BH

Bernadette Häfliger

Aktiv
Sozialdemokratische Partei
StadtratII - Länggasse-Felsenau

Mandat
Partei
Sozialdemokratische Partei
Parlament
Stadtrat
Wahlkreis
II - Länggasse-Felsenau
Sitznummer
169
Parlamentsseite
Offizielles Profil
Persönliches
Geschlecht
Weiblich
Geboren
1970
Beruf
Direktorin IV-Stelle Kanton Bern / Rechtsanwältin
Sprache
Deutsch
Referenzen & Quelle
Quell-Körperschaft
351
Datensatz aktualisiert
06.07.2026
Erstmals importiert
14.08.2025
Abstimmungsverhalten(1941)
  1. Ja
    Stadtrat
    Ergebnis: 43 Ja · 5 Nein · 13 Enth. · 18 Abwesend
  2. Abwesend
    Stadtrat
    Ergebnis: 43 Ja · 20 Nein · 1 Enth. · 15 Abwesend
  3. Abwesend
    Stadtrat
    Ergebnis: 9 Ja · 48 Nein · 1 Enth. · 21 Abwesend
  4. Abwesend
    Stadtrat
    Ergebnis: 52 Ja · 6 Nein · 2 Enth. · 19 Abwesend
  5. Abwesend
    Stadtrat
    Ergebnis: 13 Ja · 38 Nein · 5 Enth. · 23 Abwesend
Interessenbindungen

Keine Interessenbindungen erfasst.

Zutrittsausweise

Keine Zutrittsausweise vergeben.

Reden(46)
  1. Rede
    MitgliedStadtrat
    Traktandum 6: Motion Reto Nause (CVP)/Christian Wasserfallen (JF)/Ueli Stückelberger (GFL): Zur Verwirklichung von E-Government und bürgernaher Verwaltung in Bern; Abschreibung
  2. Rede
    MitgliedStadtrat
    Traktandum 10: Interpellation: Trotz den historisch besten Arbeitsbedingungen ist die Abwesenheitsrate der städtischen Angestellten auf einem historischen Höchststand. An was könnte das liegen?
  3. Rede
    MitgliedStadtrat
    Traktandum 3: Partizipationsmotion: Für ein städtisches Stipendienwesen; Ablehnung/Annahme als Postulat
  4. Rede
    MitgliedStadtrat
    Traktandum 6: Videoüberwachung im Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz; Genehmigung

    Bernadette Häfliger (SP) für die Fraktion: Die SP-JUSO stimmt der auf den Schalterraum beschränkten und nicht aufgezeichneten Videoüberwachung im EKS zu, da uns bei diesem Geschäft sowohl das öffentliche Interessen wie auch die Verhältnismässigkeit als gegeben erscheinen. Leider können in der EKS immer wieder Situationen von verbalen oder tätlichen Übergriffen oder gar Bedrohungen auftreten. Es ist also nicht einfach ein subjektives Sicherheitsgefühl, das hier befriedigt werden soll, sondern es wird ein reales Sicherheitsbedürfnis berücksichtigt. Und das scheint uns ein zentraler Unterschied zu sein. Es ist unbestritten, dass der Gemeinderat verpflichtet ist, sowohl die Klient*innen wie auch seine Mitarbeitenden davor zu schützen. Die Echtzeitaufnahmen im Schalterraum erscheinen uns aufgrund dieser Situation als verhältnismässig, da die Aufnahmen in einem sehr beschränkten Raum stattfinden, nicht gespeichert werden und Mitarbeitende bei ihrer Arbeit nicht dauernd überwacht werden können. Eine Kamera kann hier einen Überblick verschaffen, kann darin unterstützen, adäquat auf Bedrohungssituationen zu reagieren beziehungsweise ihnen aus dem Weg zu gehen. Alternativ müsste zum Schutz der Klient*innen und/oder Mitarbeitenden beispielsweise dauernd eine Polizeiwache abgestellt werden, was uns als deutlich stärkerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte gerade von Klient*innen erscheint. Die Vorlage des Gemeinderats erscheint uns im konkreten Fall mit dem öffentlichen Interesse und der Verhältnismässigkeit vereinbar zu sein, so dass die Fraktion SP-JUSO dem Vortrag des Gemeinderats zustimmen kann.

