Gabriele Gendotti
- Partei
- FDP.Die Liberalen
- Parlament
- Schweiz
- Wahlkreis
- Tessin
- Parlamentsseite
- Offizielles Profil
- Geschlecht
- Männlich
- Geboren
- 10. Oktober 1954
- Wikidata
- Q1490290
- Quell-Körperschaft
- CHE
- Quelle aktualisiert
- 28.03.2025
- Datensatz aktualisiert
- 17.09.2026
- Erstmals importiert
- 14.08.2025
Keine erfassten Abstimmungen.
Keine Interessenbindungen erfasst.
Keine Zutrittsausweise vergeben.
- Redetext"Strassen für alle". VolksinitiativeNr. 00.034Schweiz
Noch einmal sind wir in Verkehrsfragen mit einer Volksinitiative konfrontiert, die sicher ein lobenswertes Ziel anstrebt, die aber Mittel einsetzen will, die [PAGE 790] man, wenn nicht gerade als weltfremd, so doch mindestens als unverhältnismässig bezeichnen muss. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind nicht dazu geeignet, den angestrebten Erfolg herbeizuführen. Das war leider schon bei der extremen Verkehrshalbierungs-Initiative der Fall, die vor wenigen Wochen von Volk und Ständen haushoch verworfen wurde.
Es ist fast eine Zumutung gegenüber der Erhabenheit der Bundesverfassung, dass man die Höchstgeschwindigkeit innerorts nicht durch ein Gesetz oder eine Verordnung, sondern durch eine sture Verankerung in der "Magna Charta" regeln will. Auch die heutige vernünftige Delegation der Zuständigkeit an die Kantone und Gemeinden, welche die örtliche Situation und die Verkehrsbelastung am besten kennen, zum Erlass von punktuellen Verkehrsmassnahmen und Geschwindigkeitsherabsetzungen würde mit der Initiative zunichte gemacht.
Auch bei einer erneuten Übertragung der Kompetenzen an den Bund, wie es in der hängigen Botschaft zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes vorgesehen ist, scheint es mir vernünftig, dass die Höchstgeschwindigkeiten, die von einer ganzen Reihe von Umständen und Bedingungen abhängen, in einem einfachen Gesetz geregelt werden, sodass sie ständig an neue Anforderungen angepasst werden können.
Die Verfassung als Grundgesetz soll allgemeine Ziele setzen, Aufträge erteilen, Programme festsetzen und sich nicht mit Einzelheiten oder sogar Kleinigkeiten befassen, die sich im Verlaufe der Jahre verändern und die ständig neue Lösungen oder Anpassungen verlangen.
Ich glaube, wir sind alle mit den Absichten, die der Initiative zugrunde liegen, einverstanden, insofern man einerseits die Verkehrssicherheit erhöhen will und andererseits eine Verminderung der Umweltbelastung anstrebt. Aber ein so hohes Ziel kann nicht mit einer Zwängerei in der Bundesverfassung erreicht werden, ohne die sich ergebenden negativen Folgen zu evaluieren. Dies gilt nicht zuletzt im Hinblick auf die hohen Kosten für die Kantone und Gemeinden. Vor allem darf es auch nicht mit einer generell-abstrakten Grundnorm geschehen, welche die Höchstgeschwindigkeit überall - denn praktisch werden kaum Ausnahmen möglich sein - auf 30 km/h beschränken will. Artikel 32 des Strassenverkehrsgesetzes gibt heute dem Bundesrat die Möglichkeit, die Geschwindigkeit der Motorfahrzeuge auf allen Strassen zu begrenzen, wobei der allgemeine Grundsatz gilt, wonach die Geschwindigkeit stets den Umständen anzupassen ist, namentlich in Bezug auf Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse.
Die Kantone und auch die Gemeinden haben also schon jetzt die Möglichkeit, die vom Bundesrat festgesetzte Höchstgeschwindigkeit für bestimmte Strassenstücke herabzusetzen. Von dieser Möglichkeit ist verständlicherweise häufig Gebrauch gemacht worden. Das muss auch in Zukunft so sein. So wurde in den bewohnten Quartieren und in den siedlungsorientierten Strassen, wo sich aufgrund von einzelnen Bewertungen tatsächlich eine Zonensignalisation aufdrängt, eingeschritten.
