist zu respektieren. (Die Präsidentin bittet den Redner, zum Schluss zu kommen. / La présidente demande à l’orateur de conclure.) Die Mitte-Fraktion ist deshalb überzeugt und lehnt diese Motion einstimmig ab.
- RedeTemporäre Containeranlage zur Entlastung des Berner StrafvollzugsNr. 2025.GRPARL.359Grosser RatFrancesco Marco Rappa, Burgdorf (Die Mitte), Fraktionssprecher. Lassen Sie mich mit einer einfachen Feststellung anfangen, die ja das eine oder andere Mal auch schon gemacht worden ist: Unsere Regionalgefängnisse sind total überlastet, und zwar nicht einfach ein bisschen, nicht punktuell, sondern eben strukturell. Und die Auslastung – da gehen die Zahlen ein bisschen auseinander – ist irgendwo zwischen 120 und 130 Prozent. Ich schiesse mich jetzt einmal auf 127 Prozent ein.
Was bedeutet das? Zu wenig Plätze, zu wenig Reserven und eine enorme Belastung für das Personal. Es bedeutet auch steigende Spannungen im Vollzug und ein erhöhtes Sicherheitsrisiko. Und letztlich bedeutet es, dass der Staat Gefahr läuft, die ausgesprochenen Strafen nicht mehr unter optimalen Bedingungen vollziehen zu können. Ein funktionierender Rechtsstaat endet eben nicht beim Urteil; er muss auch den Vollzug sicherstellen können.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir führen diese Diskussion ja nicht zum ersten Mal, Sie haben es gehört. Bereits im September 2024 lag eine sehr ähnliche Container-Lösung auf dem Tisch respektive wurde diesem Rat vorgelegt; eine pragmatische, temporäre Lösung, um genau die absehbare Überlastung zu entschärfen. Die Lösung von damals wurde vor allem von einer Seite dieses Ratssaals bekämpft und am Ende mit Stichentscheid des Ratspräsidiums abgelehnt.
Heute müssen wir feststellen, dass das Problem, das damals erkannt wurde, nicht verschwunden ist, ganz im Gegenteil, es hat sich, wie von uns damals vorgewarnt, nur bestätigt, es hat sich sogar verschärft. Das ist die Realität. Wir stehen jetzt vor der Situation, dass der Neubau in Witzwil zwar geplant ist, aber erst in vielen Jahren zur Verfügung stehen wird. Bis dahin bleibt eine Lücke, und diese Lücke trifft nicht abstrakte Systeme. Sie trifft nämlich Menschen: das Personal im Strafvollzug, die Sicherheitsverantwortlichen, die Insassen und letztlich auch die Glaubwürdigkeit unseres Staates.
Wir haben jetzt zwei Möglichkeiten: Wir können wieder Nein sagen und damit bewusst in Kauf nehmen, dass die Überlastung weiterbesteht, oder wir können jetzt Verantwortung übernehmen und eine pragmatische Übergangslösung schaffen.
Die Fraktion von Die Mitte wird dieser Motion einstimmig zustimmen. Merci.
- RedeStandesinitiative: «Gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe bei Personen, die eine Geldstrafe oder eine Busse nicht bezahlen»Nr. 2025.GRPARL.319Grosser RatFrancesco Marco Rappa, Burgdorf (Die Mitte), Mitmotionär, Fraktionssprecher. Sie haben es gesehen: Dieser Vorstoss ist breit abgestützt, quer durch alle politischen Lager. Vertreterinnen und Vertreter aus SP, Mitte, FDP, SVP, GLP und Grüne haben ihn gemeinsam eingereicht, und auch der Regierungsrat empfiehlt ausdrücklich die Annahme.
Als ich diesen Speech vorbereitet hatte, war ich ein bisschen verwirrt, als ich nachher irgendwo über verschiedene Kanäle hörte, dass die Annahme bestritten ist. Jetzt hat es meine Kollegin, Frau Grossrätin Gschwend-Pieren, schon angetönt, und ich gehe davon aus, dass nach mir Sprechende wohl noch etwas tiefer darauf eingehen, dass nämlich die Thematik im Moment im Bundesparlament gerade debattiert wird und dies dann vielleicht dazu führen kann, dass der eine oder andere dagegen ist. Nichtsdestotrotz, ich halte fest, worum es eigentlich geht:
Heute ist es rechtlich nicht möglich, ein Ersatzfreiheitsstrafe, also eine Haft, bei der jemand eine Busse oder eine Geldstrafe nicht bezahlen kann, nachträglich in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln. Und das führt dazu, dass eben Leute, Menschen, ins Gefängnis kommen, obwohl sie stattdessen eigentlich einen konkreten Beitrag für die Gesellschaft leisten könnten.