  5. Rede
    MitgliedStadtrat
    Traktandum 19: Interfraktionelle Motion GB/JA!, SP/JUSO, AL/GaP/PdA (Leena Schmitter, GB/Seraina Patzen, JA!/Yasemin Cevik, SP/Christa Ammann, AL) - übernommen durch Katharina Gallizzi (GB): Keine Kostenüberwälzungen auf OrganisatorInnen von nicht-kommerziellen, ideellen oder politischen Veranstaltungen; Begründungsbericht

    Bernadette Häfliger (SP) für die Fraktion: Die Fraktion SP-JUSO ist klar der Meinung, dass das Recht auf Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit der Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie ist. Diese Rechte gilt es zu schützen. Diese Rechte dürfen nicht eingeschränkt werden, weder unter dem Hinweis eines ungestörten Abendverkaufs mit dem Verweis darauf, dass damit verbundene Polizeieinsätze kosten.

    Und politische Meinungsäusserung hat auch einen höheren verfassungsmässigen Rang als das ungestörte Befahren der Strassen durch Busse und Trams. Ich war eigentlich froh, als dieser Begründungsbericht unmittelbar nach der unsäglichen Veranstaltung vom 11. Oktober 2025 traktandiert worden ist. Ich bin froh gewesen, weil der Bericht des Gemeinderats durchaus eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Thema Meinungsäusserungsfreiheit und Demonstrationsrecht erlauben würde. Das Problem an einfachen Denkmustern, an simplifizierenden Schemata ist die Polarisierung, diese Polarisierung, die damit einhergeht.

    Ich denke auch, dass wir, die in Parlamenten immer nur eine bestimmte Gruppe von Wählenden vertreten kann, nie vorgeben sollten, das ganze Volk zu vertreten. Dieses Volk besteht aus ganz unterschiedlichen Individuen und diese Individuen haben teilweise vollkommen divergierende, gar sich widersprechende Interessen. Diesen Individuen aber ist allen gemein, den Anspruch zu haben, dass ihre Menschenwürde geachtet wird. Und es scheint mir, dass wir als Politiker*innen auch den Anspruch haben sollten, einerseits diese Menschenwürde in ganz unterschiedlichen Facetten zu schützen und andererseits die divergierenden Interessen zu respektieren und zu einem respektvollen Ganzen zusammenzuführen. Es sind nicht zuletzt die Menschenrechte und die Fähigkeit, parlamentarische Kompromisse zu schmieden, die unser politisches System von den totalitären Staaten unterscheiden lässt. Und was Grundrechtsgeschütz ist, entscheidet nicht der Gemeinderat, sondern Gerichte. Das ist der unbestreitbare Vorteil von Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit. Für den grundrechtlichen Schutz von Demonstrationen ist es vollkommen unerheblich, ob diese bewilligt sind oder nicht.

    Glücklicherweise ist diese Frage mit dem neuen Polizeidirektor Alex von Graffenried nun auch öffentlich geklärt. Damit will ich nicht behaupten, dass eine Bewilligung gerade von grösseren Demonstrationen nicht auch sinnvoll sein kann. Auch im Hinblick auf das Nebeneinander von unterschiedlichen Interessen, auch im Hinblick darauf, dass Grundrechtsausübung auch das Verständnis einer Mehrheit braucht, um geschützt zu sein, ist hier auf ein rücksichtsvolles Nebeneinander von unterschiedlichen Interessen und Individuen durchaus zu achten. Und genau bei dieser Bewilligungspflicht stellt das kantonale Polizeigesetz ein Problem dar, da es die langjährige Praxis sowohl des Bundesgerichts als auch des EGMR zu negieren scheint.

    In diesem Punkt kritisiert die Fraktion SP-JUSO den Bericht des Gemeinderates, der diesen Unterschied unserer Meinung nach zu wenig klar herausarbeitet. Im Bericht wird allerdings zu Recht beschrieben, dass Veranstaltungen, seien sie nun politisch oder nicht, nicht durch die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit geschützt sind, wenn sie zu Gewalt aufrufen oder wenn während der Veranstaltung Gewalt in einem Ausmass ausgeübt wird, dass die meinungsbildende Komponente völlig in den Hintergrund rückt. Es wäre wohl ehrlicher und würde dem faktischen Grundrechtsschutz mehr dienen, zuzugeben, dass dieses Prinzip der Grundrechtslehre auch mit einer anderslautenden Regelung in der Stadt Bern nicht verändert werden kann. Damit sei hier auch klar gesagt, dass die Veranstaltung vom 11. Oktober 2025 nach den entstandenen Gewaltexzessen nicht mehr durch die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit geschützt war.