Unter den Begriff "innerorts" fallen aber auch Haupt- und Nebenstrassen, die dem Durchgangsverkehr dienen, die für den Zugang zu den Ortschaften geschaffen worden sind, die zum Teil durch kaum bewohnte Vororte führen und die vor allem so geplant und gebaut worden sind, dass es - ausser durch unverhältnismässige Investitionen - kaum möglich ist, zusätzliche bauliche und verkehrstechnische Massnahmen zu treffen.
Nach Artikel 2a Absatz 2 der Signalisationsverordnung ist die Zonensignalisation für Verkehrsanordnungen innerorts ausdrücklich zulässig, wobei der Bereich "innerorts" auf Haupt- und Nebenstrassen beim Signal "Ortsbeginn" beginnt und beim Signal "Ortsende" endet. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtes über die Definition - oder besser: die Notion - "innerorts" ist klar und wird konsequent angewendet. Ich halte deshalb die verlangte generelle Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit um 40 Prozent - d. h. von 50 auf 30 km/h, ohne Unterscheidungen und ohne Berücksichtigung der einzelnen Ortssituationen - nicht für notwendig und zum Teil auch für widersprüchlich und unzweckmässig.
Die Gesetze müssen vor allem dann, wenn sie dem Bürger etwas aufzwingen, vom Bürger verstanden und akzeptiert werden. Dann werden sie auch konsequent respektiert. Das wird bei einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h z. B. auf breiten, verkehrssicheren und wenig benutzten Strassen nicht der Fall sein.
Ich bitte Sie deshalb, die Initiative "Strassen für alle" zur Ablehnung zu empfehlen.
- RedetextBenzinpreissenkung im grenznahen ItalienNr. 00.5083Schweiz
Je suis seulement partiellement satisfait de votre réponse. Je me demande ce qui se passerait si également l'Allemagne ou la France voulaient prendre des mesures pareilles! Par exemple, je peux vous dire que, par l'essence, au Tessin, il y a des revenus de 446 millions de francs.
Je peux être d'accord avec le fait qu'il n'y pas de relation directe avec les accords bilatéraux. Personnellement, je me suis battu pour les accords bilatéraux. Mais je vous demande, Monsieur le Conseiller fédéral, si ce n'était pas l'occasion de montrer un engagement majeur et de démontrer au Tessin qu'on a pris au sérieux la votation populaire du 21 mai 2000 rejetant les accords bilatéraux entre la Suisse et l'Union européenne et les préoccupations de la population tessinoise.
- RedetextAlkoholverwaltung. Voranschlag 2000/01Nr. 00.017Schweiz
Ich teile die Meinung von Kollege Erich Müller über die vorzeitige Aufhebung des dritten ALV-Lohnprozentes. Über die Staatsrechnung im Allgemeinen wird mein Kollege Gerold Bührer im Namen der FDP-Fraktion noch Stellung nehmen. Ich beschränke mich deshalb auf die Streichungsanträge von Frau Hollenstein sowie von einer Minderheit der Finanzkommission zum Nachtragskredit zum Voranschlag 2000 betreffend das Projekt Swissmetro.
Dieses Projekt hat für die Schweiz technologisch und verkehrspolitisch immer noch eine grosse Bedeutung. Ich staune, dass bei Gesamtausgaben von 45 Milliarden Franken und bei Kreditnachträgen von 400 Millionen Franken nur gerade diese Kreditnachtragsposition von 2 Millionen Franken, die auf die Jahre 2000 und 2001 verteilt wird, gestrichen werden soll. Ein Kredit, der die Basis bilden soll, aber sehr wahrscheinlich auch eine Conditio sine qua non für die Fortsetzung einer futuristischen, aber sicher realisierbaren Projektarbeit ist. Ich habe Mühe, zu verstehen, warum man ein solches Projekt in Frage stellen will; ein Projekt, das für einmal nach vorne schaut, das auch nach aussen eine fortschrittliche Schweiz zeigt; ein innovatives Projekt, das auch im Ausland mit sehr grossem Interesse verfolgt wird. Auch die neue Führung der SBB AG verfolgt das Projekt heute mit gewissen Erwartungen und ist an der raschen Abklärung des Zeitaufwandes, der Machbarkeit und der Umsetzung einer Pilotstrecke stark interessiert.
