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EW

Eveline Widmer-Schlumpf

Ehemaliges Mitglied
Bürgerlich-Demokratische Partei
SchweizGraubünden

Mandat
Partei
Bürgerlich-Demokratische ParteiQuelle: BDP
Parlament
Schweiz
Wahlkreis
Graubünden
Parlamentsseite
Offizielles Profil
Persönliches
Geschlecht
Weiblich
Geboren
16. März 1956
Referenzen & Quelle
Wikidata
Q162767
Quell-Körperschaft
CHE
Quelle aktualisiert
13.07.2026
Datensatz aktualisiert
14.07.2026
Erstmals importiert
14.08.2025
Abstimmungsverhalten

Keine erfassten Abstimmungen.

Interessenbindungen

Keine Interessenbindungen erfasst.

Zutrittsausweise

Keine Zutrittsausweise vergeben.

Reden(2425)
  1. Redetext
    Rede
    Schweiz

    Das ist jetzt eine Überraschung. Noch einmal ganz herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit, für die intensive Zusammenarbeit, auch für die Unterstützung; ich kann sagen, dass es sie bei Sachvorlagen immer wieder über alle Fraktionen hinweg gab. Ich wünsche Ihnen alles Gute, ich wünsche Ihnen vor allem gutes Gelingen im Finden von guten Kompromissen, die unser Land weiterbringen. Ich werde dann gerne von weit weg verfolgen, wie die Resultate aussehen. Ihnen alles Gute, danke! (Stehende Ovation)

  2. Redetext
    Schweiz

    Das ist ein völlig unbestrittenes Abkommen, weshalb ich mich sehr kurz fassen kann. Sie haben es gehört: Der Anwendungsbereich ist eingeschränkt, es geht nur um Fahrhabe und Gebäude. Das Abkommen entspricht dem, was wir heute in der Praxis haben, und ist nichts anderes als eine schriftliche Umsetzung dieser Praxis. Es fördert die Schaffung von Transparenz und von Sicherheit im Recht. Es hat keine Auswirkungen finanzieller oder personeller Natur und entspricht der bisherigen Zusammenarbeit. Eigentlich kann man schlicht und einfach sagen: Die Ausgangslage für die Schweiz und die schweizerischen Versicherungsunternehmen bleibt dieselbe, aber es wird etwas mehr Transparenz und Rechtssicherheit geschaffen.

    Darum möchte auch ich Sie bitten, diesem Abkommen zuzustimmen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Die Fragen der Cocos, der Anleihen mit Forderungsverzicht und jetzt neu auch der "bail-in bonds" sind Fragen, die uns schon seit längerer Zeit beschäftigen. Wir diskutierten im Jahr 2011 über eine Verrechnungssteuerrevision, und in diesem ganzen Projekt war eine dauerhafte Regelung für Cocos und Anleihen mit Forderungsverzicht und gleichzeitig auch eine Änderung des heutigen Systems, nämlich vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip vorgesehen. Sie wissen, das ist eine lange Geschichte; die Verrechnungssteuerrevision wurde so nicht akzeptiert. Wir fanden dann eine befristete Regelung für Cocos und für Anleihen mit Forderungsverzicht, die ja alle Bank- und Finanzinstitute ausgeben können, die der Finma unterstehen. Diese Regelung ist bis Ende 2016 befristet.

    Wir nahmen dann noch einmal einen Anlauf für eine Verrechnungssteuerreform: Wir führten im Dezember 2014 eine Vernehmlassung durch und schlugen vor, den Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip zu machen. Darin hätte auch die Regelung, über die wir heute diskutieren, natürlich Platz gehabt; sie hätte auch eine dauerhafte Lösung sein können. Sie wissen, dass in der Vernehmlassung die Zielsetzungen zwar breit unterstützt wurden, dass der Zeitpunkt des Reformvorhabens bezüglich der Verrechnungssteuer aber kontrovers beurteilt und gesagt wurde, man solle zuerst die Einführung des automatischen Informationsaustauschs mit verschiedenen Ländern und die Abstimmung über die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" abwarten und erst dann mit der Regelung weiterfahren. Wir haben die Verrechnungssteuerreform, also den Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip, sistiert. [PAGE 2269]

    Jetzt ist auf Antrag des Bundesrates eine Expertengruppe des Eidgenössischen Finanzdepartementes eingesetzt worden, die sich mit der Weiterführung der Arbeiten beschäftigt und nach der Abstimmung über die Volksinitiative einen Vorschlag dazu machen wird, wie es im Bereich der Verrechnungssteuer, bei diesem Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip, weitergehen soll - was ja unbedingt notwendig ist, wenn man für die Wirtschaft in unserem Land tatsächlich Verbesserungen realisieren will. Wir haben darum gesagt, dass man die heutige Regelung mit den Cocos, also den Pflichtwandelanleihen, mit den "write-off bonds", also den Anleihen mit Forderungsverzicht, und neu auch mit den "bail-in bonds" noch einmal befristet weiterführen muss, damit man in diesem Bereich auch die Möglichkeit hat, die Mittel für die Finanzinstitute zu beschaffen. Das ist der Vorschlag, den wir Ihnen machen: Zum einen schlagen wir die befristete Weiterführung der Cocos und der Anleihen mit Forderungsverzicht sowie die ebenfalls befristete Neueinführung der "bail-in bonds" vor - Letztere sind spezielle Finanzinstrumente -, zum andern verfolgen wir aber das Ziel, im Rahmen einer umfassenden Reform der Verrechnungssteuer auch in diesen drei Bereichen dauerhafte Regelungen zu schaffen.

