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SL

Sandra Locher Benguerel

Ehemaliges Mitglied
Sozialdemokratische ParteiSP
SchweizGraubünden

Mandat
Partei
Sozialdemokratische ParteiQuelle: SP
Fraktion
SP
Parlament
Schweiz
Wahlkreis
Graubünden
Parlamentsseite
Offizielles Profil
Persönliches
Geschlecht
Weiblich
Geboren
16. September 1975
Kontakt
Adresse
Chur
Ebenfalls aktiv in
Grosser Rat (GR)
Sozialdemokratische Partei· SP· ChurEhemalig
Referenzen & Quelle
Wikidata
Q72102985
Quell-Körperschaft
CHE
Quelle aktualisiert
05.08.2026
Datensatz aktualisiert
24.09.2026
Erstmals importiert
14.08.2025
Interessenbindungen

Keine Interessenbindungen erfasst.

Zutrittsausweise

Keine Zutrittsausweise vergeben.

Reden(65)
  1. Redetext
    Schweiz

    Es ist eine These von Ihnen, dass die Arbeitgebenden lieber Männer als Frauen anstellen, auch wenn diese die Arbeit billiger erbringen. Ich denke, es braucht gesamtwirtschaftliche Massnahmen. Dazu gehört auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um es zu unterstützen, dass die Frauen im Erwerbsprozess bleiben. Man kann es nicht isoliert betrachten.

  2. Redetext
    Schweiz

    Die Kommissionsminderheit spricht sich aus folgenden Gründen für die stärkere Durchsetzung der Lohngleichheit und folglich dafür aus, der parlamentarischen Initiative Piller Carrard Folge zu geben: Die Lohndiskriminierung von Frauen hat erneut zugenommen. Die neuesten Berechnungen auf der Basis der schweizerischen Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik sind alarmierend. Der Lohnunterschied beträgt 19,6 Prozent, wovon 55,7 Prozent durch objektive Faktoren erklärt werden können; aber über 44 Prozent sind auf Diskriminierungsfaktoren zurückzuführen. Fast die Hälfte der Lohnunterschiede kann somit nicht erklärt werden. Der unerklärte Lohnunterschied - und das finde ich wirklich sehr bedenklich - hat sich gegenüber der letzten Erhebung im Jahr 2018 nochmals um 2 Prozent erhöht und entsprach in der Gesamtwirtschaft 717 Franken pro Monat. Die unerklärbare Lohndiskriminierung war noch nie so hoch und steigt seit 2014 stetig an. Es ist also höchste Zeit, dass wir griffige Massnahmen einführen, um die Lohndiskriminierung zu bekämpfen.

    Zum Vergleich: Island hat es geschafft, die unerklärte Lohndifferenz auf unter 10 Prozent zu senken. Die Schweiz ist alles andere als ein Vorzeigeland in Bezug auf die Lohngleichheit. Nach der EU-Methodik landet die Schweiz auf Platz 28 des Gender Overall Earnings Gap. Diese Meinung bestätigt eine Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes. Die Autorinnen empfehlen darin griffige Massnahmen, um gegen Diskriminierung vorzugehen; denn die Angst der Opfer vor Diskriminierung ist eines der Hauptprobleme bei der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes.

    Es gilt anzuerkennen und - das ist mir ganz wichtig - zu betonen, dass viele Unternehmen in unserem Land bereits vorbildlich sind. Sie kennen Regeln, sie gehen sensibel mit dem Thema der Lohngleichheit um, und sie übernehmen damit eine Vorbildfunktion. Man darf nicht alle in den gleichen Topf werfen, und trotzdem: Das Gleichstellungsgesetz muss ergänzt werden, damit die Verbindlichkeit für alle Arbeitnehmenden gilt.

    Die empfohlenen Massnahmen sind strengere Sanktionen, höhere Entschädigungszahlungen, Geldbussen und eine Instanz mit Ermittlungs- und Durchsetzungskompetenzen. Kontrollen müssten Realität werden. Die Kommissionsminderheit ist der Meinung, dass solche Massnahmen so rasch als möglich eingeführt werden sollen, auch damit die Schweiz nicht noch weiter ins Abseits gerät. Das EU-Parlament hat Ende März eine Richtlinie verabschiedet, die Arbeitgebende zu Massnahmen verpflichtet, um die Lohngleichheit zu gewährleisten, und die sogar Geldstrafen für Lohndiskriminierung vorsieht.

    Der Bundesrat betont, dass der für 2025 versprochene Bericht zur Überprüfung des Gleichstellungsgesetzes auch die Möglichkeit bieten soll, denkbare Anpassungen wie beispielsweise die Ausweitung der Beweislasterleichterung auf die Diskriminierung bei der Anstellung zu diskutieren. Müssen wir wirklich noch jahrelang tatenlos zusehen?

    Die Kommissionsminderheit ist der Meinung, dass wir jetzt handeln müssen, und freut sich über das Folgegeben bei der parlamentarischen Initiative Piller Carrard.

  3. Redetext
    Schweiz

    Anlässlich der Information der WBK über die Schwerpunkte der anstehenden BFI-Botschaft 2025-2028 haben wir auch die Situation der Fachhochschulen in Bezug auf die Kooperationsprojekte im Bereich der Doktoratsausbildung thematisiert. Die WBK hat sich mit 12 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen dazu entschieden, das vorliegende Postulat einzureichen.

    Weshalb? Die Fachhochschulen sind wie die pädagogischen und die universitären Hochschulen oder die ETH ein gleichwertiger, aber andersartiger Hochschultyp der Schweiz. Seit der Einführung der Bologna-Reform verleihen die Hochschulen die Titel "Bachelor of Science" oder "Bachelor of Arts" oder dasselbe auf der Masterstufe. Die dritte Stufe nach Bologna, also die Doktoratstitel, ist den universitären Hochschulen und der ETH vorbehalten.

    Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen stehen vor grossen Hürden, wenn sie ein Doktoratsprogramm besuchen möchten. Im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 wurden mittels projektgebundener Beiträge erstmals vereinzelte Kooperationsprojekte von Fachhochschulen mit Universitäten im In- und Ausland finanziell unterstützt. Diese finanzielle Unterstützung wurde dann für die BFI-Botschaft 2021-2024 fortgeführt. Bei diesen Kooperationen forschen die Doktorierenden an der Fachhochschule. Das Promotionsrecht ist weiterhin aber den Universitäten vorbehalten. Seit Inkrafttreten der Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen ist zudem festgehalten, dass Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen zum Doktoratsstudium an universitären Hochschulen zugelassen werden können. Jedoch, und das ist der entscheidende Punkt, werden dadurch nicht alle Fachbereiche der Fachhochschulen abgedeckt, weil die Disziplinen bzw. die spezialisierten Fachbereiche für die Kooperationen an den universitären Hochschulen fehlen.

    Die Folge davon ist, dass die Fachhochschulen in der Schweiz den eigenen Lehrkörper nur erschwert selbst ausbilden können. Das führt zu einer Verwässerung des einzigartigen Profils der Fachhochschulen, welches sich durch praxisorientierte Studiengänge sowie anwendungsorientierte Forschung auszeichnet. Somit sollte gerade auch der Lehrkörper primär aus Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen bestehen.

    Welche Fragestellungen sollen konkret mit dem Postulat geklärt werden?

    Der Bundesrat wird im Rahmen der Evaluation der projektgebundenen Beiträge zur BFI-Botschaft 2021-2024 beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie sich im Speziellen die Kooperationen zwischen Fachhochschulen und universitären Hochschulen sowie zwischen in- und ausländischen Hochschulen entwickelt haben und welche Projekte im Bereich der Mobilitätsförderung von Doktorierenden und der Weiterentwicklung des dritten Zyklus finanziell unterstützt werden. Dabei sollen unter anderem folgende Fragen geklärt werden: Wie funktionieren diese Kooperationen? Wie beteiligen sich die schweizerischen universitären Hochschulen? Handelt es sich bei den Kooperationen um gleichwertige Partnerschaften betreffend Betreuung, Beurteilung der Doktorierenden, Anerkennung und Sichtbarmachung aller Partner? Werden Personen mit einem Master einer Fachhochschule zugelassen? Und auch die Frage: Welche Fachbereiche von Fachhochschulen können mit den Kooperationen abgedeckt werden und welche eben nicht? Und dann vor allem: Welche Lösungen können für Letztere vorgesehen werden?

    Eine Minderheit der Kommission lehnt das Postulat ab, weil sie der Meinung ist, dass an der bisherigen Praxis nichts geändert werden solle und dass die Verleihung von Doktortiteln auf Fachhochschulstufe nicht vertiefter zu prüfen sei.

  4. Redetext
    Schweiz

    Eine Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung berücksichtigt weder die sozialpolitische noch die arbeitsmarktliche Situation, dies aus folgenden Gründen:

    Die Renten-Initiative verkennt die Realität auf dem Arbeitsmarkt. Für Menschen über 60 Jahre, wir haben es jetzt bereits mehrfach gehört, ist es schon heute schwierig, eine Stelle zu finden. Heute ist diese Altersgruppe diejenige mit der höchsten Arbeitslosenquote. Auf dem Arbeitsmarkt sind ihre Perspektiven schlecht. Sie haben grössere Mühe, wieder eine Stelle zu finden, unabhängig vom Qualifikationsgrad oder von den Lohnvorstellungen.

    In der Gastronomie, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Detailhandel hat gerade die Zahl der älteren arbeitslosen Frauen stark zugenommen, dies trotz häufiger Klagen der Arbeitgebenden über Arbeitskräftemangel. Es droht, was in anderen Ländern beobachtet werden kann: Die Erhöhung des Rentenalters wird mehr Personen in die Langzeitarbeitslosigkeit und in die Sozialhilfe treiben. Dies bestätigen die neusten Zahlen des Bundesamtes für Statistik: Die Erwerbsquote ist mit zunehmendem Alter deutlich rückläufig, vor allem bei Arbeitnehmenden, welche in physisch und psychisch belastenden Berufen arbeiten. Bei den 55- bis 64-Jährigen arbeiten noch 72 Prozent der Menschen. Dies bedeutet einen Rückgang um 14 Prozent gegenüber der Altersgruppe der 40- bis 54-Jährigen. Ein Jahr vor dem aktuell geltenden Rentenalter arbeitet nicht einmal mehr die Hälfte der Menschen. Ich frage Sie: Welchen Sinn macht es, uns ein Jahr länger arbeiten zu lassen, während heute bereits so viele Arbeitnehmende im erwerbsfähigen Alter arbeitslos sind?

    Bei einem Arbeitsmarkt, der schon nicht mehr allen Personen ab 50 Jahren dieselben Chancen gibt, bedeutet eine Erhöhung des Rentenalters nichts anderes als eine Senkung der ohnehin schon unzureichenden Renten für diejenigen, die ihr Leben lang schwere und schlecht bezahlte Arbeit geleistet haben. Ohne Aussicht auf einen Arbeitsplatz nach dem[NB]60.[NB]Lebensjahr sind diese Menschen oft gezwungen, ihre Rente vorzuziehen und damit ihre Rentenerwartungen massiv zu senken.

    Fakt ist: Wer es sich leisten kann, geht früher. Eine vorzeitige Pensionierung ist ein Privileg der Reichen. Dies wird noch verstärkt, und zwar durch die Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Das ist weder fair noch sozial verantwortbar. Die Konsequenz ist ein Zweiklassen-Rentensystem, in dem sich Topverdienende frühpensionieren lassen können, während alle anderen länger arbeiten müssen. Faktisch führt es dazu, dass Menschen mit privilegierten Lohnverhältnissen wählen können, wann sie in Pension gehen können, und dass alle anderen eben nicht wählen können.

    Es liegen bessere Lösungen auf dem Tisch. Es ist nämlich grundsätzlich viel besser, wenn wir die erste Säule, die AHV, stärken, beispielsweise mit der 13. AHV-Rente, wie das von der SP vorgeschlagen wird. Ein "Dreizehnter" verbessert die Renten aller Versicherten um 8,3 Prozent und kompensiert etwa die steigenden Mieten und Krankenkassenprämien. Die AHV hat das beste Preis-Leistungs-Verhältnis - das ist längst bekannt - und ist stark sozial verträglich.

    Ich komme zum Schluss. Ich setze mich für eine solide, faire und verlässliche Altersvorsorge ein. Dieses Ziel verfehlen sowohl die Renten-Initiative als auch der Gegenvorschlag der Minderheit I. Beide Vorlagen führen zu einem massiven Leistungsabbau, verkennen die tatsächliche heutige Situation auf dem Arbeitsmarkt für ältere Arbeitnehmende und führen zu grosser Unsicherheit.