Die Studien, die in den letzten Jahren von den Eidgenössischen Technischen Hochschulen sowie von etwa hundert schweizerischen und ausländischen Unternehmungen durchgeführt worden sind, haben die Machbarkeit des Projektes bestätigt, und vor allem die Notwendigkeit, jetzt in die zweite Phase überzugehen.
Das heisst - wie im Bericht über das Leistungsangebot 2000 der Swissmetro zu lesen ist - Folgendes: "Dans les travaux par les phases de développement industriel à grande échelle et de réalisation d'un tronçon pilote: Ce premier tronçon pourrait voir le jour entre Bâle et Zurich ou entre Genève et Lyon, deux régions attractives sur de nombreux plans, qui ont montré récemment un intérêt à avoir leurs aéroports, voire leurs centres-villes, connectés par Swissmetro."
Die Ausgaben des Budgets 2000 für die erste Million sind ohnehin ganz klar festgesetzt worden: "Etude de travaux et contrat préparatoire en vue d'un développement industriel: 280 000 francs; études préparatoires pour la définition du tronçon d'essai: 50 000 francs; études et contacts associés à un tronçon pilote: 540 000 Franken; analyse financière: 30 000 francs; valorisation des produits dérivés: 100 000 francs."
Es ist für mich klar, dass in den Zukunftsstrategien der Swissmetro AG die Frage der Finanzierung durch die Suche nach privatem Kapital eine zentrale Rolle spielen muss. Bis jetzt wurden auf jeden Fall mehr private als öffentliche Mittel eingesetzt. Das muss auch in Zukunft so bleiben. Es sind neue Wege zu suchen im Bereich der privaten als auch der öffentlichen Finanzierung. Für letztere ist eine gesetzliche finanzielle Grundlage im Bereich der Forschung oder im Bereich mehrjähriger Technologieprogramme zu suchen. Für die Gegenwart gilt es, dieses Projekt weiterhin zu unterstützen, bis geklärt ist, ob man eine dieser Pilotstrecken als Testobjekt evaluieren kann.
Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen der FDP-Fraktion, dem Nachtragskredit zuzustimmen.
- RedetextSubventionsbericht, 2. TeilNr. 99.037Schweiz
Eigentlich war ich als neues Mitglied dieses Rates und der Finanzkommission ein bisschen enttäuscht oder wenigstens überrascht, dass die Diskussion über den ausführlichen "Bericht des Bundesrates über die Prüfung der Bundessubventionen" sich fast ausschliesslich mit den Sparmöglichkeiten befasst hat. Der Subventionsbericht hat aber nichts mit einem Auftrag für ein Sparprogramm zu tun. Der gesetzliche Auftrag ist sehr klar: Gemäss Artikel 5 des Subventionsgesetzes muss der Bundesrat periodisch überprüfen, ob die Bestimmungen über Finanzhilfen und Abgeltungen den allgemeinen Grundsätzen - dies muss man betonen - in Bezug auf Zweckmässigkeit, administrativen Kostenaufwand usw. entsprechen, mit anderen Worten: Er muss überprüfen, ob die Subventionen gemäss den Kriterien des Gesetzes ausgerichtet werden. Deshalb muss man zur Kenntnis nehmen, dass nach den beiden Teilberichten 359 der 410 Subventionsrubriken, für welche 1997 eine Auszahlung erfolgte, geprüft und analysiert worden sind und dass für 85 der 200 in die Überprüfung einbezogenen Subventionsrubriken des zweiten Teils Handlungsbedarf geltend gemacht wird. Bei diesen erwartet man vom Bundesrat und der Verwaltung eigentlich die gleiche Fähigkeit, die Umsetzungsmassnahmen rasch zum Erfolg zu bringen, wie bei den Massnahmen aus dem ersten Teil.
