Lothar Ziörjen
- Partei
- Bürgerlich-Demokratische Partei
- Parlament
- Schweiz
- Wahlkreis
- Zürich
- Parlamentsseite
- Offizielles Profil
- Geschlecht
- Männlich
- Geboren
- 24. Februar 1955
- Wikidata
- Q1871039
- Quell-Körperschaft
- CHE
- Quelle aktualisiert
- 05.08.2026
- Datensatz aktualisiert
- 06.08.2026
- Erstmals importiert
- 14.08.2025
- Entschuldigt gemäss Art. 57 Abs. 4SchweizEnergiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative). Volksinitiative (Geschäft des Bundesrates)NationalratWintersession 2014 · 24.11.2014Ergebnis: 117 Ja · 76 Nein · 2 Enth. · 5 Abwesend
- Entschuldigt gemäss Art. 57 Abs. 4SchweizErgebnis: 116 Ja · 75 Nein · 5 Enth. · 4 Abwesend
- Entschuldigt gemäss Art. 57 Abs. 4SchweizEnergiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative). Volksinitiative (Geschäft des Bundesrates)NationalratWintersession 2014 · 24.11.2014Ergebnis: 121 Ja · 69 Nein · 3 Enth. · 7 Abwesend
- JaSchweizGroupe d’action financière. Umsetzung der Empfehlungen 2012 (Geschäft des Bundesrates)NationalratWintersession 2014 · 24.11.2014Ergebnis: 124 Ja · 64 Nein · 1 Enth. · 11 Abwesend
- JaSchweizGroupe d’action financière. Umsetzung der Empfehlungen 2012 (Geschäft des Bundesrates)NationalratWintersession 2014 · 24.11.2014Ergebnis: 88 Ja · 95 Nein · 1 Enth. · 16 Abwesend
Keine Interessenbindungen erfasst.
Keine Zutrittsausweise vergeben.
- RedetextGeschäftsbericht des Bundesrates 2013Nr. 14.001Schweiz
Ich nehme zu verschiedenen Kapiteln und Abschnitten Stellung, zuerst zur Energiestrategie 2050: Mit dem Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 wird eine etappenweise Umstrukturierung der Schweizer Energieversorgung bis 2050 geplant. Dabei sollen insbesondere eine Senkung des Energieverbrauchs und ein zeitgerechter und wirtschaftlich tragbarer Ausbau der erneuerbaren Energien erreicht werden. Mit der Vorlage wird ein indirekter Gegenvorschlag zur Atomausstiegs-Initiative vorgelegt. Dabei sollen für die bestehenden Kernkraftwerke keine maximalen Laufzeiten gesetzt werden; sie sollen aber stillgelegt werden, wenn sie die sicherheitstechnischen Vorgaben nicht mehr erfüllen. Dieses pragmatische Vorgehen wird von der BDP-Fraktion unterstützt. Es besteht aber auch die Gefahr, dass von Atomkraftausstiegs-Gegnern dieses Vorgehen zur Verwässerung und letztendlich zur Verhinderung der Zielsetzung benützt wird. Dies darf aber nicht sein und muss unbedingt verhindert werden.
Zur Volksinitiative "Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen (Ecopop)": Diese Volksinitiative verlangt fixe Obergrenzen für die Zuwanderung und zusätzlich, dass mindestens 10 Prozent der Mittel zugunsten der Entwicklungszusammenarbeit für die Förderung der freiwilligen Familienplanung investiert werden. Der Bundesrat erkennt richtigerweise, dass die Ziele und der Inhalt der Initiative weder der heutigen Migrationspolitik entsprechen noch mit der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit vereinbar sind. Dass er die Ablehnung der Initiative ohne Gegenvorschlag empfiehlt, wird von der BDP-Fraktion unterstützt.