Das ist weder verhältnismässig noch effizient. Wir wissen, dass unsere Gefängnisse stark ausgelastet sind. Wenn wir ehrlich sind, wissen wir auch warum. Wir wissen auch, dass die Ersatzfreiheitsstrafen häufig Menschen in schwierigen Lebenssituationen treffen, und wir wissen, dass gemeinnützige Arbeit kostengünstiger ist, einen gesellschaftlichen Nutzen schafft und die Resozialisierung stärkt.
Es geht hier also nicht irgendwie um eine Art und Weise von Nachsicht. Es geht um Verantwortung. Es geht darum, dass, wer ein Strafe fasst, sie auch leisten soll, aber in einer Form, die sinnvoll ist, nämlich für die Gesellschaft, für die betroffene Person, aber auch für uns als Staat. Gemeinnützige Arbeit bedeutet Leistung statt Stillstand, Nutzen statt Kosten, Verantwortung statt Perspektivlosigkeit.
Für die Mitte-Fraktion ist klar: Verhältnismässigkeit, Eigenverantwortung und effizienter Mitteleinsatz sind zentrale Grundwerte. Dieser Vorstoss erfüllt all diese Kriterien, und ich bitte Sie deshalb, dem Antrag des Regierungsrats zu folgen und die Standesinitiative zu unterstützen. Merci.
- RedePrüfung einer CO₂-Schuldenbremse im Kanton BernNr. 2025.GRPARL.345Grosser RatFrancesco Marco Rappa, Burgdorf (Die Mitte), Fraktionssprecher. Lassen Sie mich gleich am Anfang festhalten: Der Klimawandel ist eine Realität. Er stellt tatsächlich unsere Gesellschaft, auch die Wirtschaft und natürlich auch die öffentliche Hand vor grosse Herausforderungen und es ist deshalb legitim und richtig, dass wir uns mit den volkswirtschaftlichen Folgen und den Kosten von Emissionen befassen. Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen bedeutet auch, sich mit solche Fragen auseinanderzusetzen.
Der Regierungsrat anerkennt die Verantwortung ausdrücklich und ist auch bereit, im Rahmen der kantonalen Klimastrategie eine erste summarische Abschätzung dieser CO₂-bedingten Kosten vorzunehmen und damit auch eine Grundlage für eine weitere politische Diskussionen zu schaffen.
Die Mitte-Fraktion unterstützt diesen Schritt klar, denn gute Politik basiert auf Fakten, auf realistischen Einschätzungen und auch auf belastbaren Grundlagen. Gleichzeitig zeigt der Regierungsrat aber auch klar die Grenzen vom heute Machbaren auf. Das Konzept der sogenannten CO₂-Schuld ist weder international noch national abschliessend definiert. Es bestehen erhebliche Unsicherheiten bei der Berechnung der tatsächlichen Kosten, bei der Frage der technischen Entwicklung und insbesondere bei der Frage, wer diese Kosten überhaupt tragen muss. Auch ist nicht geklärt, wie solche Verpflichtungen zwischen Staaten, Wirtschaft und Gesellschaft verteilt würden.
Unter diesen Voraussetzungen ist eine verlässliche Quantifizierung des finanziellen Risikos im Moment schlicht nicht möglich. Genau hier liegt der entscheidende Punkt. Wir können und sollten nicht Instrumente schaffen, bei denen die Grundlagen unklar sind. Wir sollten keine neuen finanzpolitischen Mechanismen prüfen, wenn wir weder die Wirkung noch die konkrete Ausgestaltung seriös abschätzen können. Eine CO2-Schuldenbremse mag interessant und ein theoretischer Ansatz sein, aber sie ist konzeptionell unausgereift und wurde bisher nirgends umgesetzt. Sogar grundlegende Fragen zur Berechnung, zur rechtlichen Einbindung und zur praktischen Umsetzung sind offen. Ein weitergehender Prüfauftrag würde deshalb einen erheblichen administrativen und personellen Aufwand verursachen mit ungewissem Ergebnis und ohne garantiertem Mehrwert für den Klimaschutz oder für die Steuerung der kantonalen Finanzen.
Damit ist klar, dass wir für eine verantwortungsvolle Klimapolitik stehen, aber auch für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik. Wir sollten nicht den Eindruck erwecken, dass wir komplexe Probleme mit symbolischen Instrumenten lösen können, bei denen der Nutzen unklar ist. Der Regierungsrat handelt also genau in unserem Sinn. Er nimmt Zahlungen ernst. Er ist bereit, die notwendigen Grundlagen zu erarbeiten und eine erste Kosteneinsetzung vorzunehmen. Gleichzeitig verzichtet er richtigerweise darauf, unausgereifte und im Moment belastbare Instrumente weiterzuverfolgen.