Gibt es zu viele Subventionen? Sind sie nicht mehr aktuell? Sind die ausbezahlten Beträge zu hoch? Können gewisse Aufgaben auch ohne Subventionen erfüllt werden? Müssen - was das Subventionsgesetz eigentlich vorsieht - einzelne oder gar generell alle Subventionen einer Befristung untergeordnet werden? Ist man der Meinung, dass die Spareffekte infolge der vorgeschlagenen Massnahmen ungenügend sind? Auf solche Fragen müssen politische Antworten gegeben werden, und es müssen Entscheide folgen.
Da sind wir als Parlamentarier gefordert. Nicht zuletzt, weil rund 60 Prozent der Ausgaben gesetzlich gebunden sind, und zwar durch Gesetze, die wir selber irgendeinmal fabriziert haben. Deshalb muss uns allen bewusst sein, dass die meisten Umsetzungsmassnahmen Gesetzesänderungen bedingen. Deshalb habe ich überhaupt kein Verständnis für Vorstösse, die eine lineare Senkung um 10 Prozent oder eine Reduktion um zwei Milliarden Franken vorsehen, so wie dies zum Beispiel vonseiten der SVP in der Finanzkommission angedeutet wurde. Es ist hingegen notwendig, die Verantwortung zu übernehmen und zu sagen, welche Subventionen in welchen Gebieten gekürzt, aufgehoben oder befristet werden sollen. Man kann sich hier nicht hinter dem eigenen Finger verstecken. Natürlich braucht es einen gewissen politischen Mut, wenn man sagen muss, wo man [PAGE 307] einschreiten will: bei der Landwirtschaft oder bei der Energie, beim Sport oder bei der Gesundheit usw.
Es nützt nichts oder nicht viel, bei so genannten Bagatellsubventionen zu intervenieren, wenn man zwei Milliarden Franken sparen will. Ich bin auch überzeugt, dass Handlungsbedarf besteht, und dass es Möglichkeiten für Anpassungen gibt. Aber man muss sich von vornherein bewusst sein, dass es von den betroffenen Verwaltungen, Regionen und Kantonen energischen Widerstand geben wird.
Ich muss feststellen, dass in der Kommission und heute im Rat in der Diskussion kein einziges Beispiel von möglichen Subventionskürzungen oder Subventionsstreichungen auch nur angedeutet wurde - ganz nach dem Prinzip, wonach Massnahmen immer "dans le jardin plus vert du voisin" zu ergreifen sind. Ich teile deshalb die Meinung, dass es vor allem die Aufgabe der Subkommission ist, bei der Beratung der Staatsrechnung entweder alle oder die ältesten Subventionen zu hinterfragen, um zu konkreten Resultaten zu kommen. Der Subventionsbericht muss zum wichtigen Arbeitsinstrument werden, das eine Gesamtübersicht erlaubt und erste Ansätze für Massnahmen liefert, von der einfachen administrativen Anpassung bis zum Antrag für eine Gesetzesänderung.
Wo aber ein weiterer Handlungsbedarf besteht, hängt dies von den politischen Entscheiden ab, die den Politikern und dem Parlament zustehen.
Unter diesen Umständen habe ich persönlich keine Mühe, vom Bericht in zustimmendem Sinn Kenntnis zu nehmen. Die FDP-Fraktion kann mit dem in der Kommission zustande gekommenen Kompromiss der einfachen Kenntnisnahme leben.
Ich hoffe auf eine konkrete und fruchtbare Arbeit der Subkommissionen und erwarte gewisse Anpassungen und Kompetenztransfers bei der Umsetzung des neuen Finanzausgleichs, der - wie Bundesrat Villiger in der Finanzkommission gesagt hat - nichts anderes ist als ein Subventionsprojekt. Die Subventionspolitik sollte wie jede Politik dynamisch, effizient, transparent und von rigorosen Kontrollkriterien abhängig sein, aber sie sollte auch fähig sein, sich jederzeit neuen Umständen anzupassen.