Zum Gotthard-Strassentunnel: Mit Weitsicht hat der Bundesrat in seiner Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet die Absicht formuliert, den Bau eines zweiten Gotthard-Strassentunnels ermöglichen zu wollen. Dieser Tunnel ermöglicht einerseits eine verträgliche Lösung bei der Sanierung und der Erneuerung des seit 1980 in Betrieb stehenden Gotthard-Strassentunnels und nach den Sanierungsarbeiten die dringend notwendige Erhöhung der Sicherheit durch die Einrichtung von gesicherten Fahrspuren und eines Pannenstreifens. Sowohl diese Zielsetzung wie auch die Absicht des Bundesrates, das Bundesgesetz über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet anzupassen, um damit die Verfassungsmässigkeit in Bezug auf den Alpenschutzartikel zu gewährleisten, werden von der BDP-Fraktion unterstützt.
Zum Sachplan Infrastruktur Luftfahrt: Am 26. Juni 2013 hat der Bundesrat einen Grundsatzentscheid zum Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, Objektblatt Zürich, getroffen und gleichzeitig den ersten Teil des Sachplans für den Flughafen Zürich verabschiedet. Dabei hat er eine erste Etappe beschlossen, die unabhängig vom Staatsvertrag mit Deutschland ist. Dieses Vorgehen kann nachvollzogen werden.
Kritisch muss aber die Formulierung zur vorgesehenen zweiten Etappe beurteilt werden, da hier die betrieblichen Anpassungen an den Staatsvertrag umgesetzt werden [PAGE 988] sollen und zusätzlich in einer harmlos daherkommenden Formulierung von der Festsetzung weiterer Sicherheitsmassnahmen die Rede ist. Hier handelt es sich nämlich im Besonderen um die Einführung von Starts nach Süden, sogenannte Südstarts straight 16, die über dichtbesiedeltem Gebiet wie dem Glatttal abgewickelt werden müssen oder sollen. Dabei ist festzustellen, dass man unter dem Sicherheitsaspekt vor allem eine grössere Kapazität anstrebt bzw. ermöglicht. Die BDP-Fraktion erwartet, dass man bei den weiteren Entscheiden dem Lärmschutz gebührend Rechnung trägt.
Zur Raumplanungsverordnung: Für die Umsetzung des vom Volk am 3. März 2013 angenommenen Raumplanungsgesetzes soll nun die Raumplanungsverordnung revidiert werden. Bei Inkrafttreten der neuen Verordnung sind die Kantone gehalten, ihre Richtpläne anzupassen. Die Siedlungen sollen künftig mehr als bisher in bebauten und gut erschlossenen Gebieten entstehen. Überdimensionierte Bauzonen sind zu reduzieren und Bauzonen dorthin zu verschieben, wo sie benötigt werden. Vor allem das Verschieben von Bauzonen ist aber aus Sicht der BDP-Fraktion eine sehr grosse Herausforderung; das ist nur sehr schwer umsetzbar. Entsprechend ist in der Verordnung darauf Rücksicht zu nehmen.
- RedetextGeschäftsbericht des Bundesrates 2013Nr. 14.001Schweiz
Der GPK-Präsident hat bereits das Vorgehen bei der Prüfung dieses Geschäftes ausgeführt. Ich spreche zu Block 1, und zwar zu verschiedenen Themen.
Zum bilateralen Weg: Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2013 das Mandat für Verhandlungen mit der EU im institutionellen Bereich verabschiedet und will damit den bilateralen Weg erneuern und stärken. Damit sollen der Wohlstand und die Unabhängigkeit der Schweiz weiterhin garantiert werden. Das gewährleistet die Anwendung des geltenden Rechts und die Unabhängigkeit der Schweiz als Nicht-EU-Mitglied. Zudem beinhaltet die gewählte Lösung keine automatische Übernahme von EU-Recht. Der Bundesrat will zudem, dass die Schweiz immer die Möglichkeit hat, unter Einhaltung sämtlicher nationaler Verfahren, z. B. eines Referendums, selbst darüber zu entscheiden, ob sie neues EU-Recht in ein bilaterales Abkommen übernehmen will. Diesem Ziel und dem Vorgehen stimmt die BDP-Fraktion voll zu und unterstützt den Bundesrat auf dem von ihm eingeschlagenen Weg.
