Rolf Escher
- Partei
- Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
- Parlament
- Schweiz
- Wahlkreis
- Wallis
- Parlamentsseite
- Offizielles Profil
- Geschlecht
- Männlich
- Geboren
- 14. April 1941
- Grosser Rat (VS)
- · Brig
- Wikidata
- Q135684481
- Quell-Körperschaft
- CHE
- Quelle aktualisiert
- 28.03.2025
- Datensatz aktualisiert
- 12.07.2026
- Erstmals importiert
- 14.08.2025
Keine erfassten Abstimmungen.
Keine Interessenbindungen erfasst.
Keine Zutrittsausweise vergeben.
- RedetextSchweiz
Herr Bundesrat, ich danke Ihnen. Meine Ausführungen bezogen sich schwergewichtig auf das Berggebiet, aber auch in der übrigen Schweiz werden die Strompreise eindeutig steigen. Das wird der Fall sein, weil die Gesellschaften den Marktpreis einfordern und nicht mehr von den Gestehungskosten ausgehen.
- RedetextSchweiz
Ich bitte um Entschuldigung, aber ich muss hier einen Gedanken beifügen. Meine Interessenlage habe ich Ihnen schon etliche Male dargelegt: Ich bin Präsident des grössten Oberwalliser Versorgungsunternehmens und Verwaltungsrat einiger Kraftwerkgesellschaften im Oberwallis.
Eine weitere Antwort auf die Interpellation Sommaruga Simonetta gibt der Entwurf der Stromversorgungsverordnung in Artikel 25, der da lautet: Die "geltenden Elektrizitätstarife für die Belieferung von festen Endverbrauchern dürfen bis zum 31. Dezember 2012 nur mit Genehmigung der Elcom erhöht werden. Der Netzbetreiber muss die wirtschaftliche Notwendigkeit einer Erhöhung belegen." Dieser Nachweis kann von den Stromversorgern, von den Netzbetreibern der untersten Ebene, furchtbar einfach erbracht werden, und das ist das Problem.
Am Beispiel des EW, dem ich vorstehe, möchte ich Ihnen die zu erwartende Preisentwicklung ganz kurz darlegen. Unsere bisherigen Beschaffungskosten beliefen sich auf 8 Rappen. Der Lieferant verlangte 9 Rappen. Mit der Eigenproduktion konnten wir die 9 Rappen auf 8 senken. Der Durchschnittserlös pro Kilowatt beläuft sich auf 14 Rappen. Das ist ein sehr günstiger Tarif, das ist ein "tarif valaisan" oder ein Gebirgstarif, also einer der wenigen Standortvorteile. Aber diesen Standortvorteil werden wir mit Sicherheit verlieren. Mit 8 und 14 Rappen beläuft sich die Marge heute auf 6 Rappen, darin sind sämtliche Betriebskosten mit eingeschlossen, auch jene der Niederspannungsebene. Nun haben wir auf den 1. Januar von den verschiedensten grossen Werken Offerten verlangt. Wir haben von einer grossen Deutschschweizer Gesellschaft die günstigste Offerte erhalten, nun zu 12,5 Rappen. Dieser Strom käme also um 3,5 Rappen höher zu stehen als der Strom, den wir bis jetzt bezogen haben, mit eingeschlossen die Netznutzungsgebühren der Hoch- und Höchstspannung, das galt aber auch für die bisherigen Beschaffungskosten. Die 12,5 Rappen können wir mit der Eigenproduktion auf gut 11 Rappen senken, und dann kommen noch die 0,6 Rappen der kostendeckenden Einspeisevergütung hinzu. Es geht also gegen 12 Rappen.