Aus unserer Sicht ist das Vorgehen sachlich, differenziert und verantwortungsvoll. Es stärkt die Grundlage für zukünftige Entscheide, ohne voreilige und/oder unverhältnismässige Schritte zu unternehmen. Die Mitte-Fraktion ist überzeugt, dass dies für unseren Kanton der richtige Weg ist. Wir unterstützen deshalb den Antrag des Regierungsrates: Annahme der Ziff. 1 und Ablehnung der Ziff. 2 und 3. Besten Dank.
- RedeGrosser RatFrancesco Marco Rappa, Burgdorf (Die Mitte), Antragsteller. Der Rat hat diese Motion überwiesen und damit haben wir eigentlich einen klaren Auftrag erteilt: Die Gemeindeautonomie bei Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen stärken. Der Regierungsrat will den Vorstoss mit Verweis auf Bundesrecht abschreiben, wie schon in der Debatte. Aber genau hier – und ich wiederhole mich – greift der Verweis einfach zu kurz. Das Bundesrecht sagt nicht, dass Fussgängerstreifen in Tempo 30-Zonen absolut verboten sind. Er sagt vielmehr, dass sie grundsätzlich unzulässig sind, aber ausdrücklich möglich sind, wenn besondere Schutz- oder Vortrittsbedürfnisse bestehen.
Das Bundesrecht formuliert es so: «Beispiele sind Schulen oder Heime.» Ich betone «Beispiele», weil dies der springende Punkt ist. Die Begrifflichkeit «namentlich» bedeutet eben auch nicht «ausschliesslich». Auch stark frequentierte Haltestellen, hohe Verkehrsbelastungen oder besonders lokale Gefahrenstellen können solche Bedürfnisse begründen. Und noch wichtiger: Das Bundesrecht sieht vor, dass die Kantone und die zuständigen Behörden die Ausnahmen in der Praxis umsetzen. Genau hier liegt der Handlungsspielraum. Der Regierungsrat argumentiert hingegen, dass eine Umsetzung schlicht nicht möglich sei und verweist eben auf seine Aufsichtspflicht gemäss Bundesrecht.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Aufsichtspflicht bedeutet nicht Entscheidungsmonopol. Der Kanton kann – damit das Ihnen hier im Saal allen bekannt ist – die Kompetenzen delegieren, Leitlinien definieren und den Gemeinden innerhalb des Bundesrechts Handlungsspielraum geben. Andere Kantone nutzen diesen Spielraum bereits, das heisst eben auch, dass die Praxis überhaupt nicht einheitlich gelebt wird. Mit anderen Worten: Es geht hier nicht um ein rechtliches Verbot, sondern um eine Frage des politischen Willens der Auslegung. Die Gemeinden kennen ihre Strassen, wissen auch, wo Kinder die Strassen queren, wo ältere Menschen unterwegs sind und wo gefährliche Situationen entstehen. Sie tragen die Verantwortung ... (Die Präsidentin bittet den Redner, zum Schluss zu kommen. / La présidente demande à l’orateur de conclure.) ... vor Ort. Aber unseren Gemeinden fehlt die Entscheidungskompetenz.
Ich bitte Sie, der Abschreibung nicht zuzustimmen und am Auftrag an den Grossen Rat festzuhalten. Merci.
- MotionMitvorstösserin/Mitvorstösser
- MotionMitvorstösserin/MitvorstösserWiedereinführung vorgedruckter Wahlzettel bei den RegierungsratswahlenNr. 2026.GRPARL.166
- MotionMitvorstösserin/Mitvorstösser
- MotionMitvorstösserin/MitvorstösserPraxisnahe Baubewilligungsverfahren ermöglichenNr. 2026.GRPARL.154
- PostulatMitvorstösserin/MitvorstösserKollektivhaftung und Gewerbeschutz bei unbewilligten DemonstrationenNr. 2025.GRPARL.1464
- committee
- committeeGrosser RatQuelle
- Ersatzmitglied04.06.2025 – 31.05.2026
- Ersatzmitglied04.03.2020 – 31.05.2022
- council_legislativeGrosser Rat(GR)Grosser RatQuelle
- Mitglied03.06.2024 – 31.05.2026
- Grossratspräsident/in05.06.2023 – 02.06.2024
- 1. Grossratsvizepräsident/in07.06.2022 – 04.06.2023
- 2. Grossratsvizepräsident/in08.06.2021 – 31.05.2022
- Mitglied01.06.2018 – 07.06.2021
- council_legislativeGrosser RatQuelle
- Grossratspräsident/in05.06.2023 – 02.06.2024
- 1. Grossratsvizepräsident/in07.06.2022 – 04.06.2023
- 2. Grossratsvizepräsident/in08.06.2021 – 31.05.2022
- council_officeGrosser RatQuelle
- Präsident/in05.06.2023 – 02.06.2024
- 1. Vizepräsident/in01.06.2022 – 04.06.2023
- 2. Vizepräsident/in08.06.2021 – 31.05.2022
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