Zum Wettbewerbsrecht: In der Anwendung des Wettbewerbsrechts in den Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sollen die Vertragsparteien weiterhin ihre eigenen Gesetzgebungen anwenden. Das Mandat stützt sich dabei auf die Gleichwertigkeit der Wettbewerbsbestimmungen und setzt keine materielle Harmonisierung des Rechts voraus. Natürlich soll vom Ziel, dass das Zusammenarbeitsabkommen sowohl in der Schweiz als auch in der EU zu einem besseren Schutz im Wettbewerb beitragen soll, nicht abgewichen werden.
Zum Bauproduktegesetz: Gemäss Bundesrat sollen beim Bauprodukterecht das Bundesgesetz über Bauprodukte und die neue Bauprodukteverordnung angepasst werden. Dabei soll für eine Reduktion der Belastungen für die Wirtschaftsteilnehmer und für mehr Rechtssicherheit gesorgt werden. Zudem soll das Produktesicherheitsrecht für Bauprodukte europakompatibel ausgestaltet sein und einen wichtigen Beitrag zur Bauwerksicherheit und zur Nachhaltigkeit leisten. Auch dies ist ein Beitrag, um die Vorteile der bilateralen Verträge mit der EU zu nutzen und um damit über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen einen für die schweizerische Volkswirtschaft bedeutsamen Wirtschaftssektor zu erhalten. Zudem sollen keine neuen Handelshemmnisse entstehen. Nachdem Gespräche darüber aufgenommen wurden, sind wir gespannt, ob die Ergebnisse den Zielen entsprechen werden.
Zum Sicherheitspolitischen Bericht 2010: Dem Ziel ist zu entnehmen, dass der Bundesrat von der Armee erwartet, dass die zu erbringenden Leistungen den Sicherheitsbedürfnissen der Schweiz entsprechen und dass sie auf die Bedrohungen und Gefahren ausgerichtet sind. Die Armee muss dabei auch rasch, flexibel und multifunktional Sicherheit schaffen können und dies alles mit den verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen in Einklang bringen. In der aktuellen Situation ist die Umsetzung dieses Ziels nochmals mit höchster Priorität zu behandeln.
Zu den Söldnerfirmen: Der Bundesrat will Söldnerfirmen in der Schweiz verbieten und eine Meldepflicht für Sicherheitsdienstleistungen im Ausland einführen. Dem Bundesgesetz sind Unternehmen unterstellt, die von der Schweiz aus Sicherheitsdienstleistungen im Ausland erbringen oder in der Schweiz damit zusammenhängende Aktivitäten ausüben. Zudem verbietet das Gesetz, dass in der Schweiz ansässige Sicherheitsunternehmen unmittelbar an Feindseligkeiten im Rahmen eines bewaffneten Konflikts im Ausland teilnehmen. [PAGE 975] Die Sicherheitsunternehmen dürfen auch keine Tätigkeiten ausüben, die schwere Menschenrechtsverletzungen begünstigen. Mit dem Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen wird richtigerweise sichergestellt, dass in diesem Markt die notwendigen Leitplanken und Grenzen gesetzt werden.
Zu den Immobilienverkäufen: Mit dem kurzen Vermerk, dass der Bericht über die möglichen Immobilienverkäufe des VBS bis Ende 2013 nicht mehr verabschiedet werden konnte, wird man der Bedeutung dieser grossen Pendenz nicht wirklich gerecht. Damit verbunden sind nämlich auch grosse Blockaden, die bis in die Kommunen negative Auswirkungen haben.
Zum Waffenbesitz: Es ist die Absicht des Bundesrates, den Informationsaustausch zwischen den Behörden über den Besitz von Waffen mit Missbrauchspotenzial zu verbessern. Dabei soll die Staatsanwaltschaft oder das Gericht künftig die Armee über diejenigen Personen informieren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden. Die Revision des Waffengesetzes schafft die Voraussetzung dafür, dass die berechtigten Behörden künftig mit einer einzigen Abfrage sowohl sämtliche kantonalen Waffenregister als auch die vom Fedpol geführte Waffeninformationsplattform Armada konsultieren können. Eine erfolgreiche Umsetzung der betrieblichen Zielsetzung ist wichtig und muss unterstützt werden.