    Dadurch, dass sie nicht mehr geschützt war, könnte im Falle von Verurteilungen auch Kosten überwälzt werden, egal wie die Regelung im Kundgebungsreglement dazu aussehen würde. Es würde sich daran auch nichts ändern, wenn in der Regelung das Wort Grundrechtsgeschütz gestrichen würde. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung ist hier sonnenklar. Das zu anerkennen, würde viel politische Schaumschlägerei ersparen und uns ermöglichen, uns auf das Wesentliche, nämlich den Schutz der Grundrechte, zu fokussieren.

    Ebenso klar ist auch der Umstand, dass eine Kundgebung den Grundrechtsschutz und damit das Verbot der Kostenüberwälzung nicht einfach verliert, wenn, entschuldigt den Ausdruck, irgendwelche Idioten eine Fensterscheibe einschlagen oder ein Farbbeutel geworfen wird. Der Gemeinderat führt in seinem Bericht zu Recht aus, gemäss der vorerwähnten bundesgerichtlichen Rechtsprechung kann somit nicht jegliche Form der Gewaltausübung einer Kundgebung ihren grundrechtlichen Schutz berauben. Differenzierte Auseinandersetzung hilft sehr oft bei der Lösungsfindung komplexer Probleme. Differenzierte Auseinandersetzung bedingt allerdings das Denken in Optionen und verhindert anders als das Polemisieren der schwarz-weiss malen unnötigen Polarisierungen.

    Die Frage, ob Menschen oder Gruppierungen mit weniger finanziellen Ressourcen in einer direkten Demokratie vom politischen Meinungsbildungsprozess ausgeschlossen werden sollten, ist keine juristische, sondern eine politische Frage und für die SP ist klar, dass dies nicht sein darf. Wenn Organisierende befürchten müssen, für etwas haftbar gemacht zu werden, was im Umfeld einer Demonstration geschieht, ohne dass sie es aktiv beeinflussen können, hindert das Menschen und Organisationen mit geringen finanziellen Ressourcen daran, Kundgebungen zu organisieren. Mit der Regelung in Artikel 5a des Kundgebungsreglements wird dem Anliegen der Motion vollumfänglich nachgekommen, da in der Stadt Bern damit keine Kosten auf die Organisationen von verfassungsmässig geschützten Veranstaltungen und Kundgebungen überwälzt werden können.

    Eine Veranstaltung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht geschützt, egal wie wir das regeln. Mit dem vorliegenden Bericht klärt der Gemeinderat nun auch eindeutig, dass er dieses Reglement umzusetzen gedenkt. Das war beim alten Polizeidirektor nicht immer ganz so klar. Die Polemik, die teilweise nun in dieser Debatte an den Tag tritt, verkennt einerseits, dass in der Stadt Bern Jahr für Jahr Hunderte von friedlichen Demonstrationen durchgeführt werden und andererseits, dass mit dem Kundgebungsreglement eine ausgewogene und verfassungsrechtlich absolut saubere Lösung gefunden werden konnte, um eine Kostenüberwälzung zu verhindern.

    Und wer dies leugnet, dem geht es wahrscheinlich weniger um Grundrechtsschutz, sondern mehr um Profilierung. Wenn die SVP alle Demonstrationen verbieten will, die ihrem Parteiprogramm widersprechen, müsste die Schweiz tatsächlich, wie es die SVP ja auch will, die Europäische Menschenrechtskonvention aufkündigen und ihre Verfassung ändern. Demokratische Kräfte, das haben wir heute gehört, wollen das nicht, weil sie den Wert der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit in der politischen Auseinandersetzung zu schätzen wissen und diese auch anderen Meinungen zugestehen. Genauso schützen demokratische Kräfte die Meinungsäusserungsfreiheit. Versammlungsfreiheit vor Gewaltexzessen, da sie wissen, dass Gewalt in einem demokratischen Rechtsstaat kein Mittel der politischen Auseinandersetzung ist. Ich frage mich wirklich, ob wir es uns in der heutigen Zeit, in der die Demokratie, in der Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte von totalitären Kräften unter Druck kommen, leisten können, diese Werte mit parteipolitischen Spielchen und individuellen Profilierungsaktionen zu gefährden. Ich bin ganz klar der Meinung, dass wir als Parlamentarier*innen alle Verantwortung dafür tragen, dass dies nicht geschieht.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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