- RedetextElektrizitätsmarktgesetzNr. 99.055Schweiz
Artikel 1 des Elektrizitätsmarktgesetzes setzt generell und abstrakt Rahmenbedingungen fest, die bei der Umsetzung als Zielsetzung zu betrachten sind. Sowohl in diesem Artikel als auch in der Begründung in der Botschaft des Bundesrates weist man ausdrücklich auf die Notwendigkeit hin, dass eine zuverlässige und erschwingliche, d. h. finanziell zumutbare, Versorgung gewährleistet sein muss. Dieser Begriff, dieses Gebot, diese Zielsetzung fehlt aber dann bei der Umsetzung des Gesetzes, wo es um Tatsachen geht und nicht nur um irrelevante Deklamationen.
[PAGE 283] In Artikel 10 bemüht man sich zwar, die Pflicht der Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Sicherstellung der Anschlüsse innerhalb der Netzgebiete zu gewährleisten, im Gesetz festzuhalten.
Die Zuständigkeit zur Ausführung wird in den Artikeln 23 und 28 den Kantonen zugeteilt. Aber gerade deshalb, weil die Zuständigkeit und die Aufsicht den Kantonen zugeteilt werden, muss im Gesetz auch ausdrücklich festgehalten werden, dass die Elektrizitätsversorgungsunternehmen innerhalb der ihnen zugeteilten Netzgebiete verpflichtet sind, nicht nur alle Endverbraucher und Elektrizitätserzeuger an das Elektrizitätsnetz anzuschliessen, sondern dies auch zu finanziell erträglichen Preisen.
Es ist klar und wird auch von allen Seiten zugegeben, dass die Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes - dies ist auch richtig und wünschenswert - eine Senkung der Preise der Elektrizität für die grossen Endkonsumenten der Industrie und der grossen wirtschaftlichen Unternehmen zur Folge haben wird; das sind ungefähr 33,5 Prozent des schweizerischen Gesamtkonsums. Die Endpreise der Privathaushalte - ungefähr 30,5 Prozent des schweizerischen Gesamtverbrauches - werden dagegen langfristig wahrscheinlich steigen. Was mit den KMU passieren wird, bleibt offen. Kommt es aber schlussendlich, wie befürchtet, zu einem künstlichen oder natürlichen Monopol, werden meines Erachtens langfristig die Tarife auch für die KMU erhöht werden.
Ich sehe jetzt schon Probleme für die Lieferung von Elektrizität in die Randgebiete, in die Gemeinden der Gebirgskantone, wo niemand mehr ein Interesse haben wird, die Stromversorgung zu übernehmen - nicht zuletzt deshalb, weil gerade in diesen abgelegenen Orten die Netzqualität und der Netzunterhalt technisch seit Jahren total vernachlässigt wurden. Man müsste nur einmal die "fliegenden Netzanschlüsse" anschauen, Projekttyp 1945, die den finanziell mächtigen Elektrizitätversorgungsunternehmen gehören. Zum Teil sind sie völlig überholt. Ich habe in den letzten Monaten - vor allem in meinem Kanton - auch von Fällen Kenntnis nehmen müssen, wo niemand mehr daran interessiert war, mit gewissen Gemeinden Lieferungsverträge abzuschliessen.
Nach Ablauf der in Artikel 28 geregelten Übergangsfrist ist leicht denkbar, dass die Versorgung von gewissen abgelegenen Gemeinden mit Elektrizität sogar subventioniert werden muss. Das sind paradoxerweise gerade diejenigen Gemeinden, die zum Teil ihre Wasserkraft der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt haben. Es ist deshalb wichtig, dass im Gesetz ausdrücklich festgehalten wird, dass die Sicherstellung der Anschlüsse mit der Garantie einer erschwinglichen Versorgung verknüpft wird.
Ich lade Sie deshalb ein, meinem Änderungsantrag zuzustimmen. Die von mir beantragte Präzisierung ist nicht unnötig; sie gewährleistet, dass das Prinzip des Service public nicht eine unfruchtbare Deklamation bleibt.
- MotionMitunterzeichner(-in)
- Parlamentarische InitiativeMitunterzeichner(-in)Echter Wettbewerb auf der letzten MeileNr. 00.413
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- StändigSchweiz
- Mitglied21.02.2000 – 22.08.2000
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