- RedetextHeilmittelgesetz. ÄnderungNr. 12.080Schweiz
Herr Bundesrat, ich habe auch zu Artikel 57a Absatz 2 noch eine Frage: Gehe ich recht in der Annahme, dass die betreffenden Geschäftsunterlagen nur auf begründete Anfrage hin offengelegt werden müssen und dass ein Mindestbetrag für die Dokumentation in den Geschäftsunterlagen vorgesehen ist?
- RedetextJahresbericht 2013 der GPK und der GPDelNr. 14.004Schweiz
Ich spreche für die BDP-Fraktion. Der Jahresbericht 2013 der GPK und der GPDel ist ja auch als Rechenschaftsbericht zu verstehen. Er gibt dem Rat die notwendigen Informationen und Auskünfte über die getätigten aufsichtsrechtlichen Arbeiten, insbesondere über jene der fünf Subkommissionen. Viele der aufgeführten Inhalte sind der Öffentlichkeit bereits im Laufe des Jahres bekanntgemacht worden, sodass mit der Veröffentlichung des Berichtes naturgemäss keine grossen Überraschungen mehr ausgelöst werden können.
Obwohl der Bericht samt Anhang 112 Seiten umfasst, beschränkt er sich auf das Wesentliche, was zu begrüssen ist. Aufschlussreich ist auch die klare Information über die Arbeitsmethoden und die Prozesse, mit denen die Aufsicht vorgenommen wird. Es wird dabei auch aufgezeigt, dass die GPK und insbesondere die GPDel über genügend Instrumente verfügen, um den Kontrollauftrag wunsch- und sachgerecht erledigen zu können.
Bei den zahlreichen Anhörungen und Inspektionen können sich die Mitglieder der GPK bzw. der Subkommissionen ein vertieftes Bild zu den zu hinterfragenden Themen bzw. Problemstellungen machen. Bei diesen Tätigkeiten stösst man in der Regel auf offene Ohren und auf Verständnis über den [PAGE 146] Informationsbedarf, und man wird auch gut informiert. Dort, wo aber die Auskünfte und Informationen auf eine erste Anfrage hin noch ungenügend sind, wird beharrlich nachgehakt. Gerade weil die GPK keine Weisungsbefugnis gegenüber den beaufsichtigten Behörden hat, kann als positiv vermerkt werden, dass im Allgemeinen die kritischen Fragen und Empfehlungen der GPK und ihrer Subkommissionen von den Departementen trotzdem aufgenommen und die nötigen Verbesserungen vorgenommen werden. Das heisst aber auch, dass die GPK mit ihren Argumenten überzeugen muss und dass sie dies offenbar auch tut.
Eine weitere Möglichkeit der GPK, aufgrund der Abklärungsergebnisse Einfluss zu nehmen, besteht darin, dass sie die parlamentarischen Instrumente, wie die Einreichung von Motionen, Postulaten oder parlamentarischen Initiativen, anwendet. Diese Möglichkeit wird auch sachgerecht genutzt.
Aufschlussreich und zum Teil auch emotional begleitet waren oder sind die Aussagen über die Mängel in der Armeelogistik, die gestartete Untersuchung zum Informatiksystem Insieme, die Untersuchungen zum Rücktritt des SNB-Präsidenten und zum Datendiebstahl im Nachrichtendienst des Bundes - um nur einige zu nennen und auch um das nicht zu wiederholen, was die Vorredner schon gesagt haben.
Abschliessend kann ich festhalten, dass die BDP-Fraktion mit dem Jahresbericht der GPK und der GPDel zufrieden ist. Sie dankt den Mitgliedern des Bundesrates und den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung für die gute Zusammenarbeit und dem Sekretariat der GPK für die ausgezeichnete Unterstützung.