    Ich möchte Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und dem Antrag der Kommission zuzustimmen.

  4. Redetext
    Rede
    Schweiz

    Ich danke Ihnen, geschätzte Damen und Herren Ständerätinnen und Ständeräte. Es war eine intensive, eine herausfordernde Zeit - ich denke, für beide Seiten. Wir haben einiges an Projekten durchgebracht, miteinander intensiv und kontrovers diskutiert, aber auch immer wieder gute Kompromisslösungen gefunden, wie das im schweizerischen Modell eben wichtig ist. Ich danke Ihnen herzlich für die sehr gute Zusammenarbeit, die ich sehr geschätzt habe, und für Ihre Unterstützung. Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen bei der Gestaltung der Zukunft der Schweiz. Dabei soll es ja vorangehen und nicht rückwärts. Ich wünsche Ihnen auch eine glückliche Hand bei der Verteidigung der Werte, die unser Land stark gemacht haben. Das sind Respekt und Toleranz, aber auch Offenheit und Solidarität.

    In diesem Sinne werde ich gerne aus der Ferne weiterverfolgen, was das Parlament für Lösungen präsentiert. Danke schön! (Beifall)

  5. Redetext
    Schweiz

    Wir machen hier eine schickliche Beerdigung eines Gesetzes, das wir seit rund zehn Jahren auf der Schiene hatten. Der Bundesrat hatte 2007 den Auftrag erteilt, die Alkoholverwaltung in die Zollverwaltung zu reintegrieren, also zurückzuführen. In diesem Zusammenhang hat man sich dann, wie es der Sprecher der Kommission erwähnt hat, für die Totalrevision des Alkoholgesetzes mit den zwei Teilen Spirituosensteuergesetz und Alkoholhandelsgesetz entschieden.

    Eigentlich war das grosse Credo eine Vereinfachung der ganzen Situation, die wir heute haben. Heute haben wir 48 000 Steuerpflichtige, und man wollte zurück auf 3000. Das war die Ursprungsfassung. Nach allen Diskussionen über die Ausbeutebesteuerung war man dann wieder bei 48 000 Steuerpflichtigen und einem Modell, das viel komplizierter als die heutige Veranlagung gewesen wäre. Ich denke, nach dieser ganzen Leidensgeschichte und nach mehr als zwei Jahren Differenzbereinigung ist es richtig, dass man das Projekt abbricht. Es ist aber auch deshalb richtig, weil es keine Vereinfachung gäbe, weil die Privilegien weiterbestünden und weil das Ganze niemanden mehr überzeugt.

    Was aber auch richtig ist: Drei Teile waren in der Vernehmlassung und in der ganzen Diskussion, die ich in den letzten Jahren lebhaft miterlebt habe, völlig unbestritten. Unbestritten waren die Liberalisierung des Ethanolmarktes und damit, Herr Ständerat Graber hat es gesagt, die Privatisierung der Alcosuisse - das gehört ja zusammen - sowie natürlich auch die Integration der Alkoholverwaltung in die Zollverwaltung. Diese Reorganisation haben wir übrigens bereits aufgegleist, das ist am Laufen. Es ist absolut möglich, aus der Totalrevision einfach den Teil herauszunehmen, der die drei Punkte betrifft, die ich erwähnt habe, und ihn nächstes Jahr als Teilrevision vorzulegen, weil die Vernehmlassung zu diesen Punkten ja bereits erfolgt ist. So kann man diesen Teil durchbringen. [PAGE 1321]

    Ich würde es allerdings als unglücklich anschauen, wenn man dann gleichzeitig wieder über die Besteuerung diskutieren würde. Wir sind der Auffassung, man könne mit dem aktuellen Modell leben, besser als mit jedem anderen Modell, das man in den letzten vier Jahren und mehr angeschaut hat.

    Darum: Der Bundesrat wird die Teilrevision bringen. Er kann sie direkt bringen, das ist in Vorbereitung. So kann er mindestens die unbestrittenen Teile einmal erledigen und in Kraft setzen und hat danach wieder Zeit, um ein besseres Besteuerungsmodell zu finden.

Beiträge

Keine erfassten Beiträge.

Mitgliedschaften(2)
  • Rat
    Schweiz01.01.2000 – 16.02.2015Quelle
    • Regierung (Exekutivrat)01.01.2013 – 31.12.2015
    • Regierung (Exekutivrat)01.01.2012 – 31.12.2012
    • Regierung (Exekutivrat)01.01.2011 – 31.12.2011
    • Regierung (Exekutivrat)01.11.2010 – 31.12.2010
    • Regierung (Exekutivrat)01.01.2008 – 31.10.2010
  • Partei
    Schweiz01.11.2008 – 01.02.2021
    • Mitglied

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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