Die Elektrizitätskosten werden also bei uns um rund 4 Rappen pro Kilowatt steigen, und bei unserem EW macht das pro Jahr gegen 10 Millionen Franken aus oder in den fünf Jahren bis 2018 um die 50 Millionen Franken. Diese Preissteigerungen sind zumindest im gesamten Gebirgsraum wohl sehr ähnlich. Es wird den Versorgungsunternehmen nicht möglich sein, die Preise bis zur vollen Marktöffnung auch nur einigermassen zu halten. Wenn nun Artikel 25 des Entwurfs dieser Stromversorgungsverordnung festlegt, dass die Stromversorgungsunternehmen bis 2012 die Tarife grundsätzlich nicht erhöhen sollen, so richtet sich dieses Gebot an die falschen Adressaten. Die Preise werden von den Überlandwerken, von den grossen Liefer- und Handelsgesellschaften, erhöht, obwohl deren Gestehungskosten kaum oder gar nicht steigen. Ich verstehe die Kantone nicht, denen die Überlandwerke gehören und die diesem Spiel einfach zuschauen und nicht mit einer Eignerstrategie entsprechend eingreifen. Es sind genau die gleichen Kantone, die vom Bund immer wieder auf den Gebieten, wo der Bund zuständig ist, eine günstige Grundversorgung einfordern. Die Stromversorgungsverordnung müsste dieses Preissteigerungsverbot an die Verursacher der Preissteigerungen richten. Ich möchte vom Departementsvorsteher doch wissen, wie er dies sieht.
In diesem Sinne bin ich Frau Kollegin Sommaruga sehr dankbar, dass sie diese Diskussion angerissen hat, und ich danke dem Herrn Bundesrat recht herzlich für "Lüge, List und Leidenschaft".
- RedetextGüterverkehrsvorlageNr. 07.047Schweiz
Artikel 3 bezieht sich auf das gesetzliche Ziel von höchstens 650 000 alpentransitierenden Fahrten des Güterschwerverkehrs. Erlauben Sie mir, hier kurz auf Probleme in unserer Gesetzgebung zum Alpentransitverkehr hinzuweisen.
Der Alpenschutz ist in Artikel 84 der Bundesverfassung umschrieben. Dieser Artikel bezieht sich ausschliesslich auf den Transitverkehr von Grenze zu Grenze. Das Verkehrsverlagerungsgesetz führt Artikel 84 der Bundesverfassung aus; es legt eine Obergrenze von 650 000 Fahrten fest. Aber dieses Gesetz spricht von Fahrten des Güterschwerverkehrs [PAGE 902] auf unseren Transitstrassen. Zu diesen 650 000 Fahrten gehören also nicht nur die Transitfahrten von Grenze zu Grenze, also jene Fahrten, auf welche sich der Alpenschutzartikel bezieht; zu diesen 650 000 Fahrten gehören auch alle alpentransitierenden Import- und Exportfahrten, also jeder Lastwagen, der von Domodossola nach Brig oder von Altdorf nach Varese fährt. Und zu diesen 650 000 Fahrten gehören auch alle alpentransitierenden Fahrten des Binnenverkehrs, also alle Lastwagen, die von Brunnen nach Bellinzona oder von Bellinzona nach Chur verkehren. Wenn wir also vom heutigen Verkehrsaufkommen von einer starken Million Lastwagenfahrten sprechen oder von der gesetzlichen Zielvorgabe von 650 000 Fahrten, dann fallen rund 50 Prozent dieser Fahrten nicht unter den Anwendungsbereich des Alpenschutzartikels.
Ein Letztes: Der Alpenschutzartikel verlangt, dass der gesamte alpentransitierende Güterschwerverkehr von Grenze zu Grenze von der Strasse auf die Schiene zu verlagern ist; Artikel 84 sieht keine Ausnahmen vor. Die gesetzliche Marge von 650 000 Fahrten ist also eigentlich verfassungswidrig. Wir könnten den Alpenschutzartikel allenfalls mit Hängen und Würgen vollumfänglich durchsetzen, wir müssten aber dazu das Landverkehrsabkommen mit der EU kündigen. Dann würde die EU mit Sicherheit alle bilateralen Verträge ebenfalls kündigen, und es käme zum Kampf der wilden Sau. Das wäre ein Horrorszenario mit unvorstellbarem Schaden für unser Land.
Das alles spricht nicht gegen den Handlungsbedarf, aber es lag mir daran, auf diese Sachverhalte hinzuweisen.
- RedetextSchweiz
Ich habe an der Kommissionssitzung teilgenommen. Ich frage mich heute, ob das eigentlich richtig war, da ich ein paar Tage später gelesen habe, was Bundesrat Blocher in Dornach öffentlich dargelegt hat: Parlamentarier, die Kommissionssitzungen fernbleiben, sollten mit einem Bonus belohnt werden. (Heiterkeit) Nun habe ich endlich aus bundesrätlichem Munde erfahren, wozu ich nutz bin; so kann ich den Ständerat nun eigentlich frohgemut verlassen.
Trotzdem wage ich hier noch eine Überlegung zur Volksinitiative einzubringen: Der Initiativtext enthält zwei Elemente. Das erste: Der Entscheid über die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes ist endgültig. Diese Bestimmung verletzt zwingendes Völkerrecht nicht, ansonsten hätten wir die Initiative für ungültig erklären müssen. Ein solcher Antrag wurde in der Kommission und in diesem Rat nicht gestellt. Mit diesem Element will man, dass die Verleihung des Bürgerrechtes ein politischer Akt bleibt; es soll keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung geben. Mit dieser Bestimmung könnte ich persönlich eigentlich leben, aber es gibt im Initiativtext noch ein zweites Element: Die Stimmberechtigten jeder Gemeinde legen in der Gemeindeordnung fest, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt. Das kann ich nun als Standesvertreter absolut nicht mittragen. Es ist überhaupt nicht Sache des Bundes, sich in die innere Organisation der Kantone einzumischen. Es ist ureigenste Sache der Kantone, festzulegen, welches Gemeindeorgan für einen Einbürgerungsentscheid zuständig ist, oder allenfalls festzulegen, dass die Gemeinden selber bestimmen, welchem Gemeindeorgan sie diese Kompetenz zuweisen wollen.
Erlauben Sie mir, ein Beispiel aus meinem Heimatkanton zu erwähnen. Hier bürgern nicht die Einwohnergemeinden ein - und der Initiativtext meint die Einwohnergemeinden -, bei uns bürgern die sogenannten Burgergemeinden die Anwärter ein - oder allenfalls auch nicht. Burgergemeinden bestehen aus jenen Leuten, die in der Gemeinde das Bürgerrecht haben. Es sind also die Leute dieser Burgerschaft, die [PAGE 803] einem Anwärter auf den Eintritt in diese Burgerschaft sagen, dass er eingebürgert wird oder nicht. Nun kommt diese Initiative und will solches zwingend ändern. Ich meine, das sei eine unstatthafte Einmischung. Ich meine auch, dass die Initianten schlecht beraten waren, als sie diese unstatthafte Einmischung in Kantonskompetenzen aufnahmen.
Aus diesem Grunde muss ich als Standesvertreter diese Initiative zur Ablehnung empfehlen.
- RedetextAgrarpolitik 2011. WeiterentwicklungNr. 06.038Schweiz
Ich fasse mich unanständig kurz: Bauvorschriften und Baupolizeivorschriften über Solaranlagen sind grundsätzlich Sache der Kantone und haben nach meiner Auffassung in einem Bundesgesetz eigentlich nichts verloren. Wenn doch, dann sicher nicht im Rahmen der Beratung des Landwirtschaftsgesetzes; und wenn schon, dann nicht so unsorgfältig und unakzeptabel formuliert. Das eingesehen und abgewogen habend, komme ich zur eindeutigen Schlussfolgerung, den Antrag der Einigungskonferenz zu unterstützen, weil ich das Kalb nicht mit dem Bottich ausschütten will.
- Parlamentarische InitiativeBerichterstattung
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- Motion
- StändigSchweiz
- Mitglied28.11.2005 – 02.12.2007
- Präsident/in01.12.2003 – 27.11.2005
- Vizepräsident/in26.11.2001 – 30.11.2003
- Mitglied06.12.1999 – 25.11.2001
- Ständig
- StändigSchweiz
- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
- Mitglied06.12.1999 – 30.11.2003
- StändigGeschäftsprüfungskommission Ständerat Subkommission EJPD/BK(GPK-S EJPD/BK)Schweiz
- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
- StändigGeschäftsprüfungskommission Ständerat Subkommission EDI/UVEK(GPK-S EDI/UVEK)Schweiz
- Mitglied01.12.2003 – 02.12.2007
Bilder(1)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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