[VS]
- RedetextGeschäftsbericht des Bundesrates 2012Nr. 13.001Schweiz
Obwohl ich eigentlich lieber nach vorne schaue, ist es unumgänglich, auch einen Blick zurück zu machen und dabei zu kontrollieren, ob die Zielsetzungen eingehalten und die erteilten Aufträge inhaltlich und fristgerecht erledigt wurden. So haben wir heute den Geschäftsbericht des Bundesrates zur Kenntnis zu nehmen. Das gibt die Gelegenheit, auszugsweise beschriebene Geschäfte zu kommentieren. Zu erwähnen ist auch, dass der GPK mit den Subkommissionen jederzeit Einblick in den Geschäftsgang gewährt wird und sie somit, wo nötig, auch detaillierte Informationen bekommt. In diesem Sinn gehe ich in der Folge kurz auf die Raum- und Bodennutzung, das schweizerische Hochschulsystem und die Forschung sowie die Berufsbildung ein.
Mit dem Ziel, dass die Schweiz eine optimale Raum- und Bodennutzung pflegt und für einen wirksamen Kulturlandschutz sorgt, wird ein wichtiges und weitreichendes Thema bearbeitet. Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wird ein umfassender Schutz des Kulturlandes unterstützt. In der Botschaft zur Agrarpolitik hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, die den Schutz des Kulturlandes flankierend zu den Reformaktivitäten in der Raumplanung verstärken. Das EVD hat in einem Bericht die Fakten und Herausforderungen sowie verschiedene Handlungsfelder für einen griffigen Kulturlandschutz aufgezeigt und im Sinne einer kohärenten und integralen Bundespolitik zweckmässige Massnahmen in der Agrar-, Wald-, Umwelt- und Raumplanungsgesetzgebung aufeinander abgestimmt. Der Bundesrat hat im Geschäftsbericht 2012 diesen Bericht zur Kenntnis genommen.
Als weiteres Ziel werden eine hohe Qualität und der international gute Ruf des schweizerischen Hochschulsystems und der Forschung konsequent verfolgt. Der Bundesrat hat in diesem Sinn am 22. Februar 2012 die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013-2016 verabschiedet, um mit den vorgesehenen Zielen und Massnahmen die Spitzenstellung der Schweiz in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation zu stärken. Auch zur Beteiligung der Schweiz am Forschungsrahmenprogramm der EU 2014-2020 wurde die Botschaft erarbeitet und ein Verhandlungsmandat verabschiedet. Zudem wurden die Erneuerung des Abkommens und die Rahmenbedingungen für die verzugslose Aufnahme der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission für Anfang 2013 vorbereitet.
Um die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit von Jugendlichen zu verbessern, hat der Bundesrat am 14. November 2012 die Änderung der Berufsbildungsverordnung gutgeheissen und auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Die Bundesbeiträge für die Durchführung der eidgenössischen Berufsprüfungen und der höheren Fachprüfungen werden damit von 25 Prozent auf höchstens 60 Prozent und bei besonders kostenintensiven Prüfungen auf bis zu 80 Prozent erhöht. Damit ist das Ziel erreicht, das die Kantone, Parteien, Wirtschaftsdachverbände und weitere Organisationen der Arbeitswelt in der Vernehmlassung einhellig unterstützt haben.
Abschliessend kann festgestellt werden, dass sich der Bundesrat bei den erwähnten Geschäften auf Kurs befindet, was an dieser Stelle positiv vermerkt wird. Ich danke dem Bundesrat und den Mitarbeitern aus den Departementen für die offene und ausführliche Berichterstattung im Rahmen der Dienststellenbesuche und Anhörungen.
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- Motion
- PostulatMitunterzeichner(-in)
- PostulatMitunterzeichner(-in)
- Ständig
- StändigSchweiz
- Mitglied23.12.2011 – 24.11.2014
- StändigSchweiz
- Mitglied23.12.2011 – 24.11.2014
- StändigSchweiz
- Mitglied23.12.2011 – 24.11.2014
- Ständig
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