  5. Redetext
    Schweiz

    Bei der Prüfung der Petition 21.2034 der Frauensession, welche die Schaffung eines Bundesamtes für Gleichstellung verlangt, hat unsere Kommission das Anliegen diskutiert und auch mittels eines Hearings analysiert. Die Diskussionen haben mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Annahme der vorliegenden Motion geführt.

    Damit gleichstellungspolitische Dachorganisationen Aufgaben, welche sie im staatlichen Interesse wahrnehmen, wirkungsvoll umsetzen können, wird der Bundesrat beauftragt, [PAGE 966] das Gleichstellungsgesetz dahin gehend anzupassen, dass gleichstellungspolitische Dachorganisationen analog zu den Familienorganisationen durch den Bund mitfinanziert werden können. Die Kommissionsminderheit lehnt diese Finanzierung ab.

    Es gibt fünf Gründe, weshalb es diese Motion braucht:

    1.[NB]Die Gleichstellung von Mann und Frau, wir wissen es, kommt in unserem Land zu langsam voran. Bei der Umsetzung der nationalen Gleichstellungsstrategie 2030 übernehmen gleichstellungspolitische Dachorganisationen eine wichtige komplementäre Funktion zur Bundesverwaltung. Diese nehmen zahlreiche Aufgaben wahr. Die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit ihrer Arbeit ist aber durch die prekäre und eben nur projektbezogene Finanzierung sowie einen hohen Einsatz von Drittmitteln und Spendeneingaben infrage gestellt und begrenzt.

    2.[NB]Die Verwaltung schlägt in ihrem Bericht, in den Antworten auf die Fragen unserer Kommission, selbst vor, eine Grundlage für die Finanzierung von solchen Organisationen zu prüfen, welche eben im Interesse des Bundes Aufgaben zur Umsetzung der Gleichstellung wahrnehmen.

    3.[NB]Mit Artikel 15 des Gleichstellungsgesetzes hat der Gesetzgeber bewusst die Möglichkeit für Strukturfinanzierungen jener Beratungsdienstleistungen geschaffen, die sich auf dem freien Markt nicht kostendeckend behaupten können, aber für die Erreichung des Verfassungsziels unerlässlich sind. Um den Verfassungsauftrag umzusetzen, braucht es eben Know-how. Es braucht Wissenstransfers, es braucht eine Vernetzung, es braucht ein Mentoring. Diese Arbeiten werden zurzeit weder vom Bund noch von den Kantonen wahrgenommen. Sie werden von Dachorganisationen wahrgenommen, die sich vor allem über Mitgliederbeiträge finanzieren.

    4.[NB]Die Finanzhilfen können analog zu den Finanzhilfen nach dem Familienzulagengesetz ausgestaltet werden. Demnach handelt es sich nicht um Strukturbeiträge, sondern um Leistungsaufträge, die an die Erbringung konkreter Dienstleistungen geknüpft sind. Dadurch ist gewährleistet, dass der Bund nur Dienstleistungen mitfinanziert, die im Einklang mit der Gleichstellungsstrategie des Bundes stehen respektive zur Erreichung des Gleichstellungs- und Verfassungszieles unerlässlich sind.

    5.[NB]Ich komme zum letzten Grund: Durch die Schaffung von Leistungsvereinbarungen werden die fachlichen Kompetenzen der Dachorganisationen genutzt. Für den Bund ist das Modell auch deshalb finanziell attraktiv, weil diese Organisationen einen hohen Anteil an Eigenleistungen erbringen. Dadurch kann der Staat diese Leistungen zu einem günstigeren Preis ermöglichen, als wenn er sie selbst erbringen müsste. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben wird durch die Dachorganisationen gewährleistet und hat eine hohe Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern.

    Eine Minderheit der Kommission beantragt die Ablehnung der Motion - einerseits, weil sie sich dagegen ausspricht, Organisationen zu finanzieren, welche nicht demokratisch legitimiert sind; andererseits, weil kein Handlungsbedarf dafür besteht, dass die Gleichstellung in unserem Land noch weiter vorangetrieben wird.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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