Zum Hauptinhalt springen
HB
lic. rer. pol.

Hans-Ulrich Bigler

Ehemaliges Mitglied
FDP.Die Liberalen
SchweizZürich

Mandat
Partei
FDP.Die LiberalenQuelle: FDP-Liberale
Parlament
Schweiz
Wahlkreis
Zürich
Parlamentsseite
Offizielles Profil
Persönliches
Geschlecht
Männlich
Geboren
5. April 1958
Referenzen & Quelle
Wikidata
Q28846129
Quell-Körperschaft
CHE
Quelle aktualisiert
14.11.2025
Datensatz aktualisiert
18.06.2026
Erstmals importiert
14.08.2025
Interessenbindungen

Keine Interessenbindungen erfasst.

Zutrittsausweise

Keine Zutrittsausweise vergeben.

Reden(118)
  1. Redetext
    Schweiz

    Danke, Herr Bundesrat, für Ihre Antwort. Eine konkrete Frage: Können Sie mir sagen, wann der Bundesrat das letzte Mal über die Anlagestrategie informiert wurde?

  2. Redetext
    Schweiz

    Besten Dank für Ihre Ausführungen, Frau Bundesrätin. Die Armeeführung argumentierte ja damals beim Abschluss der Vereinbarung mit Swissuniversities über den RS-Beginn, man müsse vor allem auf die Universitäten schauen, damit man dann für die Kader der Armee Akademiker hat. Mich würde interessieren, ob Sie über Zahlen verfügen darüber, wie viele Offiziere, die Akademiker sind, in den Zivildienst abwandern, nachdem sie die Offiziersschule gemacht haben.

  3. Redetext
    Schweiz

    Manchmal muss man bei einer Vorlage ganz nüchtern fragen: "De quoi s'agit-il?" Da stelle ich nüchtern fest, die Begrenzungs-Initiative fordert eine eigenständige Regelung der Zuwanderung, also den Verzicht auf die Personenfreizügigkeit. Sie verlangt vom Bundesrat, das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU zu kündigen, falls es nicht gelingt, das Abkommen innert Jahresfrist auf dem Verhandlungsweg ausser Kraft zu setzen.

    Nun machen wir uns doch nichts vor: Wenn ich die Diskussion rund um das institutionelle Rahmenabkommen anschaue, dann komme ich nüchtern zum Schluss, dass die Vorstellung, innert Jahresfrist mit der EU eine Einigung über die Ausserkraftsetzung des Personenfreizügigkeitsabkommens zu finden, völlig illusorisch und unrealistisch ist. Deshalb müssen wir eigentlich heute die Frage beantworten, was die Folgen und Konsequenzen sind, wenn das Abkommen über die Personenfreizügigkeit gekündigt wird. Hier muss ich festhalten: Für die KMU ist das nicht von Vorteil, weil nämlich ein Drittel aller KMU mehr als 50 Prozent des Umsatzes im Ausland macht. Die Verflechtung der KMU mit dem Ausland ist sowohl im Export wie auch im Import enorm hoch. Deshalb ist der Marktzugang in der EU enorm wichtig.

    Damit wir den Marktzugang gewährleisten können, braucht es den Abschluss von Freihandelsabkommen. Es braucht den konsequenten Abbau von Handelshemmnissen. Wir müssen deshalb die Rahmenbedingungen so gestalten, dass der Marktzugang in der EU, aber auch der Zugang zu anderen Märkten, sichergestellt ist. Das sind die Bedürfnisse der schweizerischen Volkswirtschaft. Wir verfügen heute neben der Efta-Konvention und dem Freihandelsabkommen mit der EU über ein Netz von etwa 30 Freihandelsabkommen mit 40 Partnern. Wir müssen festhalten: Trotz dieses Netzes gehen die meisten Exporte in die umliegenden Staaten.

    Wenn wir eine Beurteilung dieser Ausgangslage machen, dann stellen wir fest, dass die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit grossen Risiken verbunden ist. Ich [PAGE 1574] beginne mit wirtschaftlichen Überlegungen und halte hier zunächst einmal fest - das ist bekannt -, dass bei einer Kündigung der Personenfreizügigkeit das Paket der Bilateralen[NB]I wegfallen würde und wir entsprechend mit negativen Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsplätze zu rechnen hätten. Bekanntlich gilt ja die Personenfreizügigkeit nicht bedingungslos, sondern nur bei Vorliegen eines Arbeitsvertrages beziehungsweise bei selbstständiger Erwerbstätigkeit oder einem Vermögensnachweis. Es kann also nicht einfach jedermann in die Schweiz einwandern, ohne bestimmte Bedingungen zu erfüllen.

    In Bezug auf die arbeitsmarktlichen Gründe stelle ich fest, dass wir mit der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative ab nächstem Jahr eine zunehmende Fachkräfteknappheit werden verzeichnen müssen. Wir rechnen ab nächstem Jahr, bei einer Stellenmeldepflicht für Berufe mit 5 Prozent Arbeitslosigkeit, mit rund 200[NB]000 meldepflichtigen Stellenbewerbern, also haben wir auch hier eigentlich eine erschwerte Auflage. Mit der Pensionierung der Babyboomer in den nächsten fünfzehn Jahren werden zusätzliche Personen den Arbeitsmarkt verlassen - mehr, als neue hinzukommen. Das führt noch einmal zu einer Verschärfung des Fachkräftemangels. Umgekehrt profitieren rund 500[NB]000 Schweizerinnen und Schweizer von der Personenfreizügigkeit, indem sie eben in der EU arbeiten und leben.

    Wenn ich diese Ausgangslage und diese Beurteilung abwäge, komme ich zum Schluss, dass die KMU von der Begrenzungs-Initiative nicht profitieren. Sie verschärft die Fachkräfteknappheit, sie führt zu Rechtsunsicherheit, und letztlich ist mit ihr auch unser Wohlstand gefährdet, weshalb ich sie zur Ablehnung empfehle.

  4. Redetext
    Schweiz

    Ich empfehle Ihnen namens der Minderheit, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

    Selbstverständlich gehe ich mit der Initiantin einig, dass die politische Bildung wesentlich ist. Ich muss Ihnen aber sagen: Dieses Anliegen ist längst in den Lehrplänen der verschiedenen Berufslehren aufgenommen worden und wird dementsprechend auch in den Berufsschulen behandelt.

    Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass es Sache der Organisationen der Arbeitswelt ist, die Lehrinhalte zu konzipieren und festzulegen, was es konkret für die Ausübung eines Berufes braucht. Dies beinhaltet in der Tat auch politische Bildung, aber eben nicht nur. Tatsache ist, dass die Ansprüche aus der Berufswelt, die sich in den Ausbildungsinhalten der Berufsfachschulen widerspiegeln, massiv gestiegen sind, und die Lehrpläne sind ausserordentlich gut gefüllt und entsprechend anspruchsvoll. Es ist schwierig, hier zusätzliche Freiräume zu finden. Wenn Sie jetzt hier jegliche Projekte mit hineinnehmen, dann geht dies zulasten einer fundierten Berufslehre, zulasten einer fundierten Berufsausbildung, und diese fehlt dann letztlich im Berufsleben. Sie wissen, die Stärke des dualen Berufsbildungssystems ist eben [PAGE 1498] die Arbeitsmarktfähigkeit, und die Lernenden sind nur dann arbeitsmarktfähig, wenn sie so ausgebildet werden, dass sie die Ansprüche der Wirtschaft erfüllen können.

    Kommt noch hinzu, dass hier einmal mehr versucht wird, von Bundesseite her in die Kompetenz der Kantone einzugreifen. Die Berufsfachschulen liegen in der Kompetenz der Kantone, und auch wenn die Initiantin jetzt erklärt, dass es ihr natürlich nicht um finanzielle Ansprüche gehe, so ist es ebenso klar wie das Amen in der Kirche, dass genau das im Fokus steht: dass man sich zusätzliche Finanzquellen erschliessen kann. Das sieht dann so aus, dass der Bund mit Projektfinanzierungen Anschubfinanzierung leisten muss und dass man einmal mehr die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen verwischt und damit auch den Föderalismus mit Füssen tritt.

    Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen namens der Minderheit, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

  5. Redetext
    Schweiz

    Schauen Sie, das ist eine sehr blauäugige Frage, die eigentlich die Politik der Gewerkschaften auch in Sozialpartnerverhandlungen zudeckt. Das System läuft ja so: Man bringt ein Anliegen wahlweise entweder ins Gesetz oder in den GAV. Ihren Vaterschaftsurlaub haben wir nach diversen Sozialpartnerverhandlungen im GAV. Hat man einmal eine Lösung, kommt die Politik der Gewerkschaften und will diese Lösung als Gesetz fest etablieren. Ich wage Ihnen zu prognostizieren, dass in ein, zwei Jahren die gleichen Gewerkschaften hier aus diesem Ratssaal an den Verhandlungstisch mit den GAV treten wollen und sagen: "2[NB]oder 4 Wochen Vaterschaftsurlaub, das ist ja nur das gesetzliche Minimum, das ist ja so mickrig, macht doch 8 oder 10 Wochen Vaterschaftsurlaub." Das ist die Politik der Gewerkschaften!

Beiträge(279)
Mitgliedschaften(5)

Bilder(1)

  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

Daten: OpenParlData · CC